Bei Flugverspätungen aufgrund technischer Probleme besteht ein Recht auf Entschädigung

Hat ein Flugzeug Verspätung oder kommt es zum Flugausfall, haben Sie als Passagier in der Regel ab 3 Stunden Verspätung ein Anrecht auf Entschädigung. Diese muss, laut der europäischen Fluggastrechteverordnung, zwischen 250 und 600 Euro betragen. Ausnahme: Die Airline konnte im Vorfeld nichts unternehmen, um die Verspätung zu verhindern - ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand.

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Bei Flugverspätungen aufgrund technischer Probleme besteht ein Recht auf Entschädigung

Hat ein Flugzeug Verspätung oder kommt es zum Flugausfall, haben Sie als Passagier in der Regel ab 3 Stunden Verspätung ein Anrecht auf Entschädigung. Diese muss, laut der europäischen Fluggastrechteverordnung, zwischen 250 und 600 Euro betragen. Ausnahme: Die Airline konnte im Vorfeld nichts unternehmen, um die Verspätung zu verhindern - ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand.

Häufige Ursache für Flugverspätungen und Flugausfälle ist ein technischer Defekt, aufgrund dessen die Maschine nicht starten kann. Regelmäßig behaupten die Fluggesellschaften, dabei würde es sich um einen solchen außergewöhnlichen Umstand handeln. Das klingt erst einmal logisch, denn warum sollte die Airline schuld daran sein, wenn ein Teil des Flugzeugs kaputt geht?

Ist ein Technisches Problem „höhere Gewalt“?

Aber diese Argumentation der Fluggesellschaften ist falsch! Technische Probleme fallen in den “operativen Verantwortungsbereich” einer Airline. Das bedeutet, da technische Defekte regelmäßig auftreten, muss die Fluggesellschaft damit rechnen. Deshalb müssen Maßnahmen eingeplant werden, wie mit dem Ausfall eines Flugzeuges umgegangen werden kann. Hinzu kommt, dass sich viele technische Defekte durch regelmäßige Wartung verhindern lassen.

Fluggastrechte bei einem technischen Defekt

Gibt eine Fluggesellschaft also an, dass ein technisches Problem die Ursache für die Flugverspätung oder Annullierung war, haben Sie dank der Fluggastrechte ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Verspätung mindestens 3 Stunden betrug. Die Höhe der Entschädigung ist dabei in der Fluggastrechteverordnung festgeschrieben und richtet sich nach der Flugdistanz:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Fluggesellschaften sind für technische Fehler verantwortlich

In einem Prozess kam das höchste europäische Gericht, der EuGH, bereits 2015 zu dem Urteil, dass „die Wartung des Flugzeugs, welches eine Fluggesellschaft für Ihren Betrieb verwendet, in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt.“ Die Fluggesellschaft hatte zuvor angegeben, dass die technischen Komplikationen erst unmittelbar vor dem Abflug festgestellt wurden, sogar noch nach den regulären „Pre-Flight-Checks“, weshalb der Defekt unvorhersehbar und somit ein außergewöhnlicher Umstand gewesen sei.

Dem widersprachen die Richter jedoch mit deutlichen Worten: „Kein Flugzeugteil hält für immer; solche Situationen sind Teil des täglichen Betriebs einer Fluggesellschaft. Auch im Falle der Annullierung eines Fluges aufgrund unvorhersehbarer technischer Probleme müssen Fluggesellschaften die Passagiere entschädigen.“

Technischer Defekt durch außergewöhnlichen Umstand auf Vorflug

Es gibt Ereignisse, die einen technischen Defekt verursachen, aber dennoch als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden. Dazu zählt ein Vogelschlag oder ein Blitzschlag, der eine Überprüfung des Flugzeugs notwendig macht. Ist ein solches Ereignis auf Ihrem Flug passiert, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht. Sollte die Reparatur oder das Organisieren eines Ersatzflugzeuges nämlich außergewöhnlich lange dauern, so besteht (wieder) ein Recht auf Entschädigung. Das gleiche gilt, wenn dieser außergewöhnliche Umstand auf dem Vorflug stattgefunden hat und das Flugzeug vor dem Weiterflug erst inspiziert werden muss.

Das Problem: Wann das Ganze zu lange dauert, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Dies hängt unter anderem davon ab, warum sich die Reparatur verzögert (falls wichtige Ersatzteile, die regelmäßig benötigt werden, nicht vorrätig sind, ist dies eher ein organisatorisches Problem der Fluggesellschaft). Auch der Abflughafen spielt eine Rolle. So kann von einer europäischen Airline in der Regel erwartet werden, dass die Organisation eines Ersatzfluges in Europa nicht mehrere Tage dauert, sondern schneller möglich ist.

Mit dem Yource Entschädigungsrechner können Sie auch in solch schwierigen Fällen prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Natürlich gilt unser Motto “Kein Erfolg, keine Kosten” auch hier!