Flug verpasst – Was Sie jetzt noch tun können & welche Rechte Sie haben

Man kennt das Problem: Die Bahn zum Flughafen hat Verspätung, wichtige Reisedokumente wurden vergessen oder die Sicherheitskontrolle hat sich zu lange hingezogen - es gibt viele Gründe, warum man einen Flug verpassen kann. Wir zeigen, was man dann tun kann und welche Rechte man hat.

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Flug umbuchen

Sollten Sie Ihren Flug verpasst haben, wenden Sie sich am besten direkt an den Schalter Ihrer Fluggesellschaft. Je nachdem, ob noch freie Plätze Verfügbar sind, können Sie Ihren Flug umbuchen. Dafür müssen Sie aber eine Gebühr bzw. den entsprechenden Ticketpreis zahlen. Dieser ist in der Regel, gerade bei beliebten Strecken, deutlich höher, als wenn man den Flug lange im Voraus bucht. Schauen Sie also auch nach Verbindungen anderer Fluggesellschaften und vergleichen Sie die Preise!

Selbst wenn Sie Ihren Flug aufgrund eines verspäteten Zuges verpasst haben, müssen Sie leider selbst für den Ersatzflug aufkommen, da die Bahn nicht haftet. Einzige Ausnahme: Sie haben ein Rail & Fly Ticket gebucht.

Ist mein Rückflug nach einem verpassten Hinflug noch gültig?

Grundsätzlich können Sie Ihren Rückflug auch dann antreten, wenn Sie den Hinflug verpasst haben. Da die Kombination von Hin- und Rückflug bei vielen Fluggesellschaften jedoch günstiger als ein One-Way-Ticket sind, haben diese Klausen in ihren AGB, die verhindern sollen, dass Teile der Reise mit Absicht nicht wahrgenommen werden.

Wenn Sie also Ihren Hinflug verpassen, ist Ihre Buchung für den Rückflug dennoch gültig. Allerdings darf die Airline einen Aufpreis erheben, der der Differenz zu einem Einzelflug entspricht. Auch hier kann es sich lohnen, diesen Aufpreis mit den Kosten für einen neuen Flug mit einer anderen Airline zu vergleichen. Wenden Sie sich aber zuvor an Ihre Fluggesellschaft, um zu erfahren, ob Sie den Aufpreis überhaupt zahlen müssen.

Flug verpasst aufgrund einer vorherigen Flugverspätung

In manchen Fällen ist die Fluggesellschaft selbst schuld, dass Sie als Passagier Ihren Flug verpassen. Und zwar dann, wenn Sie eine Reise mit Zwischenstopp gebucht haben und sich der Zubringerflug so stark verspätet, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen.

Wenn Sie beide Flüge zusammen gebucht haben, steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zu - selbst wenn die Flüge nicht von der gleichen Airline durchgeführt werden.

Je nach Flugdistanz können Sie zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung bekommen:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Beförderung verweigert, Flug verpasst wegen Überbuchung

Eine Entschädigung aufgrund der europäischen Fluggastrechte, wie gerade beschrieben, steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Überbuchung durch die Airline verpassen - oder besser gesagt: nicht antreten dürfen! Dies kommt vor, da die Fluggesellschaften ihre Maschinen überbuchen, um mögliche leere Sitze zu verhindern.

Wie viel früher sollte man am Flughafen sein?

Als allgemeine Regel wird empfohlen, zwei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. So haben Sie genug Zeit, auch wenn es am Check-In eine Schlange gibt oder wenn Sie noch Gepäck aufgeben müssen

Bei Inlandsflügen reicht es in der Regel sogar, wenn Sie eine Stunde vor dem Start am Check-In sind. Bei internationalen Langstreckenflügen sollten Sie hingegen, um auf Nummer sicher zu gehen, einen Puffer von drei Stunden einplanen, da z.B. die Passkontrolle zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Zu beachten ist außerdem, dass im Ausland das Check-In und die Sicherheitsüberprüfung länger dauern können, als man aus Deutschland gewohnt ist.