Flug annulliert – Rückerstattung: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Ihr Flug wurde annulliert?Lassen Sie besser die Finger von Reisegutscheinen, die Ihnen Fluggesellschaften anbieten, und fordern Sie stattdessen Ihr Geld zurück! Wussten Sie zudem, dass Ihnen bei Flugausfall neben Rückerstattung unter Umständen auch Flugentschädigung in Höhe von bis zu 600 € zusteht? Prüfen Sie Ihren Anspruch jetzt mit .

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Was Sie wissen sollten

  • Wurde Ihr Flug annulliert und haben Sie keinen Ersatzflug angetreten? Dann haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf eine Flug-Rückerstattung!

  •  Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum gestrichen? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf Flugentschädigung!

  • Flug annulliert wegen Corona? Sie haben Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises – akzeptieren Sie keine Gutscheine!

  • Flug-Verspaetet.de unterstützt Fluggäste seit mehr als einem Jahrzehnt dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

  • Sie zweifeln, ob Sie für Ihre Flugstornierung Erstattung oder Entschädigung fordern können? Prüfen Sie es schnell und einfach mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

Flug-Rückerstattung in der EU – Ihre Rechte

Die EU-Gesetzgebung zum Schutz der Fluggastrechte nennt sich EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

In welchen Fällen besteht Anspruch auf eine Flug-Rückerstattung in der EU? Laut der Verordnung können Sie für einen Flug Rückerstattung fordern, wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie keinen von der Airline angebotenen Ersatzflug angetreten haben.

Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt für

  • Flüge innerhalb der EU

  • Flights between the EU and the UK (after Brexit)

  • Flüge aus der EU mit Nicht-EU-Airlines

Es sei noch erwähnt, dass Reisegutscheine laut EU-Fluggastrechteverordnung keine akzeptable Flugrückerstattung sind. Die Fluggesellschaft hat die Pflicht, Ihnen Ihr Geld zurückzuzahlen.

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Rückerstattung bei Flügen in Nicht-EU-Länder – was sind meine Rechte?

Sie reisen mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land in die EU ein? Dann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung unter Umständen auch in Ihrem Fall!

Sie haben Anspruch auf eine Flugrückerstattung, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft in die EU reisen, die ihren Hauptsitz in der EU hat.

Wenn Sie aus der EU ausreisen, ist es ganz gleich, mit welcher Airline Sie fliegen. Die EU-Flugastrechteverordnung gilt für alle Flüge, von EU-Flughäfen abheben.

Andere Fälle fallen dabei leider nicht unter die europäische Flugastrechteverordnung. Jedoch gelten in einigen Ländern ähnliche Vorschriften. Das US-Verkehrsministerium beispielsweise schreibt Folgendes vor bezüglich Flügen innerhalb der Vereinigten Staaten: „Ein Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Fluggesellschaft einen Flug – ungeachtet des Grundes – annulliert hat und der Fluggast sich entscheidet, nicht zu reisen.“

Habe ich einen Erstattungsanspruch, wenn ein Flug aufgrund von Corona annulliert wurde?

Ja, laut EU-Vorschriften haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung des Ticketpreises, wenn Ihr Flug aufgrund von COVID gestrichen wurde.


=> Flugrückerstattung einfordern

Nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben?

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Die Fluggesellschaft hat mir einen Reisegutschein angeboten, kann ich diesen annehmen?

Wir raten dringend davon ab, von Airlines Reisegutscheine als Ersatz für eine Rückerstattung anzunehmen.

Dafür gibt es zwei gute Gründe.

  1. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Ihr Geld zurückzuerstatten – Gutscheine sind also nicht im Sinne der EU-Verordnung. Akzeptieren Sie einen Gutschein als Flugrückerstattung, steckt Ihr Geld „fest“ und Sie sind für einen künftigen Flug an diese eine Fluggesellschaft gebunden.

  2. Darüber hinaus verlieren Fluggäste mit Reisegutschein ihr Geld, falls die Airline Insolvenz anmeldet. Es ist daher sicherer, Ihr Geld zurückzufordern.

Ich habe schon einen Gutschein angenommen. Kann ich dennoch eine Rückerstattung verlangen?

Ja, unter bestimmten Umständen, können Sie Ihren Reisegutschein in eine Flugrückerstattung umwandeln. Dies hängt jedoch zum Teil von den Richtlinien der Fluggesellschaft ab.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Flug-Rückerstattung über unser Online-System einzufordern – teilen Sie uns dazu einfach mit, welcher Flug annulliert wurde, laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch und unser Rechtsteam kümmert sich um Ihren Fall. Wir arbeiten ausschließlich nach dem Prinzip „kein Gewinn, keine Kosten“: Besteht kein Erstattungsanspruch, zahlen Sie nichts.

Entschädigung bei Flugausfall – sichern Sie sich noch mehr Geld!

Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie auch Anspruch auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 € haben!

Dafür gelten allerdings weitere Kriterien, die wir in der folgenden Tabelle näher erläutern. Diese Kriterien beziehen sich auf den Ersatzflug, den Ihnen die Airline angeboten hat. Haben Sie diesen Ersatzflug nicht angetreten, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf beides für Ihren annullierten Flug: Rückerstattung und Entschädigung.

=> Entschädigungsanspruch prüfen!

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Entschädigung bei Flugausfall – wie viel Geld steht mir zu?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Flugausfall Entschädigung

Machen Sie Ihre Rechte geltend – sichern Sie sich Rückerstattung, keinen Gutschein!

Prüfen Sie Ihren Anspruch mithilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechners.

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Flug annulliert = Entschädigung: Wann kann die Airline meine Forderung abweisen?

Es gibt Situationen, in denen die Airline Ihre Entschädigungsforderung rechtmäßig abweisen kann (nicht aber die Erstattungsforderung!). Diese werden auch als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Aktuelles Beispiel für diese außergewöhnlichen Umstände ist die Welle von Flugausfällen aufgrund des Coronavirus Wenn Ihr Flug aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen annulliert wurde, besteht kein Entschädigungsanspruch, da die Annullierung nicht von der Fluggesellschaft verschuldet ist. Allerdings Sie haben Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung.

Erstattung von unvorhergesehenen Ausgaben aufgrund von Flugausfall

Ihnen sind durch Flugausfall unerwartete Zusatzkosten entstanden? Wenn Sie Quittungen und Rechnungen besitzen, können sich diese von der Fluggesellschaft erstatten lassen.

Zum Beispiel Hotelkosten, Mahlzeiten, Transportkosten (Taxi, Mietauto) usw.

Wenn Sie Ihre Forderung auf Rückerstattung bzw. Flugentschädigung über Flug-Verspaetet.de einreichen, können Sie alle Quittungen und Rechnungen ganz bequem über unser Online-System hochladen. Wir sorgen dann dafür, dass Sie von der Fluggesellschaft Ihr Geld zurückerhalten.

Flug verspätet = Geld zurück! Wie funktioniert’s?

War Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet und möchten Sie die Reise nicht mehr antreten, können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Wenn Sie die Reise dennoch antreten, haben Sie zwar keinen Erstattungsanspruch, können aber stattdessen unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung fordern. Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung haben Sie, wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet war. Die Flugverspätung muss von der Fluggesellschaft verschuldet sein – außergewöhnliche Umstände zählen dabei nicht.

Helfen Sie Ihrem Glück auf die Sprünge und fordern Sie Rückerstattung und Entschädigung für Ihren Flugausfall!

Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

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Kann ich meinen Flug stornieren und mir das Ticket erstatten lassen?

Wenn Sie die Reise selbst stornieren, besteht meist nur dann Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, wenn Sie ein stornierbares Ticket besitzen. Die meisten Tarife sind nicht stornierbar, insbesondere bei Billigfluggesellschaften.

In bestimmten Fällen allerdings kann eine Rückerstattung des Ticketpreises gewährt werden. So bieten einige Fluggesellschaften für einen Flug Rückerstattung im Falle, dass ein naher Angehöriger verstirbt.

Wie viel Zeit habe ich, um Rückerstattung und Entschädigung zu fordern?

Für Ihre Flug-Rückerstattung können Sie aus drei Gesetzgebungen wählen:

  1. die des Landes, in dem Ihr Startflughafen liegt,

  2. die des Landes, in dem Ihr Zielflughafen liegt, und

  3. die des Landes, in dem die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen, ihren Hauptsitz hat.

Wenn Sie beispielsweise Entschädigung von easyJet für einen Flug von Berlin nach Paris einfordern, stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • österreichisches Recht, da easyJet Europe seinen Hauptsitz in Wien hat, mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche;

  • deutsches Recht, da Sie ab Berlin fliegen, ebenfalls mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche;

  • französisches Recht, da Sie nach Paris fliegen, mit bis zu 5 Jahren Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche.

Wenn Sie nicht genau wissen, ob Ihr Anspruch auf Flugentschädigung und Erstattung noch gültig ist, prüfen Sie es einfach mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.


=> Erstattungsanspruch prüfen!

Wie lange dauert eine Flug-Rückerstattung?

In den meisten Fällen dauert es wenige Wochen bis einige Monate, bis Ihnen die Rückerstattung ausgezahlt wird.

Doch hin und wieder ist ein Fall komplexer und landet beispielsweise vor Gericht. Dann kann die Wartezeit länger sein, manchmal sogar mehrere Jahre.

Wie fordere ich eine Flug-Rückerstattung ein?

Wir empfehlen, zunächst zu prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf die Rückerstattung Ihres Flugtickets besteht. Nutzen Sie dazu am besten unseren kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

Danach entscheiden Sie, ob Sie den Erstattungsanspruch selbst bei der Fluggesellschaft geltend machen oder ob Sie uns damit beauftragen. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, bereiten die Unterlagen vor, setzen uns mit den entsprechenden Mitarbeitern der Airline in Verbindung und kämpfen – falls die Airline Ihre Forderung abweist – sogar vor Gericht für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

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