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Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Streiks von Fluggesellschaften

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks des Flugpersonals annulliert wird.

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Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch, den 6. Oktober 2021, bestätigt, dass Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks des Flugpersonals annulliert wurde. Potenzielle Ausnahmefälle sollten im Einzelfall geprüft werden.

Das Urteil wurde im Zusammenhang mit dem Fall eines Fluggastes verkündet, der im Jahr 2019 von einer Flugannullierung betroffen war. Sein Eurowings-Flug von Salzburg (Österreich) nach Berlin (Deutschland) wurde aufgrund eines Streiks der Gewerkschaft der Flugbegleiter von Lufthansa und Independent Flight Attendants (UFO) annulliert. Eurowings ist Teil der Lufthansa-Gruppe, und schließlich schloss sich auch die Eurowings-Besatzung dem Streik an, was zu zahlreichen Annullierungen führte.

Eurowings behauptete, das Unternehmen habe so viel wie möglich getan, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren, und die Situation falle unter die Kategorie der so genannten "außergewöhnlichen Umstände". Mit anderen Worten: Die Fluggesellschaft behauptete, der Fluggast habe keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den annullierten Eurowings-Flug.

Der Europäische Gerichtshof hat nun zu Gunsten der Fluggäste entschieden. Wenn Ihr Flug also aufgrund eines Streiks der Beschäftigten der Fluggesellschaft annulliert wurde - wie dem Streik von Lufthansa und Eurowings 2019 - können Sie eine Entschädigung verlangen. 

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