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Lufthansa-Streik am 12. Februar 2026 – Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung

Mittwoch, 11. Februar 2026

Der Lufthansa-Streik am 12. Februar 2026 verursacht zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen. Betroffene Fluggäste haben nach EU261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Wann findet der Streik statt und wer streikt?

Am Donnerstag, den 12. Februar 2026, streiken sowohl die Piloten (Vereinigung Cockpit) als auch das Kabinenpersonal (UFO). Die Arbeitsniederlegung dauert von 00:01 bis 23:59 Uhr.

Betroffen sind Lufthansa, Lufthansa Cargo und Lufthansa CityLine.

Warum wird gestreikt?

Grund sind gescheiterte Verhandlungen über Pensionsleistungen und soziale Regelungen.

Da es sich um einen Streik des eigenen Airline-Personals handelt, liegt keine außergewöhnliche Umstand vor.

Was erwartet Passagiere?

Es kommt zu umfangreichen Flugannullierungen und erheblichen Verspätungen, insbesondere an den Drehkreuzen Frankfurt und München.

Entschädigung nach EU261 ist fällig

Nach EU-Verordnung 261/2004 besteht Anspruch auf Entschädigung bei:

  • Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
  • Verspätung am Zielort von mehr als 3 Stunden
  • Nichtbeförderung

Die Entschädigung beträgt:

  • 250 € bis 1.500 km
  • 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € über 3.500 km

Interne Streiks gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Lufthansa ist daher zur Zahlung verpflichtet.

Reichen Sie Ihren Anspruch über Flug-Verspaetet.de ein und erhalten Sie Ihre gesetzliche Entschädigung.

FAQ – Lufthansa-Streik Entschädigung

Haben Passagiere beim Lufthansa-Streik Anspruch auf Entschädigung?

Ja. Da es sich um einen Streik des eigenen Lufthansa-Personals handelt, liegt keine außergewöhnliche Umstand vor. Nach EU-Verordnung 261/2004 ist Lufthansa zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Entschädigung beträgt:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis.

Gilt EU261 auch für internationale und Langstreckenflüge?

Ja. EU261 gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer europäischen Airline wie Lufthansa durchgeführt werden.

Habe ich zusätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen?

Ja. Bei Annullierung oder erheblicher Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung bei Bedarf sowie Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung.

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