Über Ihre Rechte

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wenn:

- Sie aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung/Nichtbeförderung mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort angekommen sind und wenn

- Sie von einem europäischen Flughafen abgeflogen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft von einem Flughafen außerhalb der EU in die EU geflogen sind.

Darüber hinaus wird in jedem Einzelfall geprüft, ob nicht "außergewöhnliche Umstände" die Ursache für die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung waren.


In der heutigen Rechtsprechung sind verschiedene Kategorien von "außergewöhnlichen Umständen" im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 anerkannt. Sollte eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auf solche außergewöhnlichen Umstände zurück zu führen sein, spricht man auch von höherer Gewalt. In diesen Fällen braucht die Fluggesellschaft in der Regel keine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Ein Vulkanausbruch, aber auch politische Unruhen oder Terrorwarnungen zählen zu solchen außergewöhnlichen Umständen.

Unser Entschädigungsrechner kann bereits Rücksicht auf diese Faktoren nehmen, unser Team überprüft jeden Einzelfall jedoch stets ein zweites Mal im Detail. Fluggesellschaften berufen sich fast immer pauschal auf das Vorliegen "außergewöhnliche Umstände", was jedoch nicht bedeutet, dass dies auch zutreffend ist. Deshalb überprüfen wir Ihren Anspruch immer persönlich.


Die Höhe Ihrer Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung, wobei die Verspätung immer mindestens 3 Stunden betragen muss. Es gelten dabei folgende Richtlinien:

- 250 € bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1.500 km

- 400 € bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km oder bei Flügen mit einer Distanz über 3.500 km, wenn die Flugstrecke nur innerhalb Europas verläuft

- 600 € bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 km, wenn die Flugstrecke nicht nur innerhalb Europas verläuft (300 € wenn die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt)



Bei Annullierungen oder Nichtbeförderungen gelten andere Vorgaben. Im Allgemeinen haben Sie hier einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr planmäßiges Reiseziel mit mehr als 2 Stunden Verspätung erreichen.


Ja: Die Entschädigungssumme, welche die Fluggesellschaft zahlen muss, gilt immer pro Passagier. Dieser Betrag ist unabhängig von Ihrem Ticketpreis, da Sie für die Zeit entschädigt werden, die Sie durch die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verloren haben. Jeder Passagier, der ein gültiges Ticket für einen Flug besitzt, hat damit Anspruch auf die gleiche Entschädigung.


Dies ist eine Information, die der Passagier nur schwer in Erfahrung bringen kann. Die Verspätung bei Ankunft des Fluges ist dabei ausschlaggebend: Wenn Sie mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr am Zielflughafen ankommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte, können Sie Ihren Anspruch trotzdem bei uns einreichen. Wir prüfen dann die tatsächliche Dauer der Verspätung und ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.


Wenn Sie weniger als 3 Stunden Verspätung hatten, steht Ihnen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung kein Anspruch auf Entschädigung zu. Ab einer Verspätung von 2 Stunden stehen Ihnen jedoch Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, Telefonate und gegebenenfalls auch ein Hotelaufenthalt zu.

Wenn Sie jedoch aufgrund der Annullierung Ihres Fluges mit 2 Stunden oder mehr Verspätung an Ihrem Endreiseziel angekommen sind, dann können Sie sehr wohl Anspruch auf Entschädigung haben, da für Annullierungen andere Regeln gelten.


Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielflughafen ankommen. Allerdings sollten Sie eine Flugverbindung mit ausreichend Zeit zum Erreichen Ihres Anschlussfluges gebucht haben. Fand der Anschlussflug außerhalb Europas statt und wurde von einer anderen Airline ausgeführt, dann besteht ausnahmsweise kein Recht auf Entschädigung.


Bei einer Annullierung ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen entweder einen neuen Flug anzubieten oder Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Zusätzlich hierzu kann Ihnen auch ein Anspruch auf Entschädigung zustehen, was von der Ursache der Annullierung sowie von der Frage abhängt, ob es sich hierbei um außergewöhnliche Umstände handelt. Nur weil die Fluggesellschaft Ihnen einen neuen Flug angeboten hat, bedeutet dies noch nicht, dass Ihnen nicht trotzdem auch eine Entschädigung zusteht.


Ja: Grundsätzlich haben Sie auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, denn die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich ans Ziel kommen - unabhängig davon, ob Sie Ihr Flugticket direkt bei der Airline oder über einen Reiseveranstalter gekauft haben.

Wurden Sie jedoch von Ihrem Reiseveranstalter auf einen anderen Flug umgebucht und der ursprüngliche Flug wurde wie geplant durchgeführt, dann haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Denn in diesem Fall kann die Fluggesellschaft nicht für Ihre Verspätung verantwortlich gemacht werden.


Im Falle einer langen Verspätung ist die Airline zur Unterstützung der Passagiere verpflichtet, namentlich die Passagiere mit Speisen und Getränken zu versorgen, Kommunikationsleistungen anzubieten und wenn erforderlich eine Unterkunft (einschließlich Transfer) bereitzustellen. Dies beeinflusst nicht die Tatsache, dass Sie Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die finanzielle Entschädigung dient der Kompensation der verloren gegangenen Zeit. Haben Sie also Gutscheine für Essen und Trinken erhalten, bedeutet dies nicht, dass Ihnen keine finanzielle Entschädigung mehr zusteht. Nehmen Sie jedoch Reisegutscheine für einen zukünftigen Flug mit der Fluggesellschaft an, bedeutet dies in der Regel zugleich den Verzicht auf weitergehende Entschädigungszahlungen.


Zusätzliche Kosten werden von den Fluggesellschaften erstattet, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung stehen, wie z.B. Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder eine Hotelunterkunft. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen hierfür aufbewahren. Wir können diese Kosten für Sie zusammen mit unserer Entschädigungsanfrage bei der Fluggesellschaft geltend machen. Haben Sie einen Teil Ihres Urlaubs durch die Verspätung oder Annullierung versäumt, besteht unter der Fluggastrechteverordnung kein zusätzlicher Entschädigungsanspruch. In diesem Fall sollten Sie Ihre Reiseversicherung kontaktieren.


Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck ist nicht vom Regelungsumfang der europäischen Fluggastrechteverordnung umfasst. In solchen Fällen sollten Sie direkt mit der Fluggesellschaft und Ihrer Reiseversicherung Kontakt aufnehmen.


Sollte die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert haben und sollten Ihre Rechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt sein, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

- Volle Rückerstattung Ihrer Ticketkosten

- Ein Gutschein im Wert des von Ihnen gekauften Tickets

- Eine Umbuchung auf einen anderen Flug

Leider besteht für Flüge, welche aufgrund von COVID-19 ausgefallen sind, kein Anspruch auf Entschädigung, da der Ausbruch der Krankheit als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird.


Über das Einreichen Ihres Anspruchs (Ich bin ein neuer Kunde)

Sie können Ihren Entschädigungsanspruch auf unserer Homepage www.flug-verspaetet.de einreichen: Geben Sie Ihre Flugdaten ein und klicken Sie auf "Hier kostenlos prüfen". Sie werden gebeten, ein paar kurze Fragen zu beantworten und binnen weniger Minuten erfahren Sie, ob Ihr Flug die grundsätzlichen juristischen Anforderungen für eine Entschädigungszahlung erfüllt. Dieser Schritt ist kostenlos und unverbindlich. Danach können Sie entscheiden, ob Sie bei uns einen Account erstellen und Ihren Anspruch bei uns einreichen möchten.

Entscheiden Sie sich dazu, fortzufahren, dann geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und fügen Sie mitreisende Fluggäste der Passagierliste hinzu. Diese Angaben können Sie auch später noch ändern oder ergänzen. Anschließend wählen Sie selbst ein Passwort und geben Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie haben Ihren Anspruch erst dann bei uns eingereicht, wenn Sie auf "Bestellung bestätigen" klicken und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Anschließend wird unser Team Ihren Entschädigungsanspruch validieren, indem wir Ihrem Anspruch einer ersten juristischen Prüfung unterziehen. Sie können jetzt auch weitere Reiseunterlagen hochladen oder dies zu einem späteren Zeitpunkt tun.


Wenn Sie Ihren Anspruch bei uns einreichen, wird für Sie ein Kunden Account angelegt. Mit Ihrem persönlichen Login haben Sie jederzeit Zugriff auf den Account und können Ihre Flugdetails einsehen und verwalten. Des Weiteren können Sie den Fortschritt Ihres Anspruchs beobachten und jederzeit Hilfe anfordern. Wir verfolgen Ihren Anspruch auf Basis eines 'No win – No Fee' Systems. Das bedeutet, Sie zahlen nichts vorab sondern nur dann, wenn wir für Sie erfolgreich eine Entschädigung durchgesetzt haben.


Wenn Sie einen Anspruch einreichen, können Sie Mitreisende auf der Passagierliste hinzufügen. Hier ist jedoch wichtig, dass alle Reisenden auf derselben Buchung erfasst sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die Ansprüche jeweils einzeln pro Buchung einreichen, da die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft jeweils separat verlaufen wird.


Minderjährige Passagiere haben dieselben Rechte, wie erwachsende Passagiere. Selbst Kleinstkinder, die jünger als zwei Jahre alt sind, können grundsätzlich eine Entschädigung erhalten. Der Anspruch auf Entschädigung für Kleinstkinder setzt voraus, dass eine finanzielle Gegenleistung für die Beförderung gezahlt wurde. Ausreichend ist hierbei z.B. ein reduzierter Ticketpreis, aber auch eine Beförderungspauschale oder eine (häufig versteckte) Steuer oder Gebühr.


Es ist immer von Vorteil, alle Reisedokumente (Tickets, Reservierungsbestätigung, Bordkarten sowie E-Mails von der Airline) aufzubewahren, da die Fluggesellschaften diese in vielen Fällen anfordern. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, können wir auch einen Zahlungsnachweis des Flugtickets oder der Pauschalreise einreichen. Darüber hinaus können Sie eine Kopie der Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter oder bei der jeweiligen Fluggesellschaft anfragen.


In Deutschland können Sie bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug einen Anspruch einreichen. Die Frist beginnt jedoch erst mit Ende des Jahres, für das Ihr Flug planmäßig angesetzt war. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, Belgien oder Großbritannien, kann die Frist länger oder kürzer ausfallen. Diese Frist ist abhängig vom Sitz der Airline und der Flugroute. Der Entschädigungsrechner wird diese verschiedenen Kriterien berücksichtigen.


Sobald Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, wird dieser von unserem Team einer zweiten Prüfung unterzogen. Dieser Vorgang dauert maximal drei Werktage. Wir teilen Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mit und wenn diese positiv ausfällt, beginnen wir umgehend mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Airline. In Ihrem persönlichen Kunden Account werden Sie über den Verfahrensstand sowie über alle weiteren Schritte informiert und sind dadurch immer auf dem Laufenden. Die Gesamtdauer des Prozesses variiert von Fall zu Fall und hängt von der Anzahl der Schritte ab, die wir einleiten müssen.


In manchen Fällen ist es notwendig, ein Mahn- oder Gerichtsverfahren einzuleiten. Wir übernehmen die Kosten für diese Schritte, d. h. Sie müssen keine Gerichtskosten zahlen, wenn Ihr Anspruch nicht erfolgreich ist. Wenn wir die Entschädigung durchsetzen können, fallen diese Kosten gemäß unserer Vereinbarung "Kein Erfolg, keine Kosten" an.


Die Dauer der Anspruchsdurchsetzung variiert von Fall zu Fall. Wir setzen alles daran, den Prozess schnellstmöglich abzuschließen. In einigen Fällen kann es jedoch bis zu 6 Monate oder länger als ein Jahr dauern. Grund hierfür sind meist lange Reaktionszeiten der Airlines sowie umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen der Luftfahrtbehörden, von deren Ergebnis wir abhängig sind. Zusätzliche Wartezeiten können entstehen, wenn wir Inkasso- oder Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Ihres Anspruches durchführen müssen.


Das hängt von der jeweiligen Situation ab. In den meisten Fällen wird die Entschädigung von der Fluggesellschaft auf unser Bankkonto überwiesen. Wir werden Sie dann bitten, uns Ihre Kontodaten mitzuteilen, damit wir Ihnen die Entschädigung nach Abzug unserer Gebühr überweisen können. Falls die Entschädigung auf das Konto des Kunden überwiesen wird, schicken wir eine Rechnung über die Erfolgsprovision.


Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen die Flüge als zwei separate Ansprüche eingereicht werden, da sich die jeweiligen Umstände fast immer unterscheiden. Daher werden die Flüge auch getrennt bewertet und unterschiedlich geprüft. Mehrere Flüge können nur dann gesammelt eingereicht werden, wenn diese unmittelbar zusammengehören (z.B. wenn die Verspätung Ihres ersten Fluges dazu geführt hat, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben). Mit Ihrem persönlichen Kunden Account können Sie mehrere Ansprüche einreichen und behalten zugleich den Überblick über alle laufenden Verfahren.


Ja, Sie können Ihren Anspruch trotzdem bei uns einreichen, da die Fluggesellschaften die erste Entschädigungsanfrage grundsätzlich mit dem Verweis auf das Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" zurückweisen. Nachdem Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, prüfen wir, welche Handlungsmöglichkeiten wir haben. In Abhängigkeit von der konkreten Situation und der ersten Stellungnahme der Fluggesellschaft kann es im Einzelfall sein, dass wir einige Schritte im Prozess überspringen. Den Verfahrensfortschritt sowie die jeweils unternommenen Schritte können Sie in Ihrem Kunden Account nachverfolgen.


Wir bearbeiten Ansprüche auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis. Das bedeutet, dass wir Ihnen nichts in Rechnung stellen, es sei denn, es gelingt uns, Ihre Entschädigung durchzusetzen.


Nein, es macht keinen Unterschied, auf welcher unserer Webseiten Sie Ihren Anspruch einreichen. Wenn sie Ihren Anspruch auf Flug-Verspaetet.de einreichen, erhalten Sie einen Kunden Account in deutscher Sprache. Wenn Sie lieber in einer anderen Sprache mit uns kommunizieren möchten, können Sie eine unserer anderen Webseiten aus der nachfolgenden Liste auswählen. Unser mehrsprachiges Team steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen für Ihren Kunden Account gewählte Sprache keine Auswirkungen auf die Korrespondenz zwischen uns und der Luftfahrtgesellschaft hat: Diese Korrespondenz wird immer in Englisch und/oder in der Landessprache Ihres Wohnsitzes geführt.

Niederlande: www.vlucht-vertraagd.nl

Vereinigtes Königreich: www.flight-delayed.co.uk

Belgien: www.vlucht-vertraagd.be or www.vol-retarde.be

Frankreich: www.vol-retarde.fr

Spanien: www.vuelo-con-retraso.es

Italien: www.volo-in-ritardo.it

Deutschland: www.flug-verspaetet.de


Viele Faktoren entscheiden darüber, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Fliegen Sie von einem Flughafen außerhalb der EU mit einer nichteuropäischen Airline in die EU, dann steht Ihnen kein Entschädigungsanspruch unter der Fluggastrechteverordnung zu. Gleiches gilt für alle Flüge, die gänzlich außerhalb der EU durchgeführt werden, da diese nicht unter die europäische Gesetzgebung fallen.

Es existieren auch Fallkonstellationen, in denen die oben genannten Kriterien erfüllt sind, die Passagiere aber trotzdem kein Recht auf Entschädigung haben. Dies kann z.B. dann sein, wenn Sie zwar mit mehr als 3 Stunden Verspätung abgeflogen sind, aber mit weniger als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen gelandet sind. In diesem Fall ist der Pilot schneller geflogen, um Zeit aufzuholen und da für die Berechnung der Verspätung die Ankunftszeit ausschlaggebend ist, hat der Passagier hier keinen Anspruch auf Entschädigung.


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Jedes Jahr werden 80 % aller berechtigten Ansprüche von den Fluggesellschaften abgelehnt oder ignoriert. Seit 2010 hat Flug-Verspaetet.de tausenden von Passagieren in ganz Europa geholfen! Unser Team nutzt eine umfangreiche Datenbank mit Flugdaten und verfügt über das notwendige juristische Wissen. Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um sicherzustellen, dass Sie Ihre verdiente Entschädigung erhalten. Das Beste daran? Wenn wir mit der Klage keinen Erfolg haben, wird sie kostenlos abgeschlossen. Gelingt es uns, die Entschädigung einzufordern, berechnen wir eine Erfolgsprovision. Mit anderen Worten: Die Gebühr fällt nur an, wenn Sie die Entschädigung tatsächlich erhalten!


Über den Verlauf (Ich bin bereits Kunde)

Haben Sie Ihr Passwort vergessen, dann klicken Sie auf den Link "Passwort vergessen" unter "Mein Anspruch". Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben, wird Ihnen ein neues Passwort zugeschickt. Sollte dies Ihr Problem nicht lösen, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Unser Team wird Ihnen dann helfen, Ihr altes Passwort zurück zu setzen und ein neues zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Ihr aktuelles Passwort nicht einsehen und Ihnen daher auch nicht mitteilen können.


Sie können sich nur mit der E-Mail-Adresse einloggen, mit der Sie sich auch bei uns angemeldet haben. Bekommen Sie die Meldung, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht von uns erkannt wird, dann haben Sie vielleicht eine andere E-Mail-Adresse eingegeben. Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie vielleicht ein Leertastenzeichen hinter der E-Mail-Adresse eingegeben haben. Bekommen Sie die Meldung, dass die Passwort/E-Mail Kombination nicht übereinstimmt, dann haben Sie ein falsches Passwort eingegeben.

Möchten Sie Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bei uns ändern, mailen Sie bitte unserem Team.


Sie können uns stets Dokumente per E-Mail an folgende Adresse schicken: info@flug-verspaetet.de. Diese per E-Mail verschickten Dokumente werden dann automatisch in Ihrem Kunden Account hochgeladen, sofern Sie die Dokumente von derselben E-Mail-Adresse aus verschicken, mit der Sie auch Ihren persönlichen Kunden Account bei uns erstellt haben.


Natürlich können Sie das! Geben Sie uns nur bitte vorher Bescheid, damit wir dies berücksichtigen können, wenn wir die nächsten Schritte für Ihren Fall auswählen. Nach dem Empfang der Dokumente werden wir diese einscannen und zu Ihrer Datei hinzufügen. Unsere Postadresse lautet:

Flug-Verspaetet.de GmbH

Postbus 3650

1001 AL Amsterdam

Niederlande


Wir bearbeiten alle Ansprüche schriftlich und möchten auch gerne schriftlich mit Ihnen korrespondieren, entweder per E-Mail oder durch Ihren Kunden Account. Nur durch die schriftliche Korrespondenz können wir sicherstellen, dass alle Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig aufgenommen werden und Ihr Dossier so kontinuierlich aufgebaut wird. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt auch aus rechtlichen Gründen wichtig sein. Fragen beantworten wir binnen fünf Werktagen (meistens jedoch schneller) per E-Mail oder über eine Benachrichtigung in Ihrem Kunden Account.


Fluggesellschaften korrespondieren nur dann mit Dritten, wenn diese dazu bevollmächtigt sind. Die Vollmacht ist ein Dokument, durch welches die Passagiere Flug-Verspaetet ermächtigen, den Anspruch in ihrem Namen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wir benötigen daher eine unterzeichnete Vollmacht von allen Passagieren. Die Vollmacht können Sie uns auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen, zudem besteht die Möglichkeit eine digitale Unterschrift zu leisten. Sollte ein Passagier minderjährig sein, müssen beide Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) die Vollmacht anstelle des minderjährigen Passagiers unterschreiben. War ein Passagier im Zeitpunkt des Fluges noch nicht 18 Jahre alt, ist aber im jetzigen Zeitpunkt 18 Jahre oder älter, muss der ehemals minderjährige Passagier selbst unterschreiben.


In einigen Fällen kontaktiert die Fluggesellschaft Passagiere direkt, um eine Zahlung zu arrangieren. Bevor Sie Ihre Bankverbindung weitergeben, setzen Sie sich bitte immer zunächst mit uns in Verbindung, sodass wir kontrollieren können, ob der von der Fluggesellschaft angebotene Betrag mit der tatsächlich geschuldeten Entschädigung übereinstimmt. Denn sobald Sie Ihre Bankverbindung an die Airline geben, akzeptieren Sie auch deren Angebot. Bitte seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie Bankverbindungen an Dritte weitergeben: Es gibt Betrüger, die sich als Fluggesellschaft ausgeben, um so an wertvolle Informationen von Passagieren zu kommen. Auf keinen Fall dürfen Sie den CVC-Code auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte preisgeben.


Natürlich: Loggen Sie sich auf unserer Webseite in Ihren bestehenden Kunden Account ein und klicken Sie danach auf das Feld "Hier kostenlos prüfen". Im Folgenden können Sie dann einen neuen Anspruch einreichen. Ihre persönlichen Daten, die Sie bereits bei dem Einreichen Ihres ersten Anspruchs angegeben haben, wurden gespeichert und werden nun automatisch angezeigt. Sie reichen nun einen zweiten Anspruch mit Ihrem bestehenden Kunden Account ein.

Wenn Sie nicht mehr auf unserer Homepage eingeloggt sind, fragen wir Sie nach Ihrem Passwort, bevor Ihre persönlichen Daten automatisch für Ihren neuen Anspruch wiederhergestellt werden.


In manchen Fällen benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Reisepasses. Dies hat zwei Gründe: Zum einen möchten die Fluggesellschaften kontrollieren, ob die Informationen auf der Buchungsbestätigung mit Ihren persönlichen Daten übereinstimmen. Nur so kann geprüft werden, ob eine Person tatsächlich mit dem verspäteten Flug geflogen ist. Zum anderen wollen die Airlines überprüfen können, ob die richtige Person uns bevollmächtigt hat, in Ihrem Namen zu handeln. Dabei wird nicht nur der Name der Person kontrolliert, sondern auch ihre Unterschrift.

Es ist immer Vorsicht geboten, wenn Sie eine Kopie Ihrer Personalien aushändigen. Wir gehen sorgfältig und vertraulich mit Ihren Dokumenten um, doch auch Sie können eine Reihe von Maßnahmen unternehmen, um Identitätsbetrug zu vermeiden. Zum Beispiel können Sie handschriftlich das Wort "Kopie" auf dem kopierten Ausweisdokument vermerken und auch das Datum und den Namen der Firma hinzufügen, der Sie die Ausweiskopie zur Verfügung stellen. Zudem können Sie Ihre Ausweisnummer unkenntlich machen.


Indem Sie Ihre Forderung bei Flug-Verspaetet.de eingereicht haben, haben Sie eine Vollmacht unterzeichnet, die uns ermächtigt, in Ihrem Namen zu handeln. Die Fluggesellschaft hat nicht positiv auf unsere Forderung reagiert, dennoch glauben wir, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Deshalb möchten wir den nächsten Schritt machen.

Mit der Partnervollmacht, die wir anfordern, erteilen Sie uns die Erlaubnis, in die nächste Phase einzutreten. Dieses Formular erlaubt es unseren Anwälten/Rechtsberatern/externen Partnern, in Ihrem Namen vor dem zuständigen Gericht zu handeln.


Wenn Ihre Anspruch vor Gericht geht, können zusätzliche Gebühren anfallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Preisliste: https://www.flug-verspaetet.de/preisliste


Welche Dokumente wir benötigen, hängt von den Fluggesellschaften und ihren Bearbeitungssystemen ab. Wir achten darauf, dass wir Sie nicht um unnötige Dokumente bitten. Sollten wir jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten müssen, werden wir Sie höchstwahrscheinlich um zusätzliche Informationen bitten. Welche Informationen wir genau benötigen hängt stark vom Gericht und Gerischtsstand ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie möglichst viele Dokumente aufbewahren, solange sich Ihr Anspruch nur in Bearbeitung befindet.


Sollten Sie die von uns angeforderten Dokumente nicht mehr besitzen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Es ist möglich, dass die notwendigen Informationen auch auf anderen Dokumenten zu finden sind. Unsere Teams kennen die Fluggesellschaften sehr gut und können Sie beraten. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung!


Unsere Partnerkanzlei ist mit diesen Verfahren vertraut und bemüht sich stets darum, dass Ihr Fall so schnell wie möglich gelöst wird. Die Dauer ist jedoch auch stark von der Reaktionszeit der Fluggesellschaft und der Verfügbarkeit vor Gericht abhängig. Ein Gerichtsverfahren kann etwas länger dauern, aber es garantiert uns, dass die Fluggesellschaft zur Zahlung gezwungen wird.


Sie haben das Recht, den Anspruch innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Vollmacht kostenlos zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, den Anspruch kostenlos zu schließen. Unser Team hat viel Zeit und Mühe in den Fall gesteckt und wird unabhängig vom Ergebnis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Fall abschließen möchten, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vereinbarte Provision in Rechnung stellen. Wenn Sie den Anspruch beenden möchten, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit uns in Verbindung, damit wir die Situation gemeinsam prüfen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Weitere Fragen

Wenn Ihr Unternehmen von Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen betroffen ist, können wir Ihnen dabei helfen, die Entschädigungsansprüche Ihrer Kunden und Angestellten zu realisieren. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche - Ihr Unternehmen spart wertvolle Zeit und profitiert zugleich gemeinsam mit Ihren Kunden von einem lukrativen Resultat. Wollen Sie mehr über eine potentielle Zusammenarbeit mit Flug-Verspaetet.de erfahren? Dann schreiben Sie uns an: info@flug-verspaetet.de.


Aktuelle Stellenangebote findest Du auf unserer Kontaktseite https://www.flug-verspaetet.de/kontakt. Auch wenn du dort nicht die passende Stelle findest: Wir sind immer auf der Suche nach klugen Köpfen, die Verantwortung übernehmen und Teil eines internationalen Teams werden wollen. Bei Interesse schick uns einfach eine E-Mail an info@flug-verspaetet.de.


Wenn Ihre Frage hier nicht aufgeführt ist, können Sie uns jederzeit innerhalb Ihres persönlichen Kunden Accounts kontaktieren (klicken Sie auf "Support" oder "Häufige Fragen"). Wir werden Ihre Frage so schnell wie möglich (binnen 24 Stunden an Werktagen) beantwortet. Haben Sie noch keinen Kunden Account bei uns, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail: info@flug-verspaetet.de.


Über Flug-Verspaetet.de

Sind Sie von einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen? Wir stellen schnell fest, ob Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen kann. Wenn Ihr Flug rechtlich gesehen für eine Entschädigung in Betracht kommt, helfen wir Ihnen, die Beweise zu sammeln und verfassen Schreiben an die Fluggesellschaften und die entsprechenden Durchsetzungs- und Beschwerdeinstanzen. Wenn erforderlich leiten wir auch rechtliche Schritte ein und erstellen und verschicken Zahlungsaufforderungen, Inkassoschreiben und vertreten Ihre Rechte durch unsere Vertragsanwälte vor Gericht. So haben wir schon viele Verfahren gegen Fluggesellschaften erfolgreich abgeschlossen. Ihre Entschädigung zu bekommen ist nicht immer einfach, wir aber haben das notwendige Wissen und Know-how um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.


Flug-Verspaetet.de zeichnet sich vor allem durch die internationale Ausrichtung aus. Hierdurch können Passagiere in 8 verschiedenen Sprachen Ansprüche einreichen. Darüber hinaus bieten wir ein persönliches Kundenkonto, in dem der Fortschritt Ihres Anspruchs verfolgt werden kann. Mit unserem rechtlichen Know-how, der jahrelangen Erfahrung und unserem Durchsetzungsvermögen sind wir der richtige Partner, um Ihrem Anspruch zum Erfolg zu verhelfen.


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