
HILFE! Die Airline hat meinen Entschädigungsanspruch abgelehnt…
Mittwoch, 30. April 2025
Die häufigsten Gründe, die Fluggesellschaften anführen, um Ihren Anspruch abzulehnen (und SPOILER sie sind nicht immer legitim)
#1 ATC-Beschränkungen
„Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht, weil Ihr Flug aufgrund von ATC-Beschränkungen verspätet oder annulliert wurde.“
ATC-Beschränkungen (Einschränkungen der Flugsicherung) sind einer der häufigsten Gründe, mit denen Fluggesellschaften die Zahlung Ihrer Entschädigung verweigern. Auch wenn es durchaus sein kann, dass der Flug aufgrund von ATC-Beschränkungen verspätet war oder annulliert wurde, wird dieses Argument von den Fluggesellschaften häufig verwendet, ohne dass der Flug tatsächlich durch solche Beschränkungen betroffen war.
Was sind ATC-Beschränkungen?
Jeder Flug startet und kommt zu einer bestimmten Zeit an. Dies wird als CTOT bezeichnet. Die Flugsicherung („Air Traffic Control“) sorgt dafür, dass der gesamte Luftverkehr reibungslos und unfallfrei verläuft. Die dafür zuständigen Personen werden Fluglotsen genannt und koordinieren den Luftverkehr.
Manchmal gibt es Wetterbedingungen (z. B. Nebel oder Stürme) oder Streiks, die verhindern, dass Ihr Flug zum vorgesehenen Zeitpunkt abfliegt oder ankommt. Wenn es also ATC-Beschränkungen gibt, bedeutet dies, dass die Fluglotsen die Anzahl der Flüge, die starten oder landen können, begrenzen müssen, was zu Verspätungen oder Annullierungen führen kann.
Wann sind ATC-Beschränkungen also kein außergewöhnlicher Umstand?
Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten und muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Allerdings nutzen Fluggesellschaften ATC-Beschränkungen oft als eine Art Deckmantel für Probleme, die eigentlich in der Verantwortung der Fluggesellschaft selbst liegen. So kann die Fluggesellschaft beispielsweise eine Verspätung auf ATC-Beschränkungen zurückführen, wenn das Flugzeug oder die Besatzung in Wirklichkeit nicht rechtzeitig zum Abflug bereit war. Mit anderen Worten: ATC-Beschränkungen sind nicht immer das Ergebnis außergewöhnlicher Umstände, und die Fluggesellschaften weigern sich oft, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Flug aufgrund von ATC-Beschränkungen verspätet war oder annulliert wurde, geben Sie Ihren Flug über unseren kostenlosen Schadensrechner ein und lassen Sie ihn von unseren Luftfahrtexperten überprüfen!
#2 Sicherheitsgründe
„Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht, da Ihr Flug aus Sicherheitsgründen verspätet war bzw. annulliert wurde.“
Ein weiterer Grund, den Fluggesellschaften anführen, um die Zahlung Ihrer Entschädigung zu verweigern, sind Sicherheitsgründe. Bei Flugreisen treten manchmal unerwartete Sicherheitsrisiken auf (z. B. unbeaufsichtigtes Gepäck oder eine obligatorische Inspektion des Flugzeugs), die zu einer Verspätung oder sogar Annullierung Ihres Flugs führen. Obwohl dies ein schwerwiegender Grund für die Unterbrechung Ihrer Reise sein kann, neigen die Fluggesellschaften dazu, ausschließlich diesen Grund zu verwenden, um Ihren Entschädigungsanspruch abzulehnen – unabhängig davon, ob die Umstände wirklich als außergewöhnlich zu bezeichnen sind.
Wann sind Sicherheitsgründe also kein außergewöhnlicher Umstand?
Wie bei den Flugverkehrskontrollbeschränkungen ist es nicht einfach zu sagen, wann ein tatsächliches Sicherheitsrisiko vorliegt. Wenn Ihr Flug unterbrochen wird, können Sie immer versuchen, das Personal des Flughafens oder der Fluggesellschaft zu fragen, was los ist. Wenn man Ihnen z. B. sagt, dass es sich um ein technisches Problem handelte, die Fluggesellschaft aber später eine Entschädigung verweigert, indem sie behauptet, es habe sich um ein Sicherheitsrisiko gehandelt, ist es vernünftig, Fragen zu stellen.
#3 Verspätete Ankunft des Flugzeugs
„Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht, da Ihr Flug aufgrund der Verspätung des vorherigen Flugs verspätet war oder gestrichen wurde.“
Schließlich benutzen die Fluggesellschaften oft die Verspätung des vorherigen Fluges als Grund, um die Zahlung Ihrer Entschädigung zu verweigern. Wenn Ihr Flug für den frühen Morgen geplant ist, ist er in der Regel der erste Flug des Tages. Wenn Sie landen, werden Sie vielleicht feststellen, dass am Flugsteig bereits Leute warten, die in das gleiche Flugzeug einsteigen wollen, mit dem Sie gerade angekommen sind. Das ist eine gängige Praxis in der Luftfahrtbranche. Wenn also Ihr Flug mit Verspätung ankommt, ist es wahrscheinlich logisch, dass sich auch der Abflug desselben Flugzeugs verzögert – vor allem, wenn man bedenkt, dass das Flugzeug erst gereinigt, (wieder) aufgetankt und vorbereitet werden muss.
Wann ist die Verspätung des vorherigen Fluges also kein außergewöhnlicher Umstand?
Auch hier (wir wissen, wie ärgerlich das ist!) ist es nicht leicht zu sagen, wann der vorhergehende Flug tatsächlich zu einer Verspätung geführt hat. Auch hier kann es sinnvoll sein, den Flughafen oder das Flugpersonal um zusätzliche Informationen zu bitten. In vielen Fällen akzeptieren Fluggäste die Erklärung unwidersprochen, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, ihre Entschädigung zu zahlen. Wenn die Verspätung des vorangegangenen Fluges jedoch auf etwas zurückzuführen ist, das die Fluggesellschaft zu verantworten hat – wie z. B. technische Probleme –, handelt es sich möglicherweise nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, und Sie könnten dennoch Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für den verspäteten oder annullierten Flug?
Wie bereits erwähnt, hängt dies immer von den Besonderheiten Ihres Falles ab und muss daher individuell geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner zu prüfen! Unsere Experten werden Ihren Anspruch prüfen und feststellen, wer die Schuld trägt. Wenn die Analyse ergibt, dass Ihre Unterbrechung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, schließen wir Ihren Fall kostenlos. Wir berechnen nur dann Gebühren, wenn wir Ihre Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben, da wir nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Kosten“ arbeiten!
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und wünschen Ihnen eine sichere und tolle Reise!
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