Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ haben!

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Zug verspätet, Flug verpasst - wer zahlt?

Der Urlaub ist gebucht und endlich kommt der Tag, an dem die Reise losgehen soll. Doch anstatt entspannt in den Urlaub fliegen zu können, gibt es bereits Ärger, bevor man das Terminal überhaupt erreicht: Eine unvorhergesehene Bahnverspätung oder ein Zugausfall kann einem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Wir zeigen, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben.

 

Flug verspätet und dadurch den Zug verpasst - Geld zurück?

Nicht nur eine Zugverspätung auf dem Weg zum Flughafen kann den Reiseplan durcheinander bringen, auch kommt es vor, dass man aufgrund einer Flugverspätung den gebuchten Zug verpasst. Hat man dabei ein Ticket mit Zugbindung gebucht, so bleibt man auf diesen Kosten sitzen und muss sich selbst um einen Ersatz kümmern. Denn die Fluggesellschaft ist lediglich verpflichtet, Sie an das gebuchte Ankunftsziel zu bringen - wie Ihre Reise danach verläuft, ist nicht mehr Teil des Vertrages. Um eine teure Neubuchung des Bahntickets zu vermeiden, empfiehlt es sich, genug Puffer einzuplanen oder direkt ein Flexticket zu buchen.

Sollte die Flugverspätung jedoch mindestens 3 Stunden betragen, kann Ihnen unter Umständen eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zustehen. Diese beträgt, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier - was für ein neues Zugticket reichen dürfte...

 

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Mit dem Flug-Verspaetet.de Anspruchsrechner können Sie schnell und kostenlos prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug zusteht:

 

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Zugverspätung auf dem Weg zum Airport und dadurch Flug verpasst

Doch wie sieht es aus, wenn man eine Zugverspätung auf dem Weg zum Flughafen hat? Zahlt die Bahn das Geld für die Ticketkosten zurück? Leider Nein! Wenn Sie die Anreise zum Flughafen per Bahn auf eigene Faust organisieren, sollten Sie daher genug Puffer einplanen. Grundsätzlich wird empfohlen, ungefähr 2 Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen.

Denn sollten Sie durch eine Zugverspätung zu spät ankommen und deshalb den Flug verpassen, liegt das alleine in Ihrer Verantwortung und weder die Bahn noch die Fluggesellschaft muss Ihnen eine Entschädigung zahlen. Anders sieht es aus, wenn Sie das Angebot “Zug zum Flug” wahrgenommen haben...

 

Zugverspätung mit einem Rail and Fly Ticket

Sie haben ein Rail and Fly Ticket, früher auch unter “Zug zum Flug” bekannt, gebucht? In dem Fall sind Sie gut gegen Probleme abgesichert! Hat Ihnen der Veranstalter einen Flug oder eine Pauschalreise inklusive Bahnticket verkauft hat, so zählt dies als eine zusammen gebuchte Leistung, für deren Erfüllung der Reiseveranstalter verantwortlich ist. Verpassen Sie Ihren Flug aufgrund einer Bahnverspätung oder eines Zugausfalls, steht Ihnen i.d.R. eine Entschädigung zu. Zusätzlich müssen Sie auf einen neuen Flug umgebucht werden bzw. Ihnen die Kosten für einen Ersatzflug erstattet werden.

Die Entschädigung für die verpasste Urlaubszeit kann aber ausschließlich vom Reiseveranstalter eingefordert werden, der das Rail and Fly Ticket verkauft hat. Dieser ist Ihr  Vertragspartner und dafür verantwortlich, dass Ihre gebuchte Reise ordnungsgemäß von statten geht. Auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung besteht leider kein Anspruch, da ja der Zug und nicht das Flugzeug verspätet war.

Aber Achtung: Manchmal vermittelt der Reiseveranstalter ausschließlich den Zug und Flug! In dem Fall sind Sie selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen anzukommen. Die gute Nachricht: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Reiseveranstalter das Kombipaket lediglich vermittelt, ist es in der Regel nicht so. Der Reiseveranstalter ist nämlich in der Pflicht, explizit darauf hinzuweisen, dass es sich nur um eine Vermittlung des Bahntickets handelt.

 

Überprüfen Sie unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung haben!

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