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Zollbestimmungen für das Urlaubsgepäck

Dienstag, 22. August 2017

Sommerzeit ist Urlaubszeit! Ob in der EU oder nach Übersee, mit der Bahn, dem Auto oder dem Flugzeug – Viele Menschen zieht es in die Ferne. Und genauso viele Menschen wollen den daheim gebliebenen Freunden und Verwandten gerne etwas mitbringen oder sich selber ein Souvenir zur Erinnerung an einen schönen Urlaub besorgen. Stiftung Warentest hat pünktlich zur Hauptreisezeit die Zollbestimmungen unter die Lupe genommen. Doch was darf man eigentlich bedenkenlos mitnehmen – und wo wartet bei der Einreise in Deutschland eine böse Überraschung? Flug-Verspaetet.de zeigt Ihnen die wichtigsten Zollbestimmungen im Überblick.

Einfuhrgrenzen innerhalb der EU

Eine gute Nachricht zuerst: Innerhalb der EU müssen Sie ihre Mitbringsel nicht verzollen. Es gelten jedoch bestimmte Mengenangaben, die nicht überschritten werden dürfen. So sollten Sie beispielsweise darauf achten, nicht mehr als 800 Zigaretten oder 10 Liter Spirituosen mitzubringen. Wenn Sie mehr als 10.000 € in Bar bei sich tragen, müssen Sie dies anmelden. So soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung von Kriminalität und Terrorismus verhindert werden. Achtung: Wenn Sie aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien oder Kroatien einreisen, sind nur 300 Zigaretten erlaubt.

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Zollbestimmungen für Länder außerhalb der EU

Für Reisende, die aus weiter entfernten Ländern zurückkommen, gelten auch andere Zollbestimmungen. Sollten Sie also aus einem Land außerhalb der EU wieder nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich an andere Regeln halten.

Generell gilt: Reisen Sie mit dem Schiff oder mit dem Flugzeug, dürfen Sie Waren im Wert von 430 € pro Person mitführen. Wenn Sie mit der Bahn oder dem Auto in die europäische Union einreisen, verringert sich dieser Wert auf 300 €. Kinder unter 15 Jahren dürfen unabhängig vom Verkehrsmittel nur Waren im Wert von 175 € mitführen. Wird die Grenze überschritten, müssen Zollgebühren gezahlt werden.

Deshalb aufgepasst: Der teure Laptop, der in den USA 200 Dollar weniger kostet als in Deutschland, sollten dennoch nicht leichtfertig gekauft werden, da sich das Schnäppchen im Nachhinein als teurer Spaß erweisen kann. Wer für mehr als 430 € shoppt überschreitet die Freigrenze und muss für alle mitgebrachten Gegenstände Zollabgaben zahlen. Das kann schnell teurer werden als die Sachen einfach in Deutschland zu kaufen. Wer Waren mit einem Wert von über 700 € nicht beim Zoll anmeldet, begeht sogar eine Steuerhinterziehung und damit eine Straftat. Der Kauf solcher Mitbringsel sollte also gut überdacht sein.

Bestimmungen zum Artenschutz 

Reisende sollten sich außerdem im Klaren darüber sein, dass viele Mitbringsel generell verboten sind. Tiere und Pflanzen, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dürfen unter keinen Umständen eingeführt werden. Besonders beliebt sind bei Urlaubern Produkte aus Elfenbein, Schildpatt oder Korallen. Wenn der Zoll diese oder andere tierische Erzeugnisse aus geschützten Arten findet, ist eine hohe Geldstrafe fällig und das Souvenir wird vernichtet. Um dem zu entgehen, lassen Sie alle Mitbringsel, die tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sind, am besten einfach im Urlaubsland zurück und erfreuen sich dort an ihrer Schönheit.

Markenklamotten sind okay

Eine gute Nachricht für alle, die gern im Ausland billiger hergestellte, nachgemachte Markenartikel erwerben wollen: Das ist vollkommen in Ordnung, solange Sie nicht mehr mitbringen, als Sie für den Eigengebrauch und eventuelle Geschenke brauchen. Besteht der Verdacht auf gewerblichen Handel, so wird der Zoll auch hier die Waren beschlagnahmen und ein Strafverfahren einleiten.

Und welche Mitbringsel dürfen ins Handgepäck? Flug-Verspaetet.de hat es Ihnen hier kompakt zusammengefasst.

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