Über Flug-Verspaetet.de

Was macht Flug-Verspaetet.de ?
Sind Sie von einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen? Wir stellen schnell fest, ob Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen kann. Wenn Ihr Flug rechtlich gesehen für eine Entschädigung in Betracht kommt, helfen wir Ihnen, die Beweise zu sammeln und verfassen Schreiben an die Fluggesellschaften und die entsprechenden Durchsetzungs- und Beschwerdeinstanzen. Wenn erforderlich leiten wir auch rechtliche Schritte ein und erstellen und verschicken Zahlungsaufforderungen, Inkassoschreiben und vertreten Ihre Rechte durch unsere Vertragsanwälte vor Gericht. So haben wir schon viele Verfahren gegen Fluggesellschaften erfolgreich abgeschlossen. Ihre Entschädigung zu bekommen ist nicht immer einfach, wir aber haben das notwendige Wissen und Know-how um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Warum Flug-Verspaetet.de?
Flug-Verspaetet.de zeichnet sich vor allem durch die internationale Ausrichtung aus. Hierdurch können Passagiere in 8 verschiedenen Sprachen Ansprüche einreichen. Darüber hinaus bieten wir ein persönliches Kundenkonto, in dem der Fortschritt Ihres Anspruchs verfolgt werden kann. Mit unserem rechtlichen Know-how, der jahrelangen Erfahrung und unserem Durchsetzungsvermögen sind wir der richtige Partner, um Ihrem Anspruch zum Erfolg zu verhelfen.
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Über den Verlauf (Ich bin bereits Kunde)

Ich habe mein Passwort vergessen. Was soll ich tun?
Haben Sie Ihr Passwort vergessen, dann klicken Sie auf den Link "Passwort vergessen" unter "Mein Anspruch". Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben, wird Ihnen ein neues Passwort zugeschickt. Sollte dies Ihr Problem nicht lösen, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Unser Team wird Ihnen dann helfen, Ihr altes Passwort zurück zu setzen und ein neues zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Ihr aktuelles Passwort nicht einsehen und Ihnen daher auch nicht mitteilen können.
Ich möchte mich einloggen, doch ich bekomme eine Fehlermeldung die mir sagt, dass meine E-Mail-Adresse unbekannt ist. Was soll ich tun?
Sie können sich nur mit der E-Mail-Adresse einloggen, mit der Sie sich auch bei uns angemeldet haben. Bekommen Sie die Meldung, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht von uns erkannt wird, dann haben Sie vielleicht eine andere E-Mail-Adresse eingegeben. Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie vielleicht ein Leertastenzeichen hinter der E-Mail-Adresse eingegeben haben. Bekommen Sie die Meldung, dass die Passwort/E-Mail Kombination nicht übereinstimmt, dann haben Sie ein falsches Passwort eingegeben.Möchten Sie Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bei uns ändern, mailen Sie bitte unserem Team.
Ich kann keine Dokumente auf der Webseite hochladen. Was soll ich tun?
Sie können uns stets Dokumente per E-Mail an folgende Adresse schicken: info@flight-delayed.co.uk. Diese per E-Mail verschickten Dokumente werden dann automatisch in Ihrem Kunden Account hochgeladen, sofern Sie die Dokumente von derselben E-Mail-Adresse aus verschicken, mit der Sie auch Ihren persönlichen Kunden Account bei uns erstellt haben.
Kann Ich Ihnen Dokumente per Post schicken?
Natürlich können Sie das! Geben Sie uns nur bitte vorher Bescheid, damit wir dies berücksichtigen können, wenn wir die nächsten Schritte für Ihren Fall auswählen. Nach dem Empfang der Dokumente werden wir diese einscannen und zu Ihrer Datei hinzufügen. Unsere Postadresse lautet:

Flug-Verspaetet.de GmbH
Postbus 3650
1001 AL Amsterdam
Niederlande

Kann ich Ihnen auch telefonisch Fragen bezüglich meines Anspruchs stellen?
Wir bearbeiten alle Ansprüche schriftlich und möchten auch gerne schriftlich mit Ihnen korrespondieren, entweder per E-Mail oder durch Ihren Kunden Account. Nur durch die schriftliche Korrespondenz können wir sicherstellen, dass alle Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig aufgenommen werden und Ihr Dossier so kontinuierlich aufgebaut wird. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt auch aus rechtlichen Gründen wichtig sein. Fragen beantworten wir binnen fünf Werktagen (meistens jedoch schneller) per E-Mail oder über eine Benachrichtigung in Ihrem Kunden Account.
Sie möchten, dass ich eine Vollmacht unterzeichne. Warum ist das erforderlich?
Fluggesellschaften korrespondieren nur dann mit Dritten, wenn diese dazu bevollmächtigt sind. Die Vollmacht ist ein Dokument, durch welches die Passagiere Flug-Verspaetet ermächtigen, den Anspruch in ihrem Namen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wir benötigen daher eine unterzeichnete Vollmacht von allen Passagieren. Die Vollmacht können Sie uns auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen, zudem besteht die Möglichkeit eine digitale Unterschrift zu leisten. Sollte ein Passagier minderjährig sein, müssen beide Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) die Vollmacht anstelle des minderjährigen Passagiers unterschreiben. War ein Passagier im Zeitpunkt des Fluges noch nicht 18 Jahre alt, ist aber im jetzigen Zeitpunkt 18 Jahre oder älter, muss der ehemals minderjährige Passagier selbst unterschreiben.
Die Fluggesellschaft hat nach meiner Bankverbindung gefragt. Soll ich diese bekannt geben?
In einigen Fällen kontaktiert die Fluggesellschaft Passagiere direkt, um eine Zahlung zu arrangieren. Bevor Sie Ihre Bankverbindung weitergeben, setzen Sie sich bitte immer zunächst mit uns in Verbindung, sodass wir kontrollieren können, ob der von der Fluggesellschaft angebotene Betrag mit der tatsächlich geschuldeten Entschädigung übereinstimmt. Denn sobald Sie Ihre Bankverbindung an die Airline geben, akzeptieren Sie auch deren Angebot. Bitte seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie Bankverbindungen an Dritte weitergeben: Es gibt Betrüger, die sich als Fluggesellschaft ausgeben, um so an wertvolle Informationen von Passagieren zu kommen. Auf keinen Fall dürfen Sie den CVC-Code auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte preisgeben.
Kann ich meinen bestehenden Account nutzen, wenn ich einen zweiten Anspruch einreichen möchte?
Natürlich: Loggen Sie sich auf unserer Webseite in Ihren bestehenden Kunden Account ein und klicken Sie danach auf das Feld "Hier kostenlos prüfen". Im Folgenden können Sie dann einen neuen Anspruch einreichen. Ihre persönlichen Daten, die Sie bereits bei dem Einreichen Ihres ersten Anspruchs angegeben haben, wurden gespeichert und werden nun automatisch angezeigt. Sie reichen nun einen zweiten Anspruch mit Ihrem bestehenden Kunden Account ein.Wenn Sie nicht mehr auf unserer Homepage eingeloggt sind, fragen wir Sie nach Ihrem Passwort, bevor Ihre persönlichen Daten automatisch für Ihren neuen Anspruch wiederhergestellt werden.
Sie haben mich um eine Kopie von meinem Ausweis gebeten. Wozu wird diese benötigt?
In manchen Fällen benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Reisepasses. Dies hat zwei Gründe: Zum einen möchten die Fluggesellschaften kontrollieren, ob die Informationen auf der Buchungsbestätigung mit Ihren persönlichen Daten übereinstimmen. Nur so kann geprüft werden, ob eine Person tatsächlich mit dem verspäteten Flug geflogen ist. Zum anderen wollen die Airlines überprüfen können, ob die richtige Person uns bevollmächtigt hat, in Ihrem Namen zu handeln. Dabei wird nicht nur der Name der Person kontrolliert, sondern auch ihre Unterschrift.Es ist immer Vorsicht geboten, wenn Sie eine Kopie Ihrer Personalien aushändigen. Wir gehen sorgfältig und vertraulich mit Ihren Dokumenten um, doch auch Sie können eine Reihe von Maßnahmen unternehmen, um Identitätsbetrug zu vermeiden. Zum Beispiel können Sie handschriftlich das Wort "Kopie" auf dem kopierten Ausweisdokument vermerken und auch das Datum und den Namen der Firma hinzufügen, der Sie die Ausweiskopie zur Verfügung stellen. Zudem können Sie Ihre Ausweisnummer unkenntlich machen.

Weitere Fragen

Mit Flug-Verspaetet.de zusammenarbeiten?
Wenn Ihr Unternehmen von Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen betroffen ist, können wir Ihnen dabei helfen, die Entschädigungsansprüche Ihrer Kunden und Angestellten zu realisieren. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche - Ihr Unternehmen spart wertvolle Zeit und profitiert zugleich gemeinsam mit Ihren Kunden von einem lukrativen Resultat. Wollen Sie mehr über eine potentielle Zusammenarbeit mit Flug-Verspaetet.de erfahren? Dann schreiben Sie uns an: info@flight-delayed.co.uk.
Ich würde gerne bei Flug-Verspaetet.de arbeiten oder ein Praktikum machen. Wo finde ich aktuelle Stellenangebote?
Aktuelle Stellenangebote findest Du auf https://yource.recruitee.com/
Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Wie können Sie mir weiterhelfen?
Wenn Ihre Frage hier nicht aufgeführt ist, können Sie uns jederzeit innerhalb Ihres persönlichen Kunden Accounts kontaktieren (klicken Sie auf "Support" oder "Häufige Fragen"). Wir werden Ihre Frage so schnell wie möglich (binnen 24 Stunden an Werktagen) beantwortet. Haben Sie noch keinen Kunden Account bei uns, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail: info@flight-delayed.co.uk.

Über Ihre Rechte

Wann habe ich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wenn:

- Sie aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung/Nichtbeförderung mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort angekommen sind und wenn
- Sie von einem europäischen Flughafen abgeflogen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft von einem Flughafen außerhalb der EU in die EU geflogen sind.

Darüber hinaus wird in jedem Einzelfall geprüft, ob nicht "außergewöhnliche Umstände" die Ursache für die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung waren.

Wann spricht man von außergewöhnlichen Umständen und höherer Gewalt?
In der heutigen Rechtsprechung sind verschiedene Kategorien von "außergewöhnlichen Umständen" im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 anerkannt. Sollte eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auf solche außergewöhnlichen Umstände zurück zu führen sein, spricht man auch von höherer Gewalt. In diesen Fällen braucht die Fluggesellschaft in der Regel keine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Ein Vulkanausbruch, aber auch politische Unruhen oder Terrorwarnungen zählen zu solchen außergewöhnlichen Umständen.

Unser Entschädigungsrechner kann bereits Rücksicht auf diese Faktoren nehmen, unser Team überprüft jeden Einzelfall jedoch stets ein zweites Mal im Detail. Fluggesellschaften berufen sich fast immer pauschal auf das Vorliegen "außergewöhnliche Umstände", was jedoch nicht bedeutet, dass dies auch zutreffend ist. Deshalb überprüfen wir Ihren Anspruch immer persönlich.

Wie wird die Höhe der Entschädigung berechnet?
Die Höhe Ihrer Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung, wobei die Verspätung immer mindestens 3 Stunden betragen muss. Es gelten dabei folgende Richtlinien:

- 250 € bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1.500 km
- 400 € bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km oder bei Flügen mit einer Distanz über 3.500 km, wenn die Flugstrecke nur innerhalb Europas verläuft
- 600 € bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 km, wenn die Flugstrecke nicht nur innerhalb Europas verläuft (300 € wenn die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt)

Bei Annullierungen oder Nichtbeförderungen gelten andere Vorgaben. Im Allgemeinen haben Sie hier einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr planmäßiges Reiseziel mit mehr als 2 Stunden Verspätung erreichen.

Gilt der Betrag pro Person?
Ja: Die Entschädigungssumme, welche die Fluggesellschaft zahlen muss, gilt immer pro Passagier. Dieser Betrag ist unabhängig von Ihrem Ticketpreis, da Sie für die Zeit entschädigt werden, die Sie durch die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verloren haben. Jeder Passagier, der ein gültiges Ticket für einen Flug besitzt, hat damit Anspruch auf die gleiche Entschädigung.
Wie erfahre ich, ob mein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte?
Dies ist eine Information, die der Passagier nur schwer in Erfahrung bringen kann. Die Verspätung bei Ankunft des Fluges ist dabei ausschlaggebend: Wenn Sie mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr am Zielflughafen ankommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte, können Sie Ihren Anspruch trotzdem bei uns einreichen. Wir prüfen dann die tatsächliche Dauer der Verspätung und ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Mein Flug war weniger als 3 Stunden verspätet. Habe ich nun gar kein Recht auf eine Entschädigung?
Wenn Sie weniger als 3 Stunden Verspätung hatten, steht Ihnen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung kein Anspruch auf Entschädigung zu. Ab einer Verspätung von 2 Stunden stehen Ihnen jedoch Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, Telefonate und gegebenenfalls auch ein Hotelaufenthalt zu.

Wenn Sie jedoch aufgrund der Annullierung Ihres Fluges mit 2 Stunden oder mehr Verspätung an Ihrem Endreiseziel angekommen sind, dann können Sie sehr wohl Anspruch auf Entschädigung haben, da für Annullierungen andere Regeln gelten.

Mein erster Flug war (weniger als 3 Stunden) verspätet und dadurch habe ich meinen Anschlussflug verpasst. Habe ich Recht auf Entschädigung?
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielflughafen ankommen. Allerdings sollten Sie eine Flugverbindung mit ausreichend Zeit zum Erreichen Ihres Anschlussfluges gebucht haben. Fand der Anschlussflug außerhalb Europas statt und wurde von einer anderen Airline ausgeführt, dann besteht ausnahmsweise kein Recht auf Entschädigung.
Mein Flug wurde annulliert, doch die Airline hat mir einen neuen Flug angeboten. Habe ich nun kein Recht auf Entschädigung?
Bei einer Annullierung ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen entweder einen neuen Flug anzubieten oder Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Zusätzlich hierzu kann Ihnen auch ein Anspruch auf Entschädigung zustehen, was von der Ursache der Annullierung sowie von der Frage abhängt, ob es sich hierbei um außergewöhnliche Umstände handelt. Nur weil die Fluggesellschaft Ihnen einen neuen Flug angeboten hat, bedeutet dies noch nicht, dass Ihnen nicht trotzdem auch eine Entschädigung zusteht.
Ich habe meinen Flug nicht direkt bei der Fluggesellschaft sondern über einen Reiseveranstalter gebucht. Habe ich trotzdem Recht auf Entschädigung?
Ja: Grundsätzlich haben Sie auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, denn die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich ans Ziel kommen - unabhängig davon, ob Sie Ihr Flugticket direkt bei der Airline oder über einen Reiseveranstalter gekauft haben.

Wurden Sie jedoch von Ihrem Reiseveranstalter auf einen anderen Flug umgebucht und der ursprüngliche Flug wurde wie geplant durchgeführt, dann haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Denn in diesem Fall kann die Fluggesellschaft nicht für Ihre Verspätung verantwortlich gemacht werden.

Während meiner Verspätung habe ich von der Fluggesellschaft Mahlzeiten, Getränke und/oder eine Hotelunterkunft angeboten bekommen. Habe ich immer noch Recht auf Entschädigung?
Im Falle einer langen Verspätung ist die Airline zur Unterstützung der Passagiere verpflichtet, namentlich die Passagiere mit Speisen und Getränken zu versorgen, Kommunikationsleistungen anzubieten und wenn erforderlich eine Unterkunft (einschließlich Transfer) bereitzustellen. Dies beeinflusst nicht die Tatsache, dass Sie Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die finanzielle Entschädigung dient der Entschädigung der verloren gegangenen Zeit. Haben Sie also Gutscheine für Essen und Trinken erhalten, bedeutet dies nicht, dass Ihnen keine finanzielle Entschädigung mehr zusteht. Nehmen Sie jedoch Reisegutscheine für einen zukünftigen Flug mit der Fluggesellschaft an, bedeutet dies in der Regel zugleich den Verzicht auf weitergehende Entschädigungszahlungen.
Mir sind während der bzw. durch die Verspätung zusätzliche Kosten entstanden. Kann ich diese Ausgaben von der Airline zurückfordern?
Zusätzliche Kosten werden von den Fluggesellschaften erstattet, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung stehen, wie z.B. Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder eine Hotelunterkunft. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen hierfür aufbewahren. Wir können diese Kosten für Sie zusammen mit unserer Entschädigungsanfrage bei der Fluggesellschaft geltend machen. Haben Sie einen Teil Ihres Urlaubs durch die Verspätung oder Annullierung versäumt, besteht unter der Fluggastrechteverordnung kein zusätzlicher Entschädigungsanspruch. In diesem Fall sollten Sie Ihre Reiseversicherung kontaktieren.
Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck
Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck ist nicht vom Regelungsumfang der europäischen Fluggastrechteverordnung umfasst. In solchen Fällen sollten Sie direkt mit der Fluggesellschaft und Ihrer Reiseversicherung Kontakt aufnehmen.
Coronavirus und Flugausfälle: Was sind meine Rechte?
Sollte die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert haben und sollten Ihre Rechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt sein, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

- Volle Rückerstattung Ihrer Ticketkosten
- Ein Gutschein im Wert des von Ihnen gekauften Tickets
- Eine Umbuchung auf einen anderen Flug

Leider besteht für Flüge, welche aufgrund von COVID-19 ausgefallen sind, kein Anspruch auf Entschädigung, da der Ausbruch der Krankheit als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird.

Über das Einreichen Ihres Anspruchs (Ich bin ein neuer Kunde)

Wie reiche ich einen Entschädigungsanspruch bei Flug-Verspaetet.de ein?
Sie können Ihren Entschädigungsanspruch auf unserer Homepage www.flug-verspaetet.de einreichen: Geben Sie Ihre Flugdaten ein und klicken Sie auf "Hier kostenlos prüfen". Sie werden gebeten, ein paar kurze Fragen zu beantworten und binnen weniger Minuten erfahren Sie, ob Ihr Flug die grundsätzlichen juristischen Anforderungen für eine Entschädigungszahlung erfüllt. Dieser Schritt ist kostenlos und unverbindlich. Danach können Sie entscheiden, ob Sie bei uns einen Account erstellen und Ihren Anspruch bei uns einreichen möchten.

Entscheiden Sie sich dazu, fortzufahren, dann geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und fügen Sie mitreisende Fluggäste der Passagierliste hinzu. Diese Angaben können Sie auch später noch ändern oder ergänzen. Anschließend wählen Sie selbst ein Passwort und geben Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie haben Ihren Anspruch erst dann bei uns eingereicht, wenn Sie auf "Bestellung bestätigen" klicken und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Anschließend wird unser Team Ihren Entschädigungsanspruch validieren, indem wir Ihrem Anspruch einer ersten juristischen Prüfung unterziehen. Sie können jetzt auch weitere Reiseunterlagen hochladen oder dies zu einem späteren Zeitpunkt tun.

Was ist ein Kunden Account?
Wenn Sie Ihren Anspruch bei uns einreichen, wird für Sie ein Kunden Account angelegt. Mit Ihrem persönlichen Login haben Sie jederzeit Zugriff auf den Account und können Ihre Flugdetails einsehen und verwalten. Des Weiteren können Sie den Fortschritt Ihres Anspruchs beobachten und jederzeit Hilfe anfordern. Wir verfolgen Ihren Anspruch auf Basis eines 'No win – No Fee' Systems. Das bedeutet, Sie zahlen nichts vorab sondern nur dann, wenn wir für Sie erfolgreich eine Entschädigung durchgesetzt haben.
Ich flog in Gesellschaft. Kann ich auch einen Anspruch für Mitreisende einreichen?
Wenn Sie einen Anspruch einreichen, können Sie Mitreisende auf der Passagierliste hinzufügen. Hier ist jedoch wichtig, dass alle Reisenden auf derselben Buchung erfasst sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die Ansprüche jeweils einzeln pro Buchung einreichen, da die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft jeweils separat verlaufen wird.
Meine Kinder sind mit mir gereist. Soll ich sie zur Passagierliste hinzufügen?
Minderjährige Passagiere haben dieselben Rechte, wie erwachsende Passagiere. Selbst Kleinstkinder, die jünger als zwei Jahre alt sind, können grundsätzlich eine Entschädigung erhalten. Der Anspruch auf Entschädigung für Kleinstkinder setzt voraus, dass eine finanzielle Gegenleistung für die Beförderung gezahlt wurde. Ausreichend ist hierbei z.B. ein reduzierter Ticketpreis, aber auch eine Beförderungspauschale oder eine (häufig versteckte) Steuer oder Gebühr.
Ich besitze keine Reisedokumente mehr. Kann ich trotzdem einen Anspruch einreichen?
Es ist immer von Vorteil, alle Reisedokumente (Tickets, Reservierungsbestätigung, Bordkarten sowie E-Mails von der Airline) aufzubewahren, da die Fluggesellschaften diese in vielen Fällen anfordern. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, können wir auch einen Zahlungsnachweis des Flugtickets oder der Pauschalreise einreichen. Darüber hinaus können Sie eine Kopie der Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter oder bei der jeweiligen Fluggesellschaft anfragen.
Wie lange nach dem Datum meines Fluges kann ich einen Anspruch einreichen?
In Deutschland können Sie bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug einen Anspruch einreichen. Die Frist beginnt jedoch erst mit Ende des Jahres, für das Ihr Flug planmäßig angesetzt war. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, Belgien oder Großbritannien, kann die Frist länger oder kürzer ausfallen. Diese Frist ist abhängig vom Sitz der Airline und der Flugroute. Der Entschädigungsrechner wird diese verschiedenen Kriterien berücksichtigen.
Wie lange dauert es, einen Anspruch einzureichen?
Sobald Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, wird dieser von unserem Team einer zweiten Prüfung unterzogen. Dieser Vorgang dauert maximal drei Werktage. Wir teilen Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mit und wenn diese positiv ausfällt, beginnen wir umgehend mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Airline. In Ihrem persönlichen Kunden Account werden Sie über den Verfahrensstand sowie über alle weiteren Schritte informiert und sind dadurch immer auf dem Laufenden. Die Gesamtdauer des Prozesses variiert von Fall zu Fall und hängt von der Anzahl der Schritte ab, die wir einleiten müssen.
Wird gegen die Airline Klage erhoben?
In manchen Fällen ist es notwendig, ein Mahn- oder Gerichtsverfahren einzuleiten. Wir übernehmen die Kosten für diese Schritte, d. h. Sie müssen keine Gerichtskosten zahlen, wenn Ihr Anspruch nicht erfolgreich ist. Wenn wir die Entschädigung durchsetzen können, fallen diese Kosten gemäß unserer Vereinbarung "Kein Erfolg, keine Kosten" an.
Wann erhalte ich meine Entschädigung?
Die Dauer der Anspruchsdurchsetzung variiert von Fall zu Fall. Wir setzen alles daran, den Prozess schnellstmöglich abzuschließen. In einigen Fällen kann es jedoch bis zu 6 Monate oder länger als ein Jahr dauern. Grund hierfür sind meist lange Reaktionszeiten der Airlines sowie umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen der Luftfahrtbehörden, von deren Ergebnis wir abhängig sind. Zusätzliche Wartezeiten können entstehen, wenn wir Inkasso- oder Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Ihres Anspruches durchführen müssen.
Auf wessen Konto wird die Entschädigungssumme überwiesen?
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. In den meisten Fällen wird die Entschädigung von der Fluggesellschaft auf unser Bankkonto überwiesen. Wir werden Sie dann bitten, uns Ihre Kontodaten mitzuteilen, damit wir Ihnen die Entschädigung nach Abzug unserer Gebühr überweisen können. Falls die Entschädigung auf das Konto des Kunden überwiesen wird, schicken wir eine Rechnung über die Erfolgsprovision.
Ich hatte zwei verspätete Flüge ( z.B. Hin- und Rückflug einer Reise). Kann ich Ansprüche für beide Flüge einreichen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen die Flüge als zwei separate Ansprüche eingereicht werden, da sich die jeweiligen Umstände fast immer unterscheiden. Daher werden die Flüge auch getrennt bewertet und unterschiedlich geprüft. Mehrere Flüge können nur dann gesammelt eingereicht werden, wenn diese unmittelbar zusammengehören (z.B. wenn die Verspätung Ihres ersten Fluges dazu geführt hat, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben). Mit Ihrem persönlichen Kunden Account können Sie mehrere Ansprüche einreichen und behalten zugleich den Überblick über alle laufenden Verfahren.
Ich habe meinen Anspruch bereits direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht, wurde aber abgelehnt. Kann ich den Anspruch trotzdem noch bei Flug-Verspaetet.de einreichen?
Ja, Sie können Ihren Anspruch trotzdem bei uns einreichen, da die Fluggesellschaften die erste Entschädigungsanfrage grundsätzlich mit dem Verweis auf das Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" zurückweisen. Nachdem Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, prüfen wir, welche Handlungsmöglichkeiten wir haben. In Abhängigkeit von der konkreten Situation und der ersten Stellungnahme der Fluggesellschaft kann es im Einzelfall sein, dass wir einige Schritte im Prozess überspringen. Den Verfahrensfortschritt sowie die jeweils unternommenen Schritte können Sie in Ihrem Kunden Account nachverfolgen.
Was kostet der Service von Flug-Verspaetet.de?
Wir bearbeiten Ansprüche auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis. Das bedeutet, dass wir Ihnen nichts in Rechnung stellen, es sei denn, es gelingt uns, Ihre Entschädigung durchzusetzen.
Ich möchte lieber in einer anderen Sprache mit Ihnen kommunizieren. Macht es einen Unterschied, auf welcher Ihrer Webseiten ich meinen Anspruch einreiche?
Nein, es macht keinen Unterschied, auf welcher unserer Webseiten Sie Ihren Anspruch einreichen. Wenn sie Ihren Anspruch auf Flug-Verspaetet.de einreichen, erhalten Sie einen Kunden Account in deutscher Sprache. Wenn Sie lieber in einer anderen Sprache mit uns kommunizieren möchten, können Sie eine unserer anderen Webseiten aus der nachfolgenden Liste auswählen. Unser mehrsprachiges Team steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen für Ihren Kunden Account gewählte Sprache keine Auswirkungen auf die Korrespondenz zwischen uns und der Luftfahrtgesellschaft hat: Diese Korrespondenz wird immer in Englisch und/oder in der Landessprache Ihres Wohnsitzes geführt.

Niederlande: www.vlucht-vertraagd.nl
Vereinigtes Königreich: www.flight-delayed.co.uk
Belgien: www.vlucht-vertraagd.be or www.vol-retarde.be
Frankreich: www.vol-retarde.fr
Spanien: www.vuelo-con-retraso.es
Italien: www.volo-in-ritardo.it
Deutschland: www.flug-verspaetet.de

Mein Flug war mehr als 3 Stunden verspätet aber der Entschädigungsrechner kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Warum ist das so?
Viele Faktoren entscheiden darüber, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Fliegen Sie von einem Flughafen außerhalb der EU mit einer nichteuropäischen Airline in die EU, dann steht Ihnen kein Entschädigungsanspruch unter der Fluggastrechteverordnung zu. Gleiches gilt für alle Flüge, die gänzlich außerhalb der EU durchgeführt werden, da diese nicht unter die europäische Gesetzgebung fallen.Es existieren auch Fallkonstellationen, in denen die oben genannten Kriterien erfüllt sind, die Passagiere aber trotzdem kein Recht auf Entschädigung haben. Dies kann z.B. dann sein, wenn Sie zwar mit mehr als 3 Stunden Verspätung abgeflogen sind, aber mit weniger als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen gelandet sind. In diesem Fall ist der Pilot schneller geflogen, um Zeit aufzuholen und da für die Berechnung der Verspätung die Ankunftszeit ausschlaggebend ist, hat der Passagier hier keinen Anspruch auf Entschädigung.
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