Arbeitgeber hat Recht auf Schadensersatz bei Flugverspätung
Ein Arbeitgeber kann Fluggesellschaften haftbar machen, wenn ihm durch eine Flugverspätungen Mehrkosten entstehen. Diese Entscheidung fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Februar. Geklagt hatte der litauische Staat, der Aufgrund einer 14-stündigen Verspätung erhöhte Sozialversicherungsbeiträge und Reisekosten zahlen musste. Konkret handelte es sich um einen Betrag von 338 Euro, den nun die Fluggesellschaft Air Baltic zahlen muss.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem sogenannten Montrealer Übereinkommen. Dieses legt fest, dass Passagiere bei Verspätungen unter gewissen Voraussetzungen ein Anrecht auf Schadensersatz haben. Die Richter legten nun fest, dass dies nicht nur für die Passagiere selbst, sondern auch für deren Arbeitgeber gilt, da dieser einen Vertrag über internationale Beförderung mit der Airline abgeschlossen hat. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf die Maximalsumme begrenzt, die auch der betroffene Passagier einfordern könnte.