Neue Fluggastdatenspeicherung (PNR) der EU - Bürger

Donnerstag, 5. Mai 2016

Die EU-Mitgliedstaaten fordern eine neue Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung (PNR). Fluggesellschaften sollen nun dazu verpflichtet werden, umfangreiche Fluggastdaten zu sammeln und den Behörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Passagiere im Flughafen

Was sind PNR-Daten?

PNR ("Passenger Name Record") ist ein Datensatz, der erstellt wird, wenn eine Flugbuchung erstellt wird. PNR-Daten beinhalten verschiedene Informationen über den Fluggast wie Reisedaten, Ticketinformationen, Essenswünsche, Kontaktdaten, Kreditkartennummer und Gepäckinformationen. 

Richtlinie über PNR-Daten

Laut Richtlinienentwurf müssen alle Fluggesellschaften die Fluggastdaten den Behörden der 28 Mitgliedländer zur Verfügung stellen. Die Daten sollen nur zum Zweck der Gefahrenprävention und bei Verdacht auf terroristische Anschläge benutzt werden dürfen. Derzeit wird eine Speicherzeit von fünf Jahren diskutiert. Bereits nach sechs Monaten sollen die Daten jedoch unkenntlich gemacht werden, sodass die Individualisierung eines Fluggastes nicht mehr möglich ist. 

Erneuter Versuch

Die Idee zur europaweiten Speicherung und Weitergabe von PNR-Daten ist nicht neu: Bereits 2007 hat sich das europäische Parlament mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Eine entsprechende Richtline scheiterte 2013 noch an dem Widerspruch des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, da der Ausschuss den damaligen Richtlinienentwurf für zu weitgehend hielt. Unter den Eindrücken der Pariser Terroranschläge im letzten Jahr, könnte der LIBE-Ausschuss, dem der aktuelle Entwurf zur Prüfung vorliegt, dieses mal jedoch zu einem anderen Ergebnis kommen. 

Geschrieben von Team Flug-Verspaetet.