Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ haben!

Entschädigung checken

Haben auch Kinder oder Babys ein Anrecht auf Entschädigung?

 

Schnelle Antwort: JA! Lesen Sie untenstehend unter welchen Voraussetzungen!

Lange Reisen mit kleinen Kindern und Babies können anstrengend werden. Wenn dann auch noch der Flug mehrere Stunden Verspätung hat, sorgt dass für ganz besonderen Stress. Immerhin hat jeder Passagier Anspruch auf Entschädigung - Aber Moment, der Ticketpreis für ein Kleinkind war nicht derselbe wie der für die Erwachsenen! Welchen Anspruch auf Entschädigung hat denn dann das Kind oder das Baby?

 

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Entschädigung bei Verspätung auch für Kleinkinder

Generell steht jedem Fluggast ab 3 Stunden Verspätung oder bei einer Annulierung des Flugs eine Kompensation zu, sofern die Ursache der Verspätung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf von 2011 gilt dies auch für Kleinkinder unter 2 Jahren. Dem Urteil zufolge ist jeder „Fluggast [im Sinne der Verordnung], der als Flugzeuginsasse nicht zum fliegenden Personal oder zum Flugpersonal zählt.“ Auch auf eine eigene Sitzplatzreservierung „kommt es insoweit nicht an“.

Kinder spielen im Flugzeug

    Blogbeitrag: Spiele, die Sie prima mit Kindern im Flugzeug spielen können!

 

Bei Babys lohnt sich häufig die Prüfung des Einzelfalls

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass für die Beförderung des Kindes ein Entgelt entrichtet wurde. Häufig werden Kleinkinder und Babys zwar nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt und erhalten auch kein eigenes Ticket, trotzdem wird in der Regel ein Entgelt für ihre Beförderung gezahlt. Dies kann eine (reduzierte) Ticket- oder Servicegebühr sein, ein Kerosinzuschlag oder eine „sonstige Position“.

Die Höhe des Betrages hierbei ist irrelevant, solange er für die Beförderung des Kindes erhoben wurde! Auch Buchungen über einen Reiseveranstalter enthalten im Gesamtpreis fast immer einen zusätzlichen Betrag für das Kleinkind, auch wenn diese Kosten nicht gesondert ausgewiesen werden.

 

Wichtig sind die genauen Buchungsdetails der Kinder

Diese Regelung wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2015 präzisiert. Es besagt, dass eine Airline keine Kompensation zahlen muss, wenn das Kleinkind kostenlos mitreist. Das Gericht beruft sich auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 der Fluggastrechteverordnung, welcher besagt, dass ein Entschädigungsanspruch „nicht für Fluggäste [besteht], die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.“  Laut Ansicht des Gerichts „bezieht sich [der Relativsatz] unzweifelhaft allein auf die zweite Variante“, weshalb ein nur reduzierter Tarif kein ausreichender Grund ist, die Entschädigung zu verweigern.

Das heißt aber auch, dass gratis reisenden Passagieren keinerlei Recht auf eine Entschädigungszahlung zusteht. Hier sei aber Vorsicht geboten, denn die wenigsten Passagiere reisen wirklich kostenlos mit - auch keine kleinen Kinder!

 

Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen bei einer Flugverpsätung mit Kindern hilft

Wenn Ihre Familie von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen war, so helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

 

Meine Entschädigung fordern

 

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

 


Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de


 

Überprüfen Sie unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung haben!

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