Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ haben!

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Flug annulliert: Ihr Recht auf einen Gutschein oder eine Rückerstattung

 

Die Rechte aller Passagiere sind weltweit durch diverse Regulierungen geschützt. Für Flüge in der EU ist insbesondere die EU-Fluggastrechteverordnung wichtig. Diese besagt unter anderem, dass Fluggäste bei Flugausfällen ein Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben können. Fluggesellschaften versuchen jedoch häufig, ihren Passagieren stattdessen Gutscheine anzubieten. Diese müssen Sie jedoch nicht annehmen und können stattdessen eine Rückerstattung fordern. Sie benötigen Hilfe beim Fordern der Rückerstattung Ihrer Ticketkosten? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch ganz einfach und schnell in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

 

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Flug annulliert: Mein Recht auf einen Gutschein oder eine Rückerstattung

Muss ich einen Gutschein annehmen?

Warum bieten Airlines Gutescheine an?

Wie kann ich meine Rückerstattung fordern?

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Flug annulliert: Was sind meine Rechte?

Auf allen Flügen, die innerhalb Europas starten gilt die EU-Fluggastrechteverordnung. Dasselbe gilt für Flüge, welche in der EU landen und von einer Fluggesellschaft ausgeführt werden, die ihren Hauptsitz in Europa hat. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie das Recht auf Betreuungsleistungen sowie das Recht einen Gutschein oder finanzielle Rückerstattung Ihrer Ticketkosten im Fall von Flugannullierungen in der Verordnung geregelt.

Das Recht auf eine Entschädigung, welche bis zu 600 Euro pro Person betragen kann, besteht ausschließlich in Fällen, in denen die Fluggesellschaft Verantwortung für den Grund der Annullierung oder Verspätung trägt. In weitaus mehr Fällen können Passagiere jedoch das Recht auf einen Gutschein oder eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Grund für die Annullierung ein außergewöhnlicher Umstand ist. Dies sind Umstände, in denen die Airline nicht für die Annullierung in Verantwortung gezogen werden kann. Beispiele hierfür sind schlechter Wetter, Naturkatastrophen oder Pandemieausbrüche.

Ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten in finanzieller Form oder in Form eines Gutscheins kann auch dann bestehen, wenn Sie bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen.

Zu beachten ist außerdem, dass Ihnen von der Airline ein Ersatzflug zu ihrem Zielort angeboten werden kann. Falls dies nicht möglich ist, oder Sie diesen Flug nicht annehmen wollen, können Sie weiterhin eine Rückerstattung oder einen Gutschein von der Airline verlangen.

 

Die Airline hat mir einen Gutschein angeboten: Muss ich diesen annehmen?

Nein. Die Fluggesellschaft kann Ihnen zwar einen Gutschein als Ausgleich für die bezahlten Tickets anbieten, aber die Entscheidung diesen anzunehmen liegt allein bei Ihnen. Die EU-Fluggastrechteverordnung besagt, dass Passagiere die vollstände Entscheidungsgewalt darüber haben, ob Sie eine finanzielle Rückerstattung oder einen Gutschein als Ausgleich für den annullierten Flug annehmen möchten. Lassen Sie sich also nicht in die Irre führen. Zahlreiche Airlines behaupten, dass eine Rückerstattung allein in Form eines Gutscheins möglich ist. Dies ist falsch. Falls Sie Hilfe beim Einfordern Ihrer finanziellen Rückerstattung brauchen, sind wir gerne für Sie da. Überprüfen Sie ganz einfach Ihren Anspruch in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

 

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Warum bieten Fluggesellschaften Gutscheine an?

Gutscheinen haben einen enormen Vorteil für Fluggesellschaften: Obwohl der Kunde einen Ausgleich für seinen annullierten Flug erhält, verbleibt das Geld des Kunden weiterhin bei der Airline. Besonders in extremen Krisensituation, wie beim Ausbruch des Coronavirus, ist es wichtig für Fluggesellschaften trotz einer hohen Zahl an Flugausfällen weiterhin über Geld zu verfügen, um nicht Insolvenz anmelden zu müssen. Wenn Fluggäste statt einer finanziellen Rückerstattung lieber einen Gutschein annehmen, kann die Airline weiterhin frei über das Geld der Kunden verfügen. Die Passagiere können dann den Gutschein für einen späteren Flug einlösen. Hierbei hoffen die Airlines, dass sich ihre finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Einlösung bereits gebessert hat. In diesem Fall ist eine nachträgliche Beförderung der Passagiere finanziell nicht mehr relevant.

Das Angebot eines Gutscheins ist völlig legal. Die Airline kann Sie jedoch nicht dazu zwingen, diesen Gutschein anzunehmen. Sollten Sie eine finanzielle Rückerstattung bevorzugen, ist die Fluggesellschaft gezwungen Ihnen diese auszuzahlen. Das erfahrene Team von Flug-verspaetet.de hilft Ihnen gerne beim Fordern Ihrer Rückerstattung, falls Sie Hilfe benötigen!

 

Wie kann ich meine Rückerstattung fordern?

Normalerweise sollte es ganz einfach sein eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten von der Fluggesellschaft einzufordern. In der Realität ist dies jedoch oft anders. Im besten Fall haben Sie bereits lange im Voraus von der Annullierung Ihres Fluges erfahren und müssen sich lediglich per E-Mail bei der Airline melden oder ein Online-Formular ausfüllen, um Ihre Rückerstattung zu erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass Ihnen weiterhin alle wichtigen Dokumente, wie Ihre Buchungsbestätigung und ihr elektronisches Ticket vorliegen.

Sollten Sie jedoch erst kurzfristig über die Annullierung informiert worden sein und sich bereits am Flughafen befinden, können Sie einige zusätzliche Schritte vornehmen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise und lassen Sie sich Ihren Flugausfall zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern von der Airline  bestätigen. Bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Annullierung in Erfahrung. Im Fall von außergewöhnlichen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei anderen Gründen haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine weitergehende finanzielle Entschädigung. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche unterstützen.

Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an die Fluggesellschaft und fordern schriftlich die Rückerstattung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt und nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Rückerstattung.

Dieses Verfahren gegen die Airline kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Rückerstattung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-verspaetet.de Ihnen gerne weiter. Überprüfen Sie ganz einfach Ihren Anspruch in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

 

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Bis wann kann ich meine Rückerstattung fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Rückerstattung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Rückerstattung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Ist Ihr Flug als im April 2020 als Folge der Corona-Krise annulliert worden, können Sie Ihre Rückerstattung noch bis 31. Dezember 2022 einfordern.

 

Wie lange dauert es, bis ich meine Rückerstattung erhalte?

Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Ihren Kunden so wenig Geld wie möglich zurückzuzahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Rückerstattung einzufordern.

Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig mehrere Monate auf eine Antwort warten. Eine Rückerstattung der Ticketkosten müsste rechtlich gesehen innerhalb von 7 Tagen nach der Annullierung ausgezahlt werden. In der Praxis ist dies meist nicht der Fall. Stattdessen verstecken Airlines die Option zum Fordern einer Erstattung gekonnt auf ihrer Website oder versuchen Kunden zum Annehmen von Gutscheinen zu zwingen.

Flug-verspaetet.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, Erstattungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung innerhalb weniger Tage möglich. Dies kommt jedoch so gut wie nie vor und ein langwieriger Prozess inklusives eines Ganges vor Gericht ist möglich, um die Rückerstattung von der Fluggesellschaft zu erhalten. In diesem Fall ist Flug-verspaetet.de an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Rückerstattung ausbezahlt wird.

 

Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?

Eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten von der Airline zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Rückerstattung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche für spätere Flüge eingelöst werden können. Die Entscheidungsgewalt, ob Sie einen solchen Gutschein annehmen wollen liegt jedoch allein bei Ihnen. Die Fluggesellschaft kann Sie nicht zu einer Annahme zwingen.

Diese Aktivitäten funktionieren, da die Airlines auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-verspaetet.de ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Rückerstattung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht, um Ihren Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Tickets gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kein Papierkrieg mit der Fluggesellschaft
  • Wir kümmern uns um die ganze Arbeit
  • Sollte dies nötig sein, ziehen wir für Sie vor Gericht
  • "Kein Erfolg, keine Kosten“: Nur bei Erfolg berechnen wir Ihnen ein Erfolgshonorar. Ansonsten ist unser Service für Sie kostenlos
  • Unsere Erfolgsquote liegt bei 98%

Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Rückerstattung trotzdem bei Flug-verspaetet.de einreichen?

Flug-verspaetet.de überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Rückerstattung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Rückerstattung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von der Airline selbst abgewiesen wurde.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Rückerstattung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Rückerstattungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern abgelehnt wurden.

 

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Rückerstattung helfen?

Im Fall einer Annullierung helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zusteht. Ein Erstattungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

 

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Anschließend können Sie uns beauftragen, die Rückerstattung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

 


Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de


 

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