Gepäck im Flugzeug beschädigt? So gibt's Entschädigung!

Bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks durch die Airline haben Sie Anspruch auf Entschädigung, denn die Fluggesellschaft ist ab Aufgabe am Schalter verantwortlich.

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Ihre Rechte, wenn der Koffer beschädigt wurde

Wird Ihr Gepäck in Obhut der Fluggesellschaft beschädigt, so müssen Sie zunächst einen Schadensbericht einreichen. Dieser heißt im internationalen Fachjargon Property Irregularity Report und ist bei den meisten Fluggesellschaften auf der Website zu finden und herunter zu laden. Nach Möglichkeit sollte man diesen aber direkt am Zielflughafen ausfüllen und gar nicht warten, bis man wieder zu Hause ist. Füllt man ihn nämlich vor Ort aus, kann man sich die Schäden direkt vom Bodenpersonal der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Wie bei allen Anträgen sollte der Passagier hier darauf achten, eine Durchschrift des Antrags zu erhalten, um sie später bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter einreichen zu können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, alle Schäden z.B. fotografisch zu dokumentieren.

Wenn die ausführende Fluggesellschaft nicht dieselbe ist wie die, bei der Sie den Flug gebucht haben, müssen Sie den Schaden bei beiden Fluggesellschaften einzeln melden. Ist der Schaden bei einem Pauschalreiseangebot entstanden, dann ist der Reiseveranstalter verantwortlich, da dieser verantwortlich ist für die Ausführung der Reise und somit auch den Transport des Gepäcks.

Neben der Entschädigung durch die Fluggesellschaft, die oftmals nicht den gesamten entstandenen Schaden deckt, können Sie ebenfalls versuchen eine Entschädigung von Ihrer Reiseversicherung zu erhalten. Hierzu sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Reiseversicherung kontrollieren.

Auch US amerikanische Airlines haften für beschädigtes Gepäck

Nicht nur bei europäischen Airlines haben Reisende ein Recht auf Entschädigung, wenn das Gepäck beim Transport beschädigt wird. Auch amerikanische Fluggesellschaften sind haftbar zu machen und müssen alle Ansprüche annehmen, auch wenn die Ursache des Schadens unklar ist. Dies war lange Zeit aber nicht Praxis, weswegen das U.S. Transportministerium im Dezember 2015 stichprobenartig sechzehn Flughäfen kontrolliert hat.

Dabei stellte sich heraus, dass die Airlines ihrer Haftungspflicht in vielen Fällen nicht nachkamen. Sollte sich das Verhalten der amerikanischen Fluggesellschaften nicht verbessern, hat das Transportministerium entsprechende Maßnahmen angekündigt.

So überlebt ihr Gepäck die Reise unbeschädigt

Wichtig ist, sich schon beim Packen Gedanken zu machen und nach Möglichkeit keine zerbrechlichen oder wertvollen Gegenstände im Gepäck aufzugeben. Ist dies nicht vermeidbar, da es sich beispielsweise um eine Flasche Wein aus dem Urlaubsland handelt und diese nicht im Handgepäck transportiert werden darf, sollte man diese besonders schützen. Hierfür eignen sich zum Beispiel Blechdosen in der Größe einer Flasche, sie bieten viel Schutz und lassen sich bei Bedarf noch etwas ausstopfen. Außerdem wiegen sie nur sehr wenig. Für Schäden, die durch nicht sachgerechtes Verpacken entstanden sind, haftet die Fluggesellschaft übrigens nicht.

Darüber hinaus sollte man nicht mit bereits beschädigtem oder überstrapaziertem Gepäck reisen. Platzt der Koffer oder die Tasche beim Transport auf, kann es sein, dass Gegenstände verloren gehen und man diese nie wieder sieht.

Koffer heil, aber Sie sind verspätet oder gar nicht angekommen?

In diesen Fällen haben Sie häufig ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Es kommt ganz darauf an, weshalb Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde und wie lang ihre Flugstrecke war. Neugierig, wie viel Geld Sie für Ihre Flugprobleme erhalten könnten? Wir überprüfen es gerne für Sie. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Anspruchsrechner und erfahren Sie merh: