Mit diesen Tricks bringen Airlines Fluggäste um ihre Entschädigung

Kennen Sie Ihre Rechte bei verspäteten oder annullierten Flügen? Nur wenig Reisende wissen Bescheid, dass Ihnen bei Flugverspätungen oder bei Flugausfällen eine finanzielle Entschädigung zusteht.

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Gesetzlich angeordnete Entschädigung

Bei Verspätungen ab drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere finanziell entschädigen: Pro Person 250 Euro bei Kurzstrecken, 400 Euro auf Mittel- und 600 Euro auf Langstrecken, so besagt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe der Entschädigung ist somit nicht vom Ticketpreis abhängig, sondern richtet sich nach der Flugdistanz und dem Ziel des Fluges. „Der durchschnittliche Entschädigungsbetrag pro Passagier beträgt 436 Euro“, so Matthias Möller, Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de.

So tricksen die Airlines

Kennt ein Passagier seine Rechte, muss er immer noch einen langen Weg bis zur Entschädigung zurücklegen. Meldet man seinen Anspruch bei der Fluggesellschaft an, wird man ignoriert, vertröstet oder mit einigen pauschalen rechtlichen Ausführungen zum Schweigen gebracht. Wer sich trotzdem nicht abschrecken lässt und stoisch weiter auf sein Recht pocht, wird mit den immer wiederkehrenden Tricks der Airlines Bekanntschaft machen. Das sind die Top Tricks der Fluggesellschaften:

Trick 1: Vorschieben außergewöhnlicher Umstände

Politische Unruhen, die Aschewolke nach einem Vulkanausbruch oder Fluglotsenstreiks - wird der Flugverkehr durch sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ beeinträchtigt, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Solche Umstände sind in der Praxis aber nur selten Ursache für eine Flugverspätung. Um die Auszahlung einer Entschädigung zu verweigern, klassifizieren die Fluggesellschaften jedoch nahezu jede Verspätungsursache als außergewöhnlich. Häufig hören wir von Passagieren, deren Entschädigungsanspruch aufgrund einer der folgenden Gründe abgelehnt wird:

  • Technische Probleme
  • Nachtflugverbote
  • Erkrankung sowie Ruhezeiten von Crewmitgliedern
  • Zusammenstöße mit Tank- oder Treppenfahrzeugen oder sonstige Fremdeinwirkungen

Diese Ursachen liegen aber sehr wohl im Verantwortungsbereich der Airline und sind damit nicht außergewöhnlich. Die Airline muss Vorsorge treffen, damit solche Ereignisse gar nicht erst auftreten oder sich zumindest nicht zu stark auf den Flugplan auswirken. Deshalb muss eine Fluggesellschaft betroffene Passagiere in jedem dieser Fälle voll entschädigen.  

Trick 2: Immer schlechtes Wetter

Einer der am häufigsten angeführten Gründe für Verspätungen und Annullierungen sind schlechte Wetterbedingungen. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass der konkrete Flug gar nicht wetterbedingt verspätet war, sondern allenfalls ein vorangegangener Flug, manchmal sogar ein Flug auf einer ganz anderen Flugstrecke. Flug-Verspaetet.de kann die Flug- und Wetterdaten an jedem Flughafen und auf allen Flugstrecken weltweit prüfen und so jeden Einzelfall individuell begutachten. Deshalb können wir regelmäßig den Schlechtwetter-Einwand der Airlines wiederlegen. "Aufgrund der vielen komplexen Daten ist das für den einzelnen Passagier fast unmöglich”, so Matthias Möller. 

Trick 3: Die Gutschein-Falle

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich die Fluggesellschaften scheinbar geschlagen zeigen und „aus kundendienstlichen Gründen“ oder „aus Gründen der Kulanz“ plötzlich Fluggutscheine anbieten. Denn meist ist der offerierte Gutscheinwert deutlich niedriger als der tatsächlich geschuldete Entschädigungsbetrag und mit der Akzeptanz des Gutscheins erlöschen zugleich alle weitergehenden Entschädigungsansprüche. Zudem sind die Gutscheine einiger Airlines nicht in Bargeld umwandelbar, obwohl die EU-Verordnung eine Auszahlung in bar vorschreibt.

Fluggutscheine von Turkish Airlines können beispielsweise „in Ihrem nächstgelegenen Turkish Airlines Verkaufsbüro“ in Bargeld eingetauscht werden, allerdings verfügt die Airline deutschlandweit lediglich über 10 solcher Verkaufsbüros. Je nach Wohnsitz muss der Passagier für die Einlösung des Gutscheins folglich eine Strecke von bis zu 400 km zurücklegen.

Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend

Die europäischen Fluggastrechte gehen an vielen Bürgern leider spurlos vorüber, da die Fluggesellschaften ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufklärung der Passagiere nicht nachkommen. Bei jeder Flugunregelmäßigkeit muss den Fluggästen ein schriftlicher Hinweis auf das Recht auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen ausgehändigt werden. Diese Informationspflicht versäumen die meisten Airlines nur zu gerne. „Die gute Nachricht für Passagiere ist, dass sie ihr Recht auf Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen können“, erklärt Flugrechtexperte Matthias Möller. Verspätete und annullierte Flüge aus dem Jahr 2016 können somit noch bis Ende 2019 zu Geld gemacht werden. Das Expertenteam von Flug-Verspaetet.de informiert und unterstützt Sie dabei, den Tricks der Fluggesellschaften Paroli zu bieten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag neue und nützliche Informationen geben konnten und Ihnen der Beitrag gefallen hat! Schauen Sie doch bald wieder auf dem Flug-Verspaetet.de Blog vorbei!

 


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