Shutterstock 287970653 1

Fluggasthelfer im Vergleich - Flug-Verspaetet.de überzeugt

Mittwoch, 21. September 2016

Das Vergleichsportal Test.de von Stiftung Warentest hat kürzlich Fluggasthelfer auf ihre Leistung und Kundenfreundlichkeit geprüft, sowie die Vertragskonditionen der verschiedenen Portale verglichen.

Der Dienst der Fluggasthelfer

Fluggasthelfer sind Unternehmen, die sich nach Flugverspätungen und -annullierungen für die betroffenen Passagiere und ihre Rechte einsetzen. Laut einer europäischen Verbraucherschutzverordnung haben Reisende, deren Flug in der EU startet oder landet, ein Recht auf finanzielle Entschädigung, wenn sich ihr Flug um drei oder mehr Stunden verspätet. Die Verordnung aus dem Jahr 2004 staffelt die Entschädigungszahlungen nach der Distanz des Fluges auf bis zu 600 € pro Reisendem.

Da Fluggesellschaften mit vielerlei verschiedenen Tricks versuchen, eine Auszahlung zu umgehen und Passagiere systematisch um ihr Recht gebracht werden, bieten einige Unternehmen nun rechtlichen Beistand an. Eine häufige Ausrede der Airlines ist, dass schlechtes Wetter die Verspätung oder Annullierung des Fluges verursacht hätte. „Wir prüfen Flug- und Wetterdaten an jedem Flughafen weltweit und können so regelmäßig den Schlechtwetter-Einwand der Airline widerlegen. Für den einzelnen Passagier ist dies fast unmöglich”, so Matthias Möller von Flug-Verspaetet.de über den Vorteil, ein solches Portal als Vertreter der eigenen Sache einzuschalten.

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Dienste?

Das wachsende Angebot von Fluggasthelfer Portalen macht es den betroffenen Passagieren zunehmend schwerer, sich für eines zu entscheiden. Gerade wer noch keine Erfahrung mit einem Dienstleister gemacht hat, kann schwer erkennen, worin die Unterschiede liegen. Um dies zu erleichtern hat Stiftung Warentest nun einen Marktvergleich gemacht. Bei einigen Dienstleistern steigen die Kosten, wenn der Anspruch im Ausland geltend gemacht wird. Andere Anbieter berechnen dem Kunden im Fall eines Klageverfahrens noch anteilig Gerichts- und Anwaltskosten. Ein Fluggasthelfer aus dem EU-Ausland legt dem Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden nicht einmal deutsches Recht zugrunde.

    ⇒ Auch Finanztip.de empfiehlt Flug-Verspaetet.de

Bei Flug-Verspaetet.de gibt es neben der Erfolgsprovision von 25 % (zzgl. MwSt.) keine zusätzlichen Kosten für den Kunden - weder bei Gerichtsverfahren, noch bei einer Durchsetzung der Entschädigung im Ausland oder wenn ein Verfahren durch einen Vergleich beendet wird. Und bevor ein Vergleich geschlossen wird, holt sich Flug-Verspaetet immer erst die Zustimmung des Kunden ein, was bei Mitbewerbern leider keine Selbstverständlichkeit darstellt. Sollte der Fall nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, entstehen sogar gar keine Kosten!

Erfahrung, Transparenz und keine versteckten Kosten - das alles sind gute Gründe, sich für Flug-Verspaetet.de zu entscheiden.

➜ PRÜFEN SIE JETZT IHREN FALL!

Auch Kunden sind von Flug-Verspaetet.de überzeugt

Flug-Verspaetet.de konnte nicht nur die Verbaucherschutzportale Stiftung Warentest und Finanztip.de überzeugen - zu unserer Freude bekommen wir regelmäßig positives Feedback von unseren Kunden. Besonders die Transparenz, dass wir über jeden Schritt informieren und die gute Beratung unserer Mitarbeiter werden immer wieder positiv hervorgehoben. Überzeugen Sie sich doch einfach selbst - alle Kundenbewertungen finden Sie auf unserer Seite Kundenerfahrungen oder auf unserer Facebook-Seite!