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Was sind die Gründe der Fluggesellschaften für die Nichtbeförderung?

Freitag, 2. Mai 2025

Was sind die Hauptgründe für Nichtbeförderung?

Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, Sie an Bord zu lassen, obwohl Sie ein gültiges Ticket haben, pünktlich am Gate sind und alle Reise- und Visabestimmungen erfüllen, spricht man von Nichtbeförderung. Dies passiert in der Regel, wenn eine Fluggesellschaft den Flug überbucht, d. h. mehr Tickets verkauft, als Plätze verfügbar sind. Dies führt dazu, dass einige Passagiere keinen Sitzplatz im Flugzeug haben und nicht befördert werden können.

Wie wählen die Fluggesellschaften aus, wer nicht befördert wird?

Bei der Entscheidung, welchen Passagiere das Boarding verweigert wird, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zunächst einmal verweigern Fluggesellschaften Passagieren mit Business-Class-Sitzen niemals das Boarding, da diese sehr wertvoll sind. Es ist auch unwahrscheinlich, dass Passagiere, die viel für ihren Sitzplatz bezahlt haben, z. B. für einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit oder einen Platz ganz vorne, nicht befördert werden. Sind alle Plätze belegt, verweigert die Fluggesellschaft in der Regel den Passagieren den Zutritt, die als Letzte am Gate waren. Dies ist die allgemeine Vorgehensweise, obwohl Fluggesellschaften hiervon abweichen können. 

Was können Sie tun, wenn Ihnen die Beförderung durch eine Fluggesellschaft verweigert wird?

Wird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie mehrere Optionen. Sie können die Erstattung Ihres Tickets verlangen, da die Fluggesellschaft gegen die mit Ihnen geschlossene Beförderungsvereinbarung verstoßen hat. Alternativ können Sie eine Umbuchung auf einen anderen Flug beantragen. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die verweigerte Beförderung aushändigen lassen, denn die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet. Dieses Dokument hilft Ihnen dabei, eine Ihnen zustehende Entschädigung geltend zu machen.

Kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn mir die Beförderung verweigert wurde?

Wenn Sie rechtzeitig zum Flug erschienen sind und dennoch nicht mitgenommen wurden, haben Sie gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung in der Regel Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (einschließlich Steuern). Alternativ können Sie sich kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen lassen – in diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung für den ursprünglich gebuchten Flug.

Wie kann ich eine Entschädigung bei Nichtbeförderung beantragen?

Wenn Ihr Flug überbucht war oder Ihnen aus anderen Gründen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie nach EU- sowie britischem Recht möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu €600, sofern:

  • Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig aufgegeben haben und

  • Ihnen kein Ersatzflug angeboten wurde oder der angebotene Alternativflug mehr als zwei Stunden später als der ursprünglich geplante Flug an Ihrem Endziel ankam.

Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung haben? Nutzen Sie unseren Anspruchsrechner, um schnell und unkompliziert zu prüfen, ob Sie entschädigungsberechtigt sind – und reichen Sie Ihren Antrag in nur wenigen Minuten online ein!

Warum der Nachweis bei Nichtbeförderung wichtig ist

Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen schriftlichen Nachweis über die verweigerte Beförderung auszuhändigen – meist in Form eines vom Personal ausgefüllten Formulars. Leider wird dieser Pflicht nicht immer nachgekommen. Daher empfehlen wir Ihnen, dieses Dokument ausdrücklich einzufordern. Zusätzlich sollten Sie belegen können, dass Sie rechtzeitig am Gate erschienen sind.

Die Bedeutung des Nachweises bei Nichtbeförderung

Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen einen Nachweis über die verweigerte Beförderung auszustellen – in der Regel handelt es sich dabei um ein vom Airline-Personal ausgefülltes Formular. Leider kommen viele Fluggesellschaften dieser Pflicht nicht zuverlässig nach. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dieses Dokument ausdrücklich anzufordern.

Darüber hinaus sollten Sie unbedingt belegen können, dass Sie rechtzeitig am Gate waren. Häufig scheitern Entschädigungsansprüche daran, dass Passagiere nicht nachweisen können, pünktlich am Flugsteig gewesen zu sein. Können Sie hingegen belegen, dass Sie rechtzeitig dort waren, stehen die Chancen gut, eine Entschädigung zu erhalten. Der Nachweis ist daher entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir raten Ihnen, möglichst frühzeitig ein Foto am Gate zu machen – idealerweise mit einer Uhrzeitangabe oder Bordkarte im Bild. So können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich anwesend waren und nicht zu Unrecht als „nicht erschienen“ eingestuft wurden.

Verteidigungsstrategie der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung

Ist die Fluggesellschaft für die verweigerte Beförderung verantwortlich, ist sie gesetzlich verpflichtet, den betroffenen Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Dennoch verweigern viele Fluggesellschaften diese Entschädigung und greifen dabei auf eine umstrittene Strategie zurück: Sie stufen Passagiere als „No-Show“ ein. Das bedeutet, die Airline behauptet, Sie seien nicht zum Boarding erschienen – selbst wenn Sie pünktlich am Gate waren und alle Voraussetzungen erfüllt haben.

Leider entscheiden Gerichte in solchen Fällen häufig zugunsten der Fluggesellschaft, da es den Passagieren oft an Beweisen fehlt, um ihre rechtzeitige Anwesenheit am Gate nachzuweisen.

Wie können Sie rechtlich gegen eine Fluggesellschaft vorgehen, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde?

Wenn eine Fluggesellschaft Sie als „No-Show“ eingestuft hat, wird sie Ihnen keine Entschädigung zahlen – selbst wenn Sie rechtzeitig am Gate waren. In solchen Fällen bleibt häufig nur der Rechtsweg. Wenn Sie einen Anspruch über :site-name einreichen, können wir Ihren Fall – falls nötig – vor Gericht bringen. Dort haben wir die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie pünktlich zum Flug erschienen sind und Ihnen die Beförderung zu Unrecht verweigert wurde. Mit über 15 Jahren Erfahrung und neun spezialisierten Anwaltsteams in ganz Europa sind wir auf solche Fälle bestens vorbereitet. Wir gewinnen mehr als 98 % der Verfahren, die wir vor Gericht bringen – und setzen alles daran, auch Ihre Entschädigung durchzusetzen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und wünschen Ihnen eine sichere und tolle Reise!

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