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Betrunkener Co-Pilot aus Cockpit abgeführt

Dienstag, 27. März 2018

Erst kurz vor Start wurde ein Flug von Stuttgart nach Lissabon gestoppt – weil der Co-Pilot deutlich betrunken war. Den Passagieren steht aufgrund der langen Verspätung nun eine Entschädigung zu.

Der Co-Pilot der Fluggesellschaft TAP Portugal war am Freitagabend zwar pünktlich zum Dienst erschienen – war dabei allerdings stark alkoholisiert. Einem Mitarbeiter des Stuttgarter Flughafens war Alkoholgeruch sowie der schwankende Gang des 40-Jährigen aufgefallen. Die alarmierte Polizei stoppte den Flug daraufhin. Eine folgende Blutprobe zeigte, dass der Co-Pilot nicht flugtauglich war, woraufhin mangelnden Ersatzes der Flug storniert wurde.

Die Airline brachte die 106 Passagiere in Hotels unter und buchte die Betroffenen auf andere Flüge um. Allerdings waren nach Angaben von TAP Portugal erst wieder am Montag Plätze verfügbar. Die portugiesische Airline hat unterdessen eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt, während der Co-Pilot mit einer Anklage rechnen muss.

Entschädigung für Passagiere des Fluges TP523 aufgrund des betrunkenen Co-Piloten

Aufgrund des annullierten Fluges und der damit verbundenen langen Wartezeit steht allen Passagieren nun eine Entschädigung von 400 € pro Person zu. Waren Sie selbst nicht Passagier des Fluges TP523, aber waren auch innerhalb der letzten drei Jahre von einem Flugausfall oder einer Verspätung von mindestens drei Stunden betroffen? Dann prüfen Sie jetzt kostenlos & unverbindlich, ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht: