HILFE! Die Airline hat meinen Entschädigungsanspruch abgelehnt…
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie gemäß der Verordnung EU 261/2004 Anspruch auf Entschädigung. Wenn die Verspätung oder Annullierung jedoch auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Fluggesellschaften häufig behaupten, außergewöhnliche Umstände seien eingetreten – auch wenn das nicht der Fall war –, um die Zahlung Ihrer Entschädigung zu vermeiden!Im heutigen Blog werden wir einige Gründe auflisten, die theoretisch als außergewöhnliche Umstände gelten, aber häufig von Fluggesellschaften genannt werden, um die Zahlung Ihrer Entschädigung zu verweigern.