Rechte von Fluggästen und Flugentschädigung im Vereinigten Königreich und Europa

Wussten Sie, dass 85% aller Fluggäste ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, dass sie im Vereinigten Königreich und in der EU ein Recht auf Flugentschädigung haben? Obwohl es sich verrückt anhört - aber sobald Sie einen Fuß in ein Flugzeug setzen, haben Sie als Fluggast Rechte. Deshalb können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier geltend machen, wenn Ihr Flug verspätet oder überbucht ist oder abgesagt wird. Lesen Sie weiter, dann erfahren Sie mehr über die Rechte von Fluggästen und Flugentschädigung im Vereinigten Königreich und in der EU. Oder beantragen Sie jetzt eine Entschädigung!

Rechte von Fluggästen im Vereinigten Königreich und in der EU — das müssen Sie darüber wissen

  • Im Vereinigten Königreich und in der EU werden die Rechte von Fluggästen durch Vorschriften geschützt

  • Wenn Ihr Flug verspätet ist, abgesagt wird oder Sie nicht an Bord gelassen werden, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier erhalten!

  • Wenn Ihr Flug gestrichen wird, können Sie eventuell sogar den gesamten Preis für das Ticket geltend machen.

  • Reichen Sie Ihren Anspruch nun über Flug-Verspaetet.de ein. Wir machen uns seit 2010 für die Rechte von Flugpassagieren stark!

Wann schützen die britischen oder europäischen Verordnungen meine Rechte als Fluggast?

Ihre Rechte werden gemäß europäischen und britischen Verordnungen nur dann geschützt, wenn:

  • Ihr Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, ODER,
  • Ihr Flug wurde von einer außereuropäischen Fluglinie durchgeführt, ABER Ihr Abflugort befand sich im Vereinigten Königreich oder in einem Land der EU.

Wenn Sie mit einer außereuropäischen oder nicht britischen Fluglinie von einem nicht europäischen Land aus geflogen sind, gelten die zuvor erläuterten Vorschriften für Sie leider nicht. In der folgenden Tabelle finden Sie mehr Informationen.

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

War Ihr Flug von Europa aus verspätet oder wurde er abgesagt?

Fordern Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast!

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Rechte von Fluggästen für einen verspäteten Flug: Fordern Sie eine Entschädigung von bis zu 600 €!

Wenn Ihr Flug bei der Ankunft mehr als 3 Stunden verspätet war, können Sie Ihre Rechte als Fluggast wahrnehmen und eine Entschädigung von bis zu 600 € fordern.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Flugausfall Entschädigung Höhe

Rechte von Fluggästen bei Absage eines Fluges: Fordern Sie eine Entschädigung und die Erstattung des Tickets

Bei Streichung eines Fluges können Reisende eine Entschädigung, die Erstattung des Tickets oder manchmal auch beides verlangen.

Abgesagter Flug — Recht auf Entschädigung

Sie können bei der Streichung eines Fluges Ihr Recht als Passagier auf Entschädigung geltend machen, wenn:

  • Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde, UND,
  • Die Airline für die Stornierung verantwortlich ist

In der folgenden Tabelle finden Sie mehr informationen.

Wurde Ihr Flug storniert?

Ihnen steht gesetzlich eine Entschädigung zu!

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Rechte von Fluggästen nach einem stornierten Flug — Recht auf Erstattung des Tickets

Nach der Stornierung Ihres Fluges können Sie als Fluggast eine Erstattung des Tickets geltend machen, wenn:

  • Sie die von der Fluggesellschaft angebotene Alternative nicht annehmen
  • Die Fluggesellschaft Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat

Verweigerung des Onboarding, überbuchter Flug — was sagen die Vorschriften für Fluggäste?

Überbuchungen sind bei Fluggesellschaften nichts Ungewöhnliches. Sie verkaufen oft mehr Tickets als vorhandene Sitze. Wenn dann beim Abflug alle Passagiere erscheinen, muss die Airline einige Fluggäste bitten, auf ihren Sitz zu verzichten. Diese werden dann auf einen anderen Flug umgebucht oder es wird ihnen eine Gutschrift angeboten. Wenn kein Fluggast freiwillig verzichtet, werden Passagiere nach dem Zufallsprinzip am Onboarding gehindert.

Wenn Sie am Boden bleiben müssen, haben Sie als Fluggast Rechte! Gemäß der EU261 ist die Verweigerung des Onboarding genauso zu werten wie die Stornierung eines Fluges. Dann könnten Sie ein Recht auf Flugentschädigung, die Erstattung des Tickets oder sogar beides haben, wenn Sie letztendlich nicht mit der betreffenden Airline fliegen.

Sie fragen sich, ob Sie für Ihren letzten Flug Rechte als Fluggast geltend machen können?

Überprüfen Sie dies jetzt mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner!

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Kann die Airline meine Rechte als Fluggast ablehnen? Alles über außergewöhnliche Umstände.

Gemäß EU261 muss die Airline die Verspätung des Fluges oder die Stornierung verschulden, damit Passagiere eine Entschädigung geltend machen können. Wenn eine dritte Partei oder Höhere Gewalt verantwortlich sind für die Verspätung oder die Stornierung, dann ist die Airline nicht die schuldige Partei und kann eine Entschädigung für die Passagiere ablehnen.

Hier einige Beispiele für außerordentliche Umstände (die Liste ist unvollständig):

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Fluggastr, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Rechte von Fluggästen: Wie fordern Sie Flugentschädigung und machen Ihre Rechte geltend? 

Flug-Verspaetet.de ist der einfachste und schnellste Weg, eine Entschädigung anzufordern!

Bei Flug-Verspaetet.de können Sie Ihre Entschädigung in nur einigen Minuten einfordern! Unsere Experten kümmern sich von A bis Z um Ihre Forderung. Sie erarbeiten das rechtliche Dossier, verhandeln mit der Airline und mehr. Falls notwendig, verteidigen wir sogar Ihre Rechte als Fluggast vor Gericht!

Dabei arbeiten wir ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

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Mehr zu unseren Gebühren erfahren Sie in unseren Preisinformationen. Oder reichen Sie Ihre Forderung direkt auf Ihrem Handy oder Rechner ein – mit unserem cleveren Online-System!

Rechte von Fluggästen und Entschädigungen — ein kurzer geschichtlicher Rückblick

Als Flugpassagiere hatten wir nicht immer Rechte. Da kommerzielle Flüge noch nicht so lange als Transportmittel existieren (im Vergleich zu anderen Arten der Mobilität), mussten sich Regierungen weltweit erst kürzlich damit befassen.

Alles begann 1999 mit der Montreal Convention. Sie legte weltweit fest, dass Airlines bei Tod oder Verletzung von Passagieren, Verspätungen, Schäden oder Verlust von Gepäck und Transportgütern haften.

Danach wurden die Rechte von Fluggästen 2004 in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, auch bekannt als EU261, genauer definiert. Dort wurde festgelegt, dass Airlines Passagiere entschädigen müssen, wenn diese nicht an Bord gehen dürfen oder der Flug kurzfristig storniert wird.

Die Verordnung EU261 wurde 2009 nach der sogenannten EU Sturgeon Ruling überarbeitet. Diese legt fest, dass die Vorschriften über Entschädigung auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunde gelten.

Schließlich übernahm 2019 die britische Regierung das Äquivalent zu EU261 unter dem Namen "Zulassungsverordnung 2019 (in aktueller Fassung) (EU-Austritt) für Rechte von Fluggästen und Luftfahrtgesellschaften".