Lufthansa

Flugbegleiterstreik - Was sind meine Rechte als Fluggast?

Dienstag, 3. November 2015

Es wird wieder gestreikt: Die Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO hat im Tarifstreit mit Lufthansa ein Ultimatum gestellt und droht mit einem siebentätigen Streik, sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden. Laut UFO-Chef Nicoley Baublies läuft die Frist Donnerstagmittag ab. Demnach würde der Streik Freitag beginnen und eine Woche andauern. Noch ist unklar, welche Flüge betroffen sein würden. Wenn Sie planen, in den nächsten Tagen mit der Lufthansa zu fliegen, dann sollten Sie sich Ihrer Rechte in Streiksituationen bewusst sein, um richtig reagieren zu können. Wir klären auf.

flugzeug wolken streik

Ist mein Flug betroffen?

Obwohl bislang nur wenig Information über das Ausmaß des Streiks bekannt ist, sollten Sie sich regelmäßig auf dem Laufenden halten und sich am besten direkt an die Fluggesellschaft wenden. Die Webseite der Airline bietet unter “Flugstatus” die Möglichkeit nachzuschauen welche Flüge betroffen werden.

Mein Flug wurde gestrichen - Was nun?

Fällt Ihr Flug aus, muss sich die Airline um Ersatzbeförderung kümmern und Sie auf dem nächstmöglichen Flug unterbringen. Bei Flügen innerhalb Deutschlands könnte es sein, dass Sie ersatzweise mit Bus und Bahn weiter reisen. Bei internationalen Flügen kann es länger dauern, bis entsprechende Alternativen organisiert werden.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Genau wie bei den Lufthansa Piloten Streiks kommt es auch bei den Lufthansa Flugbegleiter Streiks stets auf den konkreten Einzelfall an: Findet der Streik am Tag Ihres annullierten oder verspäteten Fluges statt, dann ist der Streik regelmäßig als "außergewöhnlicher Umstand" einzustufen und die Fluggesellschaft hat die Annullierung oder Verspätung nicht zu vertreten. Ein Anspruch auf Entschädigung steht den betroffenen Passagieren dann nicht zu.
Wenn Ihr Flug allerdings von einer Verspätung oder Annullierung betroffen ist, obwohl der Flugbegleiter Streik schon vorüber ist oder noch gar nicht begonnen hat, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Als Faustregel gilt: Umso weiter Ihr Flug zeitlich von dem Anfang oder dem Ende des Streiks entfernt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Airline eine Entschädigung zahlen muss.

Geschrieben von: Flug-Verspaetet