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Das sind Ihre Möglichkeiten, wenn der Gutschein von der Fluggesellschaft abläuft

Dienstag, 14. September 2021

2020, als praktisch alle Flüge plötzlich gestrichen wurden, bekamen Fluggäste Gutscheine angeboten, die sie für den nächsten Flug mit derselben Fluggesellschaft einlösen konnten. Ein Jahr später sind wir immer noch in der Pandemie und Fluggäste realisieren, dass ihre Gutscheine bald ablaufen.

Welche Möglichkeiten haben Sie in dieser Situation?

1. Ihr Geld zurückfordern

Leider war und ist vielen Fluggästen nicht bewusst, dass sie – in den meisten Fällen – statt eines Gutscheins ein Recht auf die Erstattung des Flugtickets haben. Die Grundlage in der Europäischen Union hierfür ist die EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Laut dieser ist die Fluggesellschaft verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Stornierung des Fluges den vollen Preis für den stornierten Flug zu erstatten.

Die gute Nachricht ist, dass Sie – auch wenn Sie von ihrer Fluggesellschaft einen Gutschein erhalten haben – stattdessen auch jetzt noch eine Erstattung des Flugtickets verlangen können. Zahlreiche Fluggesellschaften bieten eine solche Option bis zu einem Jahr nach Streichung eines Flugs an. Um zu prüfen, ob Sie tatsächlich Anspruch haben, füllen Sie einfach unseren Anspruchsrechner aus und senden Sie uns nähere Informationen.

2. Die Fluggesellschaft bitten, den Gutschein zu verlängern

Fluggesellschaften sind aktuell sehr darauf bedacht, ihre Kunden freundlich zu stimmen, um das Vertrauen der Fluggäste wiederzugewinnen. Ein paar Fluggesellschaften, wie easyJet, haben sich für Kulanz entschieden und verlängern Gutscheine für gestrichene Flüge automatisch. Prüfen Sie also unbedingt Ihren Posteingang (inklusive Spam-Ordner) und/oder Ihr Kundenkonto auf der Website der Fluggesellschaft auf Informationen bzgl. der Gültigkeit Ihres Gutscheins, bevor Sie etwas unternehmen.

Wenn Sie keine Informationen zur Verlängerung Ihres Reisegutscheins finden, können Sie sich auch direkt an die Fluggesellschaft wenden. Erklären Sie dem Kundenservice Ihre Gründe, weshalb Sie den Gutschein bislang nicht eingelöst haben, etwa weil sich eine Flugreise für Sie in der aktuellen Situation noch nicht sicher anfühlt oder weil Ihre Kinder noch zu jung für eine Impfung sind. Viele Fluggäste konnten bereits Airline-Mitarbeiter überzeugen, die Gutscheine für gestrichene Flüge zu verlängern.

Wussten Sie, dass Sie bis 6 Jahre nach dem Flugdatum eine Entschädigung für eine Flugverspätung fordern können?

Jetzt Anspruch prüfen!

3. Buchen Sie flexibel

Wenn eine Erstattung oder Verlängerung Ihres Gutscheins nicht möglich ist, sind eventuell die aktuellen kundenfreundlichen gebührenfreien Umbuchungs­möglichkeiten etwas für Sie. British Airways beispielsweise verzichtet auf seine Umbuchungsgebühren für „Buchungen ab dem 3. März 2020 für Reisen bis zum 31. August 2022“. Ähnliche Regelungen werden auch von anderen Fluggesellschaften, wie KLM und Air France, angeboten.

Bietet Ihre Airline eine solche Option nicht an, empfiehlt sich die Buchung eines flexiblen Tickets (das in der Regel etwas teurer ist als ein Standardticket) mit kostenloser Umbuchungs­möglichkeit.

4. Buchen eines sicheren Flugs weiter in der Zukunft

Ist keine der obigen Optionen für Sie geeignet, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren Flug-Voucher für eine Buchung, die etwas weiter in der Zukunft liegt, eine sogenannte sichere Buchung, zu nutzen. Zum Beispiel für einen Wochenendtrip zu einem vergleichsweise nahegelegenen Reiseziel oder über Weihnachten. Vergessen Sie nicht, dass ein Flug in der Regel günstiger ist, je weiter im Voraus Sie buchen.

Und wenn wieder einmal ein Flug gestrichen wird oder Verspätung hat, berufen Sie sich auf Ihre Fluggastrechte und fordern Sie mit flug-verspaetet.de eine Flugentschädigung oder ‑erstattung. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Kosten“. Das heißt, Sie bezahlen uns nur im Erfolgsfall, wenn Sie tatsächlich von der Fluggesellschaft entschädigt werden.