Mein Flugstatus: Wann habe ich ein Recht auf Entschädigung?
Der Status Ihres Fluges kann sich aus diversen Gründen auch noch kurzfristig ändern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der vorangegangene Flug verspätet war. Die meisten Fluggesellschaften bieten daher an, die Daten ihrer Flüge auf ihrer Website abzurufen. Doch auch diverse Drittanbieter, wie FlightAware oder Flightradar24 bieten zuverlässige Daten an. Zudem stellen Flughäfen regelmäßige Updates zum Status aller Flüge vor Ort auf ihren Websites zur Verfügung. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Flug verspätet ist oder gar ausfällt, können Sie hier ganz einfach überprüfen, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht:
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Weitere Informationen zu dem Thema
Flugstatus: Wieso ist mein Flug verspätet?
Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?
Wo kann ich meinen Flugstatus überprüfen?
Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?
Flugstatus: Wieso ist mein Flug verspätet?
Dass sich der Status eines Fluges auch noch kurzfristig ändert und der Flug somit verspätet ist oder gar ausfällt, passiert häufig. Dies kann diverse Gründe haben:
- Der vorangegangene Flug ist verspätet: Einer der häufigsten Gründe für Flugverspätungen, vor allem bei Kurzstreckenflügen, ist eine Verspätung des vorangegangenen Flugs. Irgendwann im Tagesablauf ist etwas schiefgelaufen. Eine Reinigung dauerte zu lange, ein Crewmitglied hat sich krankgemeldet, oder das Boarding dauerte etwas länger – und schon ist es passiert. Vor allem abends, wenn das Flugzeug schon eine Weile unterwegs war, häuft sich diese Art von Verspätung.
- Operative Probleme: Wenn die Besatzung ihre maximal zulässige Arbeitszeit erreicht hat, müssen auch kurzfristig neue Besatzungsmitglieder gefunden werden, welche für den Flug eingesetzt werden können.
- Technische Probleme: In der Luftfahrtindustrie gelten extrem hohe Sicherheitsstandards, weshalb technische Probleme an Flugzeug immer ernstzunehmend sind. Jedes noch so kleine Problem muss auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden, bevor das Flugzeug erneut abheben kann.
- Einschränkungen der Flugsicherheitsbehörde: Manchmal muss die Flugsicherheitsbehörde Einschränkungen im Flugverkehr vornehmen, um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten. Dies kann zu Flugumleitungen sowie Verzögerungen im Start- und Landeablauf führen. Sollte ein Flugzeug seinen Start- oder Landeslot verpassen, muss von der Flugsicherheit zunächst ein neuer Slot zugewiesen werden.
- Schlechte Wetterverhältnisse: Das Wetter spielt für gewöhnlich eine große Rolle. Oftmals erkennt man als Passagier am Flughafen direkt, wieso der Flug verspätet ist, wenn es draußen z.B. stürmt. Andere male ist der Flug verspätet, weil am Abflugort des vorangegangenen Fluges das Wetter nicht gut ist. In diesem Fall verstehen Passagiere häufig nicht, wieso ihr Flug sich verspätet.
- Ungehorsame Passagiere: Manchmal ist ganz einfach jemand anders Schuld. Bei betrunkenen, aufdringlichen Personen, oder hitzigen Streits im Flugzeug, muss die Crew eingreifen und es kann vorkommen, dass der Flug an den nächsten Flughafen umgeleitet werden muss. Oder das Boarding verzögert sich, weil ein Fluggast nicht mit seinem Sitzplatz zufrieden ist. Solche Situationen führen dann häufig zu Verspätungen.
- Probleme des Flughafens: Lange Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle, ein Fremdkörper auf dem Rollfeld, oder eine Fehlfunktion der Flughafenausrüstung – Es gibt viele Auslöser für Verzögerungen im Ablauf des Flughafens. Und wenn dort nicht alles glatt läuft, verspäten sich selbstverständlich auch die Flüge vor Ort.
Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.
So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurückbezahlen.
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.
Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Wie viel Geld steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.
Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Kompensation aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
- 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
- 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.
Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Wo kann ich meinen Flugstatus überprüfen?
Wir haben eine Liste mit den wichtigsten Flughäfen in Deutschland und in Europa, sowie mit einigen der größten europäischen Airlines zusammengestellt, welche Links beinhaltet, die Ihnen dabei helfen, Ihren Flugstatus zu überprüfen.
Flughäfen – Deutschland:
Flughafen Frankfurt: Flugstatus prüfen
Flughafen München: Flugstatus prüfen
Flughafen Düsseldorf: Flugstatus prüfen
Flughafen Berlin-Tegel: Flugstatus prüfen
Flughafen Hamburg: Flugstatus prüfen
Flughafen Stuttgart: Flugstatus prüfen
Flughafen Köln/Bonn: Flugstatus prüfen
Flughafen Berlin-Schönefeld: Flugstatus prüfen
Flughafen Hannover-Langenhagen: Flugstatus prüfen
Flughafen Nürnberg: Flugstatus prüfen
Flughäfen – Europa:
Flughafen London Heathrow: Flugstatus prüfen
Flughafen Paris Charles de Gaulle: Flugstatus prüfen
Flughafen Amsterdam Schiphol: Flugstatus prüfen
Flughafen Mallorca: Flugstatus prüfen
Flughafen Wien-Schwechat: Flugstatus prüfen
Airlines:
British Airways: Flugstatus prüfen
Austrian Airlines: Flugstatus prüfen
Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?
Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de