So fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung bei Flugproblemen!

Ihr Flug war mindestens 3 Stunden verspätet oder wurde kurzfristig gestrichen? Dann können Sie möglicherweise bis zu 600 € Entschädigung einfordern! Flug-Verspaetet.de unterstützt Fluggäste im Kampf für ihre Rechte. Mit unserem cleveren Online-System laden Sie innerhalb weniger Minuten alle erforderlichen Dokumente hoch – danach übernehmen wir für Sie. Kein Erfolg, keine Kosten! Prüfen Sie mit unserem schnell, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Was Sie wissen sollten

  •  Laut EU-Verordnungen ist der Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen klar definiert.

  •  Ihr Flug hatte mindestens 3 Stunden Verspätung? Dann haben Sie voraussichtlich Recht auf   Entschädigung aufgrund von Flugverspätung!

  •  Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum storniert? Dann steht   Ihnen wahrscheinlich Entschädigung für Flugausfall zu!

  •  Flug-Verspaetet.de unterstützt Fluggäste seit 2010. Wir arbeiten mit Rechtsteams in 9   Ländern und unsere Gewinnquote bei Gerichtsverfahren gegen Airlines liegt bei 98 %. Dabei lautet unser Prinzip: „kein Erfolg, keine Kosten“.

  • Prüfen Sie mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner Ihren Anspruch auf Schadensersatz.

EU-Fluggastrechte

2004 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung 261/2004 verabschiedet, ein Gesetz, das die Luftfahrtbranche revolutionierte. Das auch unter dem Namen EU261 bzw. EU-Fluggastrechteverordnung bekannte Dokument sicherte Fluggästen in der EU zunächst nur ein Recht auf Entschädigung bei Flugausfall zu. Später wurde die Verordnung aufgrund von Gerichtsurteilen wie dem Sturgeon-Urteil auf Flugverspätungen ausgeweitet.

Nach dem Brexit wurde die EU-Fluggastrechteverordnung in die britische Gesetzgebung übernommen. Das heißt, dass Sie auch bei Flugreisen ins und aus dem Vereinigten Königreich Flugentschädigung fordern können.

Nicht sicher, ob Ihnen Flugentschädigung zusteht?

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Steht mir Entschädigung zu, wenn ich in ein Land außerhalb der EU fliege?

In den meisten Fällen: ja. Die EU-Fluggastverordnung gilt für alle Flüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU. Zusätzlich gilt sie auch für Flüge mit Abflughafen in der EU, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

Wann kann ich für Flugverspätung Entschädigung fordern?

Flug verspätet? Entschädigung steht Ihnen dann zu, wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt und die Airline für diese verantwortlich war (also nicht bei außergewöhnlichen Umständen).

Wann kann ich Entschädigung verlangen, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Im Allgemeinen können Sie Entschädigung bei Flugausfall fordern, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum gestrichen wurde. Das gilt jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft auch für den Flugausfall verantwortlich ist – sind sogenannte außergewöhnliche Umstände eingetreten, ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Darüber hinaus muss der Ersatzflug der Fluggesellschaft, sofern dieser angeboten wurde, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Eine Übersicht dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Wie viel Flugentschädigung steht mir zu?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugdistanz.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Flugausfall Entschädigung


Außergewöhnliche Umstände – Situationen, in denen eine Fluggesellschaft Ansprüche auf Entschädigung rechtmäßig zurückweisen kann

Obwohl Fluggästen in der Regel bei Flugverspätung oder Flugausfall Entschädigung zusteht, gibt es auch Situationen, in denen die Fluggesellschaft nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Und zwar dann, wenn die Flugprobleme von einem Dritten bzw. durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesen Fällen sprechen wir von außergewöhnlichen Umständen. Die häufigsten Beispiele sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Allerdings versuchen Airlines gerne, Entschädigungszahlungen zu vermeiden, indem sie auf außergewöhnliche Umstände verweisen, auch wenn diese gar nicht vorlagen.

Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen, und wir werden die Fluggesellschaft zur Verantwortung ziehen! Wenn nötig, kämpfen wir für Ihr Recht sogar vor Gericht. Kein Erfolg, keine Kosten.

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Erstattung zusätzlicher Ausgaben

Sie mussten wegen Flugproblemen eine zusätzliche Nacht im Hotel verbringen oder ein Taxi buchen? Unter Umständen können Sie sich diese Kosten erstatten lassen.

Reichen Sie Ihre Anspruch über Flug-Verspaetet.de ein und laden Sie alle relevanten Quittungen und Belege über Ihr Online-Konto hoch. Wir kümmern uns um den Rest und sorgen für eine Erstattung Ihrer Kosten.

Wie viel Zeit habe ich, um Flugentschädigung zu fordern?

Beim Fordern einer Flugentschädigung haben Sie die Wahl aus bis zu drei Gesetzgebungen: das Recht des Landes, in dem Sie losgeflogen sind, das Recht des Landes, in dem Sie gelandet sind, und das Recht des Landes, in dem die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.

Fordern Sie beispielsweise Entschädigung von easyJet für einen Flug von Berlin nach Paris, haben Sie drei Möglichkeiten zur Auswahl

  1. österreichisches Recht, da easyJet seinen Hauptsitz in Wien hat, mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;
  2. deutsches Recht, da der Startflughafen in Berlin liegt, ebenfalls mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;
  3. französisches Recht, da Paris der Zielflughafen ist, mit bis zu 5 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung.

Fordern Sie Ihre Entschädigung ein, bevor es zu spät ist!

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Wie lange dauert es, bis ich meine Flugentschädigung erhalte?

Dies hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. davon, ob und wie schnell die Fluggesellschaft reagiert und ob ein Gerichtsverfahren nötig ist, um eine Zahlung der Fluggesellschaft zu erzwingen. In der Regel haben viele Fluggäste, die ihre Anspruch über Flug-Verspaetet.de stellen, ihr Geld schon nach wenigen Wochen oder Monaten auf dem Konto.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es sich länger hinziehen kann. Doch keine Sorge: Wenn Sie uns einschalten, halten wir Sie über alle relevanten Neuigkeiten zu Ihrer Anspruch auf dem Laufenden und sind bei Fragen jederzeit für Sie da. Dabei arbeiten wir ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

Wie fordere ich Entschädigung bei Flugproblemen?

Prüfen Sie zunächst mit unserem Anspruchsrechner, ob Ihnen Entschädigung zusteht.

Im Anschluss können Sie alle erforderlichen Unterlagen über unser Online-System hochladen, und wir übernehmen für Sie den Papierkram und alle Formalitäten. Wir werden Ihren Fall gründlich prüfen, uns mit der Airline in Verbindung setzen und – wenn erforderlich – sogar vor Gericht für Ihr Recht kämpfen. Kein Erfolg, keine Kosten!

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