Was sind meine Fluggastrechte in den USA?
Europäische Fluggäste sind durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt: So besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, wenn sich Flüge um mindestens 3 Stunden verspäten oder ganz ausfallen. Dies gilt auch für Flüge in die USA sowie für Flüge aus den USA nach Europa, wenn diese von einer Fluggesellschaft mit Sitz in Europa durchgeführt werden.
Coronavirus: Was sind meine Rechte?
Sollte Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Die EU-Fluggastrechteverodnung Nr. 261/2004 schreibt vor, dass eine Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung des Fluges innerhalb von 7 Tagen den vollen Betrag des Tickets zurückerstatten muss. Derzeit bieten viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter nur Gutscheine an, mit denen in Zukunft ein neues Ticket gebucht werden kann. Diese Gutscheinpolitik befindet sich jedoch nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung basierend auf der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004.
Flug-Verspaetet.de hilft Ihnen gerne bei der Beantragung dieser Rückerstattung, von der Einreichung des Anspruchs bis zur gerichtlichen Vorladung der Fluggesellschaft im Falle einer Nichtzahlung. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und finden Sie sofort heraus, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben. In nur 3 Minuten können Sie Ihren Anspruch auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis einreichen. Falls nötig, bringen wir die Fluggesellschaft vor Gericht.
→ Weitere Informationen zum Beantragen Ihrer Rückerstattung finden Sie hier
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Was sind meine Fluggastrechte in den USA?
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Welche Regulierungen gibt es in den USA?
Wie kann Flug-Verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?
Was sind meine Fluggastrechte in den USA?
Grundsätzlich gilt in Europa die EU-Fluggastrechteverordnung, welche die Rechte von Passagieren im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchung von Flügen schützt. So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Bei längeren Verspätungen, sowie bei Annullierungen und Überbuchungen haben Passagiere sogar ein Recht auf eine Entschädigung, welche bis zu 600 Euro pro Person betragen kann. Dieses Recht gilt auch bei Flügen in die USA, egal welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Bei Flügen von den USA nach Europa hingegen, gelten die EU-Fluggastrechte nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in Europa hat.
Was ist mit der ausführenden Fluggesellschaft gemeint?
Es kommt regelmäßig vor, dass Fluggesellschaften untereinander sogenanntes Codesharing betreiben. So kann es vorkommen, dass Sie den Flug zwar bei der deutschen Lufthansa buchen, letztendlich aber mit der amerikanischen Fluglinie American Airlines fliegen. Welche Firma den Flug letztendlich durchführt, erfährt man aber bereits während der Buchung.
Welche Rechte gelten bei Anschlussflügen in den USA?
Hat man einen Anschlussflug in Amerika, aber verpasst diesen, da der Zubringerflug verspätet war, so hat man in vielen Fällen ebenfalls einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Dabei gilt es, dass folgende zu beachten:
- Der verspätete Flug muss (wie eben erklärt) in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen.
- Die Verspätung am Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen.
- Es darf kein Umstand höherer Gewalt Ursache der Verspätung sein.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.
Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Kompensation aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
- 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
- 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.
Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Außergewöhnliche Umstände: Habe ich ein Recht auf Rückerstattung?
Das Recht auf eine Entschädigung besteht ausschließlich in Fällen, in denen die Fluggesellschaft Verantwortung für den Grund der Verspätung oder Annullierung trägt. In weitaus mehr Fällen können Passagiere jedoch das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Fluggäste von einer Annullierung betroffen sind und, wenn der Grund für einen Flugausfall ein außergewöhnlicher Umstand ist. Dies sind Umstände, in denen die Airline nicht für die Annullierung in Verantwortung gezogen werden kann. Beispiele hierfür sind schlechter Wetter, Naturkatastrophen oder Pandemieausbrüche.
Ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten kann auch dann bestehen, wenn Sie bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen.
Häufig weigern Sich Airlines diese Rückerstattung auszuzahlen und bieten Fluggästen stattdessen einen Gutschein an. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen. Sollten Sie Hilfe beim Fordern Ihrer Rückerstattung benötigen, füllen Sie einfach unseren kostenlosen Erstattungsrechner aus und unser Team überprüft Ihren Anspruch auf Rückerstattung direkt für Sie:
Was sind die gesetzlichen Regelungen für Fluggastrechte in den USA?
Haben Sie zum Beispiel einen Flug innerhalb der USA gebucht, ist es um die Passagierrechte leider düster bestellt. Eine gesetzliche Regelung für eine Entschädigung bei Flugverspätungen oder Flugausfällen gibt es in den USA nämlich nicht.
Jedoch haben die meisten Airlines eigene Bestimmungen, so dass man unter Umständen dennoch etwas Geld zurückbekommen kann. Bei Flugausfällen wird in der Regel versucht, Sie auf einen anderen Flug umzubuchen. Es lohnt sich definitiv ein Blick in die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Dabei zeigt sich, dass die größeren Airlines in der Regel für Hotelübernachtungen aufkommen, Billigairlines die Passagiere jedoch alleine lassen.
Bekomme ich eine Entschädigung für Überbuchung auch in den USA?
Im Gegensatz zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall gibt es auch in Amerika gesetzliche Regelungen, welche Entschädigung die Airline zahlen muss, wenn ein Passagier aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wird.
Wie das U.S. Department of Transportation bekannt gibt, sollen zuerst Freiwillige gesucht werden, die auf den Flug verzichten. Gelingt dies nicht, und Passagiere bleiben gegen Ihren Willen zurück, so haben diese ein Anrecht auf folgende Entschädigung:
- Keine Entschädigung, wenn die Verspätung weniger als eine Stunde beträgt.
- 200 % des Ticketpreises (einfach Strecke), jedoch maximal 675 $, wenn die Verspätung zwischen einer und zwei Stunden beträgt. Bei internationalen Flügen kann die Verspätung zwischen einer und vier Stunden liegen.
- 400 % des Ticketpreises (einfach Strecke), jedoch maximal 1.350 $, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt – bei internationalen Flügen muss die Verspätung mehr als vier Stunden betragen.
Wie Flug-Verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?
Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
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