Bei Flugverspätung Entschädigung fordern – wie geht das?

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Was Sie wissen sollten

  • Sie haben Anspruch auf Flugentschädigung, wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet war.

  • Ihre Rechte werden durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geschützt.

  • Sie können Ihren Anspruch bei Flugverspätung bis zu 6 Jahre lang geltend machen.

  • Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Anspruchsrechner innerhalb weniger Sekunden, ob Ihnen für Ihre Flugverspätung Entschädigung zusteht!

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug verspätet war?

Sie haben bei Flugverspätung Recht auf Entschädigung, wenn die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen:

  • Ihr Flug hatte mindestens 3 Stunden Verspätung.

  • Die Fluggesellschaft war für die Verspätung verantwortlich und es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor.

Flug verspätet oder gestrichen?

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Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

EU-Verordnungen gewährleisten den Schutz Ihres Entschädigungsanspruchs bei Flugverspätung

In der Europäischen Union ist der Schutz der Fluggastrechte in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, auch Verordnung EG Nr. 261/2004 oder kurz EU261 genannt, festgehalten.

Ursprünglich wurden in der Verordnung nur Ausgleichszahlungen im Falle von Flugstreichungen festgelegt. Später allerdings wurde sie auf Flüge, die mindestens 3 Stunden Verspätung haben, ausgeweitet.

Steht mir auch bei Flügen außerhalb der EU Entschädigung für Flugverspätung zu?

Ja, aber nur in bestimmten Situationen.

Wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen, ist egal, wohin Sie fliegen: Sie haben immer Recht auf eine Ausgleichszahlung, wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet war.

Fliegen Sie allerdings mit einer Nicht-EU-Airline, steht Ihnen nur dann Entschädigung zu, wenn der Startflughafen in der EU lag.

Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

Kann die Fluggesellschaft meinen Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung ablehnen?

Es gibt Situationen, in denen die Fluggesellschaft Entschädigungsansprüche von Fluggästen rechtmäßig abweisen kann. In diesen Fällen spricht man von außergewöhnlichen Umständen. Einige der häufigsten dieser außergewöhnlichen Umstände sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Doch aufgepasst: Häufig schieben Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Grund für Flugverspätungen vor, auch wenn dies gar nicht stimmt. Sie hoffen dann, dass die Fluggäste sich nicht die Mühe machen, vor Gericht zu gehen, und somit keine Entschädigung gezahlt werden muss.


Ziehen Sie die Fluggesellschaft mit der Hilfe unserer Experten bei Flug-Verspaetet.de zur Rechenschaft – wir arbeiten mit Rechtsteams in 9 Ländern und unsere Erfolgsquote vor Gericht liegt bei 98 %.

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Wie viel Zeit habe ich, um meinen Anspruch auf Flugentschädigung bei Verspätung geltend zu machen?

Fluggäste, die aufgrund einer Flugverspätung Entschädigung fordern, haben die freie Auswahl, nach welchem Recht Sie dies tun: nach dem Recht des Landes, in dem der Startflughafen liegt, nach dem Recht des Landes, in dem der Zielflughaben liegt, oder nach dem Recht des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.

Fliegen Sie beispielsweise mit Ryanair von Berlin nach Madrid, können Sie aus drei Möglichkeiten wählen:

  1. irisches Recht, da Ryanair eine irische Fluggesellschaft ist, mit einer 6-jährigen Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;

  2. deutsches Recht, da der Startflughafen in Berlin liegt, mit einer 2-jährigen Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;

  3. spanisches Recht, da Madrid der Zielflughafen ist, mit einer 5-jährigen Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung.

Wenn Sie bei einer Flugverspätung Entschädigung fordern, können Sie sich auf das für Sie günstigste Recht berufen. Im obigen Beispiel ist die günstigste Option die Geltendmachung von Ansprüchen nach irischem Recht.

Legen Sie Ihren Anspruch in gute Hände!

Wir verteidigen die Rechte von Fluggästen seit mehr als 10 Jahren!

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Wie lange dauert es, bis ich für meine Flugverspätung Entschädigung erhalte?

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Branche und unseren guten Beziehungen zu vielen Fluggesellschaften können wir Ihre Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung sorgfältig und zeitnah bearbeiten. Ein Großteil der Fluggäste, die ihre Forderung mit Flug-Verspaetet.de einreichen, bekommt sein Geld schon nach wenigen Wochen oder Monaten ausgezahlt.

Wenn eine Airline jedoch nicht reagiert oder ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist, kann sich dieser Prozess über längere Zeit, manchmal sogar Jahre, hinziehen. Doch keine Sorge, wir werden Sie über alle Neuigkeiten zu Ihrer Entschädigungsforderung bei Flugverspätung informieren und bis zuletzt für Ihr Recht kämpfen.

Wir gewinnen 98 % aller Gerichtsverfahren und arbeiten ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

Entschädigung bei Flugverspätung fordern – aber wie?

Mehr als 10 Jahre Erfahrung, 100%iger Fokus auf Schadensforderungen in der Luftfahrtbranche, Rechtsteams in 9 Ländern und eine 98%ige Erfolgsquote vor Gericht: Flug-Verspaetet.de ist die beste Wahl, wenn Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug Entschädigung fordern wollen.

Unser Verfahren ist maximal optimiert: Sie können Ihre Forderung einfach über unser Online-System hochladen. Noch dazu ist das Ganze absolut Handy-freundlich und lässt sich komplett übers Handy abwickeln.

Sobald Ihr Antrag auf Entschädigung bei Flugverspätung eingegangen ist, übernehmen wir für Sie die Rechtsarbeit, also Papierkram, Kontakt mit der Fluggesellschaft und deren Rechtsteam sowie gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Da unser Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“ lautet, bezahlen Sie für unsere Dienste erst dann, wenn die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung ausbezahlt.

Erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensforderung und lassen Sie die Branchenexperten für Sie arbeiten!

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