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E-Zigarette, Stricknadeln und Snachs: Was ist an Bord erlaubt?

Dienstag, 6. Juni 2017

Auch über den Wolken wird die Freiheit nicht grenzenlos sein. Ist zum Beispiel das Dampfen einer E-Zigarette oder selbst mitgebrachtes Essen im Flieger erlaubt? Und wenn ja – welche Snachs sind erlaubt und welche verboten? Dürfen wir den Schal an Bord weiterstricken oder machen uns hier die Sicherheitsvorkehrungen einen Strich durch die Rechnung?  

Mit Volldampf in den Urlaub: Die E-Zigarette

Dass herkömmliche Glimmstängel mittlerweile an Bord eines Flugzeuges verboten sind, dürfte allgemein bekannt sein. Doch wie sieht es mit der elektrischen Zigarette aus? In vielen Räumlichkeiten, in denen das Rauchen eigentlich verboten ist, darf an der E-Zigarette gezogen werden. Auch im Flugzeug? Hier ist die klare Antwort: Nein. Kaum eine Airline erlaubt das Dampfen an Bord. Und bitte nicht heimlich auf der Bordtoilette rauchen, der Rauchalarm wird die auch die Dampfwolken erkennen und anschlagen - das kann teuer werden! Seit Juni 2015 darf den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrorganisation (ICAO) nach die E-Zigarette außerdem nur noch im Handgepäck transportiert werden.

Snachen an Bord: Ist eigenes Essen erlaubt?

„Käse oder Putenbrust?“. Schubst die Stewardess ihren Wagen mit den mehr oder weniger appetitlich aussehenden Brötchen durch die Reihen, sehnt sich der ein oder andere Passagier vielleicht nach einer richtigen Stulle – mit ordentlich Butter, Käse und  krossem Brot. Doch ist die mitgebrachte Mahlzeit im Flieger erlaubt? Ja! Ein Problem gibt es nur, wenn es unbedingt das Marmeladenbrot sein muss, das erst noch geschmiert wird. Marmeladengläser fallen - genauso wie andere flüssige Lebensmittel - unter die allgemeinen Richtlinien der Flüssigkeitsbestimmungen. Für Babynahrung gilt die 100 ml Regelung übrigens nicht. Die benötigten Getränke und das Essen für Kleinkinder unter drei Jahren dürfen problemlos mitgenommen werden.

Lebensmittel, wie Wurst, Käse etc. mit einem Einfuhrverbot im Zielland dürfen natürlich nicht mitgenommen werden. Der deutsche Zoll sagt hierzu: „Die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel nach Deutschland kann […] aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein. Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen."

Masche über Masche über… Darf man seinen Schal im Flugzeug weiterstricken?

Wann hat man schon mal so viel Ruhe wie auf einem Langstreckenflug? Da liegt es nahe, die Strickutensilien auszupacken und zu stricken. Doch wie ist das mit den Stricknadeln im Handgepäck geregelt? Können diese nicht auch in die falschen Hände gelangen und als Waffe verwendet werden?

In der EU gibt es hierzu von Flughafen zu Flughafen unterschiedliche Richtlinien. Viele Flughäfen erlauben alle Arten von Stricknadeln. Hier wird allerdings noch zwischen verschiedenem Material differenziert. Gute Chancen, das Strickwerkzeug mit an Bord zu nehmen hat man in der Regel mit Nadeln aus Kunststoff oder Holz. Schlecht sieht es dagegen mit solchen aus Metall aus.

                                                             

Überraschende Dinge, die nicht ins Handgepäck dürfen

Wir haben schon gezeigt, was es alles beim Reisen mit Handgepäck zu beachten gibt. Dass Flüssigkeiten nur begrenzt mitgenommen werden dürfen ist bekannt. Doch hätten Sie gewusst, dass Sie folgende Dinge nicht im Handgepäck transportieren können?

  • Heringe: Nein, nicht die Fische - wie bereits geklärt, sind Snachs erlaubt, auch wenn ihre Sitznachbarn vermutlich die Nase rümpfen werden. Zeltheringe jedoch sind an Bord nicht erlaubt.
  • Mehrere Feuerzeuge: Offiziell ist es erlaubt, ein Gasfeuerzeug im Handgepäck mitzunehmen, doch gibt es hierbei Einschränkungen. Pro Person darf nur ein Feuerzeug mit an Bord und auch nur, wenn der Passagier es am Körper trägt.
  • Haarfärbemittel: Chemische und giftige Substanzen sind natürlich nicht erlaubt. Das gilt demnach auch für Peroxide, die u.a. in Haarfärbemitteln zu finden sind.
  • Ski-, Wanderstöcke und Schlittschuhe: Alles Dinge, die als Waffe eingesetzt werden könnten.

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