EU261 — Erläuterung Ihrer Rechte als Fluggast

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Fluggastrechte in Europa – was ist EU261?

Die Rechte von Fluggästen werden in Europa und dem Rest der Welt seit 1999 mit der Einführung des Montrealer Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für die internationale Beförderung im Luftverkehr geschützt. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission wollten jedoch sicherstellen, dass die Rechte der Fluggäste in Europa noch weiter geschützt werden und Fluggäste das Recht auf Entschädigung haben.

2004 verabschiedete das EU-Parlament die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, auch bekannt als EU261. Das ursprüngliche Dokument von 2004 besagte, dass Fluggästen im Falle einer Nichtbeförderung oder einer Stornierung des Fluges in letzter Minute eine finanzielle Entschädigung zugesprochen werden sollte.

Fünf Jahre später, im Jahr 2009, bestimmte das Sturgeon-Urteil, dass diese Regeln auch für Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden gelten sollten.

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EU261 – Welche Rechte habe ich?

Die EU261-Verordnung garantiert Fluggästen mehrere Rechte im Falle eines gestrichenen, verspäteten und überbuchten Fluges. Dazu gehört auch das Recht auf Entschädigung.

EU261 – wann kann ich eine Entschädigung fordern?

Sie können in folgenden Fällen eine Entschädigung gemäß EU261 beantragen:

  • Flug am Zielort um mehr als 3 Stunden verspätet

  • Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum gestrichen

  • Nichtbeförderung, wenn der von der Fluggesellschaft angebotene Alternativflug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort ankommt

Die Fluggesellschaft muss die Schuld an der Flugunterbrechung haben, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – lesen Sie den Abschnitt „Außergewöhnliche Umstände“ dieses Artikels, um mehr darüber zu erfahren.

Kann ich eine Entschädigung gemäß EU261 für einen Flug außerhalb Europas fordern?

In vielen Fällen ja.

Entschädigung gemäß EU261 gilt für alle Flüge:

  • Innerhalb der EU

  • Die aus der EU abfliegen

  • die aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen (gilt nur für Flüge mit EU-Fluggesellschaften)

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Tabelle.
Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

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EU261 – wie viel Entschädigung kann ich bekommen?

Die Höhe der Entschädigung gemäß EU261 richtet sich nach der Flugstrecke:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Flugausfall Entschädigung

Verspäteter Flug – Entschädigung gemäß EU261

Sie können eine Entschädigung gemäß EU261 für Ihren verspäteten Flug fordern, wenn:

  • Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte

  • die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich war – siehe Abschnitt „Außergewöhnliche Umstände“ weiter unten, um mehr zu erfahren

Gestrichener Flug – Entschädigung und Rückerstattung gemäß EU261

Im Falle eines gestrichenen Fluges schützt EU261 Ihre Rechte. Abhängig von den Umständen Ihrer Flugstornierung könnten Sie eine Entschädigung, eine Rückerstattung – oder sogar beides erhalten!

Gestrichener Flug unter EU261 – wann kann ich eine Entschädigung verlangen?

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde, können Sie eine Entschädigung von bis zu 520 £ / 600 € fordern. Die Airline muss für die Stornierung verantwortlich sein

Gestrichener Flug unter EU261 – wann kann ich eine Rückerstattung fordern?

Laut EU261 könnten Sie Anspruch auf eine Ticketrückerstattung haben wenn Ihr Flug gestrichen wurde und Sie nicht den von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug angenommen haben. Sie haben auch dann Anspruch auf Erstattung Ihres Flugtickets, wenn Ihnen kein Ersatzflug angeboten wurde.

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Wir verteidigen die Rechte von Fluggästen seit mehr als 10 Jahren!

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Kann ich gemäß EU261 einen Anspruch auf einen überbuchten Flug oder Nichtbeförderung geltend machen?

Ja! EU261 müssen Sie, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde, ohne selbst etwas falsch gemacht zu haben, nach den gleichen Grundsätzen entschädigt werden, die für verspätete und gestrichene Flüge gelten.

Nichtbeförderung hat häufig mit Flugüberbuchungen. zu tun.

Überbuchungen sind bei Fluggesellschaften nichts Ungewöhnliches. Sie verkaufen oft mehr Tickets als im Flugzeug Plätze vorhanden sind. Falls sie dann nicht genügend Freiwillige finden, die auf ihre Reservierung verzichten, kann Reisenden der Antritt ihres Fluges gegen ihren Willen verweigert werden.

Dürfen Fluggesellschaften gemäß EU261 Gutscheine für verspätete oder gestrichene Flüge anbieten?

Viele Fluggesellschaften und Reisebüros neigen dazu, Fluggästen Reisegutscheine anstelle einer Entschädigung oder einer Rückerstattung anzubieten. Diese Gutscheinvergabe entspricht jedoch nicht der europäischen Gesetzgebung. Wenn die Fluggesellschaft einen Gutschein anbieten möchte, muss sie die Fluggästen darüber informieren, dass eine Entschädigung oder eine Rückerstattung möglich ist.

Darüber hinaus raten wir davon ab, einen Reisegutschein anstelle einer Rückerstattung oder Entschädigung zu akzeptieren. Die Hauptgründe:

  • Wenn Sie einen Reisegutschein annehmen, verpflichten Sie sich, dieselbe Airline wieder zu buchen. Außerdem legen Fluggesellschaften meist strenge Fristen fest, wie lange ein solcher Gutschein gültig ist.

  • Für den Fall, dass die Fluggesellschaft insolvent wird, können Sie sich den Gutschein nicht mehr auszahlen lassen – anders ausgedrückt: Ihr Geld ist weg.

Kann mir die Fluggesellschaft eine Entschädigung gemäß EU261 zu Recht verweigern?

Ja, aber nur, wenn die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung, Stornierung oder Nichtbeförderung verantwortlich war. Solche Situationen werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

Hier ist eine unvollständige Liste bekannter Beispiele:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Fluggastr, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Vorsicht! Airlines können behaupten, dass ein außergewöhnlicher Umstand eingetreten ist, auch wenn dies nicht der Fall war! Sie tun dies, um Passagieren keine Kosten erstatten zu müssen.


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EU261 – Wie viel Zeit habe ich, um eine Entschädigung zu beantragen?

EU261 selbst legt nicht fest, wie lange Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Verantwortung liegt bei den zuständigen Behörden der einzelnen Länder.

  • In Großbritannien ist dies die Zivilluftfahrtbehörde, und der Zeitrahmen beträgt 6 Jahre nach der Flugstörung Dies ist von Land zu Land unterschiedlich, stellen Sie also sicher, dass Sie Ihren Flug vor der Abreise überprüfen.

  • In Frankreich, Spanien, Schottland und Griechenland können Sie eine Entschädigung Jahre lang geltend machen

  • In Portugal, Deutschland und Österreich haben Sie 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu fordern

  • In Italien, Malta und den Niederlanden können Sie bis zu 2 Jahre lang eine Entschädigung fordern

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