easyJet-Flug verspätet oder annulliert? Fordern Sie Entschädigung und Rückerstattung!

Wussten Sie, dass easyJet rund 1.000 Strecken bedient? Bei dieser Vielzahl an easyJet-Flügen sind Verspätungen und Annullierungen leider schon vorprogrammiert. Ihr easyJet-Flug hat sich verspätet oder ist ausgefallen? Dann haben wir gute Nachrichten: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Flugentschädigung und/oder Rückerstattung!  In diesem Artikel lesen Sie mehr über die Regelungen bezüglich Ihrer Rechte bei Verspätung oder Ausfall eines easyJet-Flugs. Prüfen Sie mit unserem direkt, ob Sie Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung haben!

Beantragen Sie jetzt Ihren Anspruch in weniger als 5 Minuten!

Was Sie wissen müssen

  • easyJet-Flug 3 Stunden oder mehr verspätet? Sie haben Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung!

  • easyJet-Flug annulliert? Haben Sie einen Alternativflug der Airline abgelehnt, können Sie sich den Flugpreis erstatten lassen. Akzeptieren Sie keinen Gutschein!

  • Sie haben bis zu 6 Jahre Zeit, die Entschädigung und Rückerstattung bei easyJet geltend zu machen.

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch direkt auf dem Handy oder Rechner mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

Ihre Fluggastrechte bei Flugausfall oder Flugverspätung mit easyJet

In der EU-Fluggastrechte­verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind die Rechte europäischer Fluggäste festgelegt.

Was sind Ihre Rechte im Rahmen der Verordnung bei Ausfall oder Verspätung eines easyJet-Flugs?

  • Ihr easyJet-Flug hatte Verspätung? Wenn Ihr easyJet-Flug mindestens 3 Stunden Verspätung hatte, haben Sie aller Voraussicht nach Anspruch auf eine Flug­entschädigung.

  • Ihr easyJet-Flug wurde annulliert? Wenn Sie einen Alternativflug abgelehnt haben, können Sie sich den Gesamtflugpreis erstatten lassen. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine easyJet-Flugentschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abreise annulliert wurde.

easyJet-Flug verspätet oder stroniert?

Fordern Sie eine Flugentschädigung von bis zu 600 € pro Passagier!

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Flugverspätung easyJet – Entschädigung fordern

Hatte Ihr easyJet-Flug mindestens 3 Stunden Verspätung, dann haben Sie voraussichtlich Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke: Je länger die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EUErhalten sie 600 € pro Passagier

Flugstreichung easyJet – Rückerstattung und Entschädigung fordern

Ihr easyJet-Flug wurde annulliert? Je nach den genauen Umständen der Annullierung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine komplette Rückerstattung des Flugpreises und/oder auf Flugentschädigung.

Zunächst die easyJet-Rückerstattung. Diese können Sie geltend machen, wenn Ihr easyJet-Flug gestrichen wurde und Sie keinen von der Airline angebotenen Alternativflug angetreten haben. In einigen Fällen bietet easyJet solche Alternativflüge gar nicht erst an – dann ist Ihr Anspruch auf Rückerstattung von easyJet so gut wie garantiert.

Nicht vergessen: Sie haben ein Recht auf Geldrück­erstattung – akzeptieren Sie keine Gutscheine!

Neben der Rückerstattung kann in einigen Fällen auch eine easyJet-Entschädigung von bis zu 600 € geltend gemacht werden. Dieser Anspruch gilt, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde und wenn einige weitere Kriterien erfüllt sind. Diese Kriterien sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Wann kann easyJet meine Forderung zurückweisen?

In bestimmten Situationen kann die Fluggesellschaft Ihre Forderung zurückweisen, nämlich dann, wenn die Verspätung oder Flugstreichung durch Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Man spricht dann von höherer Gewalt.

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.


Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Fluggesellschaften sich häufig mit einem Vorwand auf höhere Gewalt berufen, um selbst berechtigte Forderungen abzuweisen. Wir empfehlen daher, immer doppelt zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung von easyJet haben. Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

easyJet-Flug verspätet oder annulliert?

Sie haben vielleicht Anspruch auf bis zu 600 € Flugentschädigung!

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Mein Flugziel lag außerhalb der EU. Habe ich trotzdem Anspruch auf easyJet-Entschädigung und Rückerstattung?

Ja, Ihr Recht auf easyJet-Entschädigung und âRückerstattung gilt unabhängig von Ihrem Reiseziel.

Beachten Sie aber, dass für Flüge, die von nicht europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden, andere Regeln gelten. Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

Wie viel Zeit bleibt mir, um von easyJet Entschädigung und Rückerstattung zu fordern?

Generell haben Sie bis zu 6 Jahre, um von easyJet Entschädigung und Rückerstattung zu fordern. Die genaue Frist für die Geltendmachung des Anspruchs hängt allerdings von Ihrer Reiseroute ab. Jedes Land in Europa hat diesbezüglich seine eigene Regelung.

Um sicherzugehen, dass Ihr Anspruch noch gültig ist, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Anspruchsrechner.

Wie lange dauert es, bis easyJet Entschädigung und Rückerstattung auszahlt?

Viele Fluggäste, die sich an uns wenden, bekommen Ihre Entschädigung und Rückerstattung von easyJet schon wenige Wochen oder Monate nach Einreichen Ihrer Forderung ausgezahlt.

Dank mehr als 10 Jahren Erfahrung und Rechtsteams in 9 Ländern können wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten und an die entsprechenden Mitarbeiter der Fluggesellschaft weiterleiten.

Beachten Sie allerdings, dass sich die Wartezeit bei Nicht-Reagieren der Fluggesellschaft und/oder wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, um einige Monate oder auch Jahre verlängern kann. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir uns bis zum Schluss für Ihr Recht einsetzen werden und Sie bei Neuigkeiten zu Ihrer Forderung umgehend informieren. Vergessen Sie außerdem nicht, dass wir ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“ arbeiten – Sie tragen also keinerlei Risiko!

Legen Sie Ihren Anspruch in gute Hände!

Wir verteidigen die Rechte von Fluggästen seit mehr als 10 Jahren!

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Wie fordere ich von easyJet Entschädigung und Rückerstattung?

Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie tatsächlich Anspruch auf easyJet-Entschädigung und easyJet-Rückerstattung haben. Verwenden Sie dazu einfach unseren praktischen und kostenlosen Anspruchsrechner.

Wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, können Sie Ihre Entschädigung oder Rückerstattung selbst bei easyJet einfordern oder diese lästige Aufgabe uns überlassen. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, kontaktieren die entsprechenden Mitarbeiter der Fluggesellschaft und setzen uns – wenn die Fluggesellschaft Ihre Forderung zurückweist – vor Gericht für Ihre Rechte ein.


Warum easyJet-Flug­entschädigung und Rückerstattung mit Flug-Verspaetet.de einfordern?

Warum mit Flug-Verspätet?

1m Passagieren geholfen

9 Rechtsteams in Europa

98% Erfolgsquote vor Gericht

Über easyJet 

easyJet ist eine britische Billig­flug­gesellschaft, die 1995 von Sir Stelios Haji-Ioannou, einem griechischen Zyprer, gegründet wurde. Die Fluglinie ist hauptsächlich im Vereinigten Königreich und in der EU aktiv und Teil der Unternehmens­gruppe easyGroup, zu der unter anderem auch Marken wie die Auto­vermietung EasyCar, die Billig­hotelkette EasyHotel oder die Fitness­kette EasyGym gehören.

Mit fast 30 Standorten in ganz Europa bedient easyJet etwa 1.000 Strecken zwischen über 150 Flughäfen in 35 Ländern. Neben Reisezielen im Vereinigten Königreich und in Europa fliegt das Unternehmen auch in beliebte Urlaubsländer wie Tunesien, Marokko oder Israel.