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200 easyJet-Flüge wegen technischer Probleme gestrichen

Freitag, 27. Mai 2022

Bei der britischen Fluggesellschaft easyJet kam es am Donnerstag zu einem größeren Systemausfall, in dessen Folge Hunderte von Flügen in ganz Europa gestrichen wurden.

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easyJet hat wegen eines Systemfehlers mehr als 200 Flüge ausgehend von Europa gestrichen - was genau ist passiert?

Wie The Independent am Donnerstag, den 26. Mai, berichtete, waren die Annullierungen das Ergebnis von "Problemen" mit den "Computersystemen" der Fluggesellschaft. Auf dem europäischen Kontinent waren mindestens 200 easyJet-Flüge betroffen. 

Nach Angaben von easyJet wurden die Flüge zwar am späten Nachmittag wieder aufgenommen, die Störungen hielten jedoch aufgrund eines Dominoeffekts bis Freitagmorgen an. Ob sich der IT-Ausfall auch auf die easyJet-Flüge am Wochenende auswirken wird, ist derzeit unklar.


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easyJet storniert Flüge - können Passagiere eine Entschädigung verlangen?

Viele Passagiere der betroffenen Flüge forderten eine Entschädigung, was das Unternehmen zunächst mit der Begründung ablehnte, der IT-Ausfall liege "außerhalb ihrer Kontrolle und sei ein außergewöhnlicher Umstand". Schließlich räumten Vertreter von easyJet jedoch ein, dass die gesendete Nachricht falsch war und die Fluggäste wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung durch easyJet haben.

Die britischen und europäischen Vorschriften sind eindeutig: Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum durch Verschulden der Fluggesellschaft gestrichen, haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. 

Wenn die Fluggesellschaft dem Passagier keinen Alternativflug anbietet oder der Passagier den vorgeschlagenen Alternativflug nicht annimmt, muss außerdem eine Rückerstattung des Tickets erfolgen.

Seien Sie sich bewusst, dass die Fluggesellschaft Ihnen statt einer Entschädigung einen Gutschein anbieten könnte (oder eine geringere Entschädigung, als Ihnen zusteht) - nehmen Sie ein solches Angebot nicht an! Wenn Ihr Flug aufgrund eines Systemfehlers von easyJet annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nach den folgenden Kriterien richtet:

  • Bei Flügen über eine Entfernung bis zu 1.500 km liegt die Entschädigung bei 250 €.

  • Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt die Entschädigung 400 €.

  • Bei Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km beträgt die Entschädigung ebenfalls 400 €.

  • Bei Flügen außerhalb der EU ab 3.500 km liegt die Entschädigung bei 600 €, wobei gilt: Ist die Verspätung kürzer als 4 Stunden, kann die Entschädigung um 50 % geringer ausfallen.

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