Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ haben!

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Krankheit von Pilot & Crew – Ihre Rechte bei Flugausfall oder Verspätung

Piloten sind auch nur Menschen und so kann es vorkommen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht zum Dienst erscheinen können. Das gleiche gilt auch für deren Crew sowie das Bodenpersonal der Fluggesellschaft. Infolge dessen kann es zu Flugverspätungen oder Ausfällen kommen. Kommt es aufgrund der Erkrankung eines Besazungsmitglied zu einem Flugausfall oder einer Verspätung von mindestens 3 Stunden, steht den Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 und 600 € zu. Fluggesellschaften deklarieren Krankheitsfälle von Piloten oder der Crew deshalb gerne als außergewöhnlichen Umstand und verweigern  die Ausgleichszahlungen. Die Begründung: Die Airline könne Krankheiten nicht beeinflussen, daher seien Krankheitsfälle ein Umstand höherer Gewalt.

Diese Argumentation ist aber nicht richtig. Wenn auf Ihrem Flug der Pilot oder ein anderer Mitarbeiter plötzlich erkrank ist, steht Ihnen sehr häufig eine Entschädigung zu. Wie hoch der Betrag in Ihrem Fall genau ist, können Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner schnell und unverbindlich herausfinden:

 

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Flugverspätung durch Krankheit eines Besatzungsmitglieds kein Umstand höherer Gewalt

Denn es ist tatsächlich so, dass die Fluglinie sehr wohl krankheitsbedingte Ausfälle verhindern kann. Sie ist dazu verpflichtet, ausreichend Ersatzpersonal (auch Piloten) verfügbar zu haben, damit Personalausfälle nicht den Flugbetrieb beeinträchtigen. Somit fallen annullierte und verspätete Flüge aufgrund von Krankheit der Besatzungsmitglieder nicht unter die außergewöhnlichen Umstände. Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Passagier an Bord erkrankt und der Flug sich dadurch verzögert, denn darauf kann die Airline tatsächlich keinen Einfluss nehmen.

Sollten Sie als Passagier von einem verspäteten oder ausgefallenen Flug betroffen sein, der durch einen Krankheitsfall der Besatzung hervorgerufen wurde, dann haben Sie ab einer dreistündigen Verspätung am Zielort Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gegenüber der Airline. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei unter anderem von der Flugdistanz ab und ist wie folgt gestaffelt:

  • 250 Euro bei einer Distanz bis 1.500 km innerhalb der EU
  • 400 Euro bei einer Distanz ab 1.500 km innerhalb der EU
  • 600 Euro bei einer Distanz ab 3.500 km außerhalb der EU

Pilot Crew krank Flugzeug

Zudem haben Passagiere ab einer zweistündigen Verzögerung einen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Darunter fallen Verpflegung, Getränke, sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln. Längere Wartezeiten über Nacht berechtigen zudem einen Hotelaufenthalt, sowie Transport von und zum Flughafen. Sollten diese Leistungen nicht von der Airline angeboten werden und sie müssten die Ausgaben vorstrecken, können Sie diese von der Airline zurückfordern. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne!

 

Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen hilft

Wenn Ihr Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten oder eines Besazungsmitglieds mindestens 3 Stunden verpsätet war oder ausgefallen ist,  helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

 

Meinen Anspruch prüfen

 

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

 


Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de


 

Überprüfen Sie unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung haben!

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