Fluggastrechte außerhalb der EU

Nach der europäischen Verordnung könnten Sie Anspruch auf 600€ für Ihren verspäteten oder annullierten [airline] Flug haben.

Starten Sie Ihren Anspruch noch heute

Was sind meine Fluggastrechte außerhalb der EU?

Europäische Fluggäste sind durch die EU-Fluggastrechte geschützt: Wenn sich ein Flug um mindestens 3 Stunden verspätet oder annulliert wird, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung. Doch wie ist die rechtliche Lage, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und es zu Flugproblemen kommt?

Coronavirus: Was sind meine Rechte?

Sollte Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Die EU-Fluggastrechteverodnung Nr. 261/2004 schreibt vor, dass eine Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung des Fluges innerhalb von 7 Tagen den vollen Betrag des Tickets zurückerstatten muss. Derzeit bieten viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter nur Gutscheine an, mit denen in Zukunft ein neues Ticket gebucht werden kann. Diese Gutscheinpolitik befindet sich jedoch nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung basierend auf der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004.

Flug-Verspaetet.de hilft Ihnen gerne bei der Beantragung dieser Rückerstattung, von der Einreichung des Anspruchs bis zur gerichtlichen Vorladung der Fluggesellschaft im Falle einer Nichtzahlung. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und finden Sie sofort heraus, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben. In nur 3 Minuten können Sie Ihren Anspruch auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis einreichen. Falls nötig, bringen wir die Fluggesellschaft vor Gericht.

Was sind meine Fluggastrechte außerhalb der EU?

Grundsätzlich gilt in Europa die EU-Fluggastrechteverordnung, welche die Rechte von Passagieren im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchung von Flügen schützt. So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

Bei längeren Verspätungen, sowie bei Annullierungen und Überbuchungen haben Passagiere sogar ein Recht auf eine Entschädigung, welche bis zu 600 Euro pro Person betragen kann. Dieses Recht gilt auch bei Flügen in Länder außerhalb der EU, egal welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Bei Flügen von außerhalb der EU in ein EU-Land hingegen, gelten die EU-Fluggastrechte nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

Was ist mit der ausführenden Fluggesellschaft gemeint?

Es kommt regelmäßig vor, dass Fluggesellschaften untereinander sogenanntes Codesharing betreiben. So kann es vorkommen, dass Sie den Flug zwar bei der deutschen Lufthansa buchen, letztendlich aber mit der amerikanischen Fluglinie American Airlines fliegen. Welche Firma den Flug letztendlich durchführt, erfährt man aber bereits während der Buchung.

Welche Rechte gelten bei Anschlussflügen außerhalb der EU?

Hat man einen Anschlussflug an einem Flughafen außerhalb Europas, aber verpasst diesen, da der Zubringerflug verspätet war, so hat man in vielen Fällen ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei gilt es, das Folgende zu beachten:

  • Der verspätete Flug muss in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen.
  • Die Verspätung am endgültigen Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen.
  • Es darf kein Umstand höherer Gewalt Ursache der Verspätung sein.

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Entschädigungshöhe Flug verspätet Distanz

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

Außergewöhnliche Umstände: Habe ich ein Recht auf Rückerstattung?

Das Recht auf eine Entschädigung besteht ausschließlich in Fällen, in denen die Fluggesellschaft Verantwortung für den Grund der Verspätung oder Annullierung trägt. In weitaus mehr Fällen können Passagiere jedoch das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Fluggäste von einer Annullierung betroffen sind und, wenn der Grund für einen Flugausfall ein außergewöhnlicher Umstand ist. Dies sind Umstände, in denen die Airline nicht für die Annullierung in Verantwortung gezogen werden kann. Beispiele hierfür sind schlechter Wetter, Naturkatastrophen oder Pandemieausbrüche.

Ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten kann auch dann bestehen, wenn Sie bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen.

Häufig weigern Sich Airlines diese Rückerstattung auszuzahlen und bieten Fluggästen stattdessen einen Gutschein an. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen.

Was sind meine Fluggastrechte in europäischen Nicht-EU-Ländern? - Schweiz, Norwegen und Island

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für Flüge, die in einem nicht-EU-Land innerhalb Europas starten, namentlich der Schweiz, Norwegen und Island. Zusätzlich sind Fluggesellschaften mit Sitz in diesen Ländern, denen der EU (im Sinne der Verordnung) rechtlich gleichgestellt. Wer also in die Schweiz oder nach Island bzw. Norwegen fliegt, hat nur dann kein Recht auf Entschädigung, wenn die Airline nicht aus einem dieser Länder oder der EU ist und wenn der Flug außerhalb dieser Länder oder der EU gestartet ist.

Dennoch gibt es einige Einschränkungen der Fluggastrechte, vor allem für die Schweiz: Dort wird die Rechtsprechung des EuGH zur Fluggastrechteverordnung nicht "automatisch" übernommen und die Schweizer Richter urteilen häufig zugunsten der Fluggesellschaften. So findet beispielsweise das wichtige „Sturgeon-Urteil“, in dem eine Flugverspätung von mindestens 3 Stunden einer Annullierung gleichgestellt wurde und damit einen Anspruch auf Entschädigung begründet, keine Anwendung. Ob der Passagier in einem solchen Fall Entschädigung bekommt, hängt vom urteilenden Gericht ab – in der Vergangenheit wurden solche Ansprüche bereits abgelehnt. Ein Problem, dass vor allem Passagiere von Swiss betrifft: Denn fliegt man mit einer anderen europäischen Fluglinie, kann die Klage einfach im entsprechenden EU-Mitgliedsstaat erhoben werden.

Was sind meine Fluggastrechte außerhalb Europas?

In vielen Ländern außerhalb der EU sind die Fluggastrechte der Passagiere leider nicht oder nur teilweise gesetzlich geregelt. Eine so allgemeingültige und weitreichende Verordnung wie in der EU gibt es häufig nicht. Sollte diese also nicht gelten, ist es um die Passagierrechte leider düster bestellt.

Viele Airlines haben eigene Bestimmungen, wie im Falle einer Verspätung oder Annullierung gehandelt wird, sodass man - mit etwas Glück - doch noch etwas Geld zurückbekommen kann. Bei Flugausfällen wird in der Regel versucht, Sie auf einen anderen Flug umzubuchen. Es lohnt sich definitiv einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu werfen. Dabei zeigt sich, dass die größeren Airlines in der Regel für Hotelübernachtungen aufkommen, Billigairlines die Passagiere jedoch im Stich lassen.

Zwei Länder außerhalb der EU sind hierbei eine positive Ausnahme: In Israel und Indien wird sich aktiv für die Rechte von Fluggästen eingesetzt, sodass Reisende bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein gesetzlich geregeltes Anrecht auf Schadensersatz und/oder eine Rückerstattung des Ticketpreises haben.

Fluggastrechte in Israel

Nach dem israelischen Luftverkehrsgesetz (Israeli Aviation Services Law) müssen Fluggesellschaften betroffene Fluggäste informieren, wenn ihr Flug annulliert wird oder mindestens zwei Stunden Verspätung hat. Das gilt für Passagiere die sowohl aus Israel sowie nach Israel reisen. Außerdem muss den Betroffenen eine angemessene Menge an Verpflegung und Getränken bereitgestellt werden. Bei großer Verspätung übernehmen Airlines außerdem Hotelaufenthalt und Transportkosten und müssen den Betroffenen einen Zugang zum Telefon und E-Mails ermöglichen.

Flug verspätet Rechte Israel

Je nach Flugdauer haben Passagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 1250 NIS und 3.000 NIS (umgerechnet etwa 320 € bis 750 €). Handelt es sich beispielsweise um einen Flug mit einer Distanz von rund 4.500 Kilometer, steht den Reisenden eine Entschädigung von 2.000 NIS (ca. 520 €) zu. Im Vergleich zu Europa ist das eine deutlich geringere Summe, denn dort wären es 600 Euro.

Annullierung haben Fluggäste ein Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung. Wenn der Ersatzflug nicht später als 6 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit das Ziel erreicht, wird die Entschädigung jedoch halbiert.

Auch in Israel fällt der Anspruch auf Entschädigung weg, wenn es sich bei der Ursache für die Verspätung oder Annullierung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt.

Wenn man als Passagier bereits im Voraus über eine Flugannullierung informiert wird und einen Ersatzflug angeboten bekommt, so erhält man unter bestimmten Bedingungen möglicherweise keine Entschädigung. Diese Bedingungen entsprechen denen der EU-Fluggastrechteverordnung.

Fluggastrechte in Indien

Die Air Passengers Association of India, eine nationale Non-Profit Organisation, setzt sich für Passagierrechte in Indien ein und will Fluggäste ermutigen, ihre rechtmäßige Entschädigung gegenüber den Airlines einzufordern und allgemein ein Bewusstsein für die Fluggastrechte in der Bevölkerung zu schaffen.

Indien Fluggastrechte

Passagieren, die von einer Flugverspätung betroffen sind, werden ab einer bestimmten Wartezeit mit kostenloser Verpflegung versorgt. Dabei ist für die “benötigte” Länge der Wartezeit die Dauer des Fluges ausschlaggebend - je länger die Flugdauer, desto länger die Wartezeit. Wenn die Flugdauer beispielsweise 2 Stunden und 40 Minuten beträgt, so besteht ab einer Wartezeit von 2 Stunden einen Anspruch auf Verpflegung. Bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden muss die Fluggesellschaft die Hotelunterbringung samt Transfer kostenfrei zur Verfügung stellen.

Flugzeit

Wartezeit

Bis zu 2,5 Stunden

Mindestens 2 Stunden

2,5 bis 5 Stunden

Mindestens 3 Stunden

Mehr als 5 Stunden

Mindestens 4 Stunden

Wird der Passagier 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert, so hat er ein Anrecht auf einen Alternativflug oder die Rückerstattung des Ticketpreises. Wird die entsprechende Information über die Annullierung jedoch weniger als 2 Wochen und bis zu 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit kundgetan, kann er einen Ersatzflug in Anspruch nehmen. Zusätzlich kann er sich auf eine Entschädigung freuen, wenn der Ersatzflug 2 Stunden vor oder nach dem ursprünglichen Flug startet. Wird der Passagier über die Annullierung gar nicht informiert, steht ihm eine Rückerstattung des Tickets, kostenlose Verpflegung und je nach Flugdauer eine Entschädigung bis zu 10000 â¹ (ca. 125 €) zu. Ist allerdings die Summe des reinen Flugpreises plus Kerosinsteuer kleiner als der Entschädigungsbetrag, so wird die niedrigere Summe ausbezahlt.

Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, so ist die Airline auch in Indien nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Schlechte Wetterbedingungen oder Notarzteinsätze können eben von keiner Airline der Welt vorhergesehen werden.

Wie kann Flug-Verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!


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