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Drohnen gefährden die Sicherheit im Luftverkehr

Mittwoch, 29. März 2017

Die Anzahl ziviler Drohnen steigt stark an. Die Deutsche Flugsicherung befürchtet eine Gefährdung des Luftraums und möchte die kleinen Flieger sichtbar machen. Auch das Bundesministerium setzt auf strengere Regeln.

Sie sind mittlerweile in fast allen Elektronikgeschäften zu finden und für jedermann zugänglich: Die Beliebtheit von zivilen Drohnen steigt immer weiter an, derzeit sind in Deutschland rund 400.000 der kleinen Flieger unterwegs.

Drohnen sind auf dem Radar nicht sichtbar

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) befürchtet nun eine Gefahr für Zivilflugzeuge, da die Flugobjekte auf den Radars nicht zu sehen sind. Sie seien zu klein und verfügten nicht über die nötige Technik. Trotzdem lassen private Piloten ihre Flugobjekte in Flughafennähe aufsteigen, wodurch eine hohe Kollisionsgefahr mit den dort operierenden Flugzeugen entsteht. Bereits im letzten Jahr wurden allein im Raum Frankfurt, wo sich der größte deutsche Flughafen befindet, 16 Drohnensichtungen von Piloten gemeldet, so airliners.de. In Zusammenarbeit mit der Telekom, der DHL Group und der RWTH Aachen wird daher an einer technischen Möglichkeit gearbeitet, um die Flugobjekte sichtbar zu machen. Das Ziel sei dabei die Integration von unbemannten Flugobjekten in den Luftverkehr. Derzeit wird untersucht, ob sie über das Mobilfunknetz geortet werden können.

    ⇒ Zusammenstoß: Drohne kollidierte mit Passagierflugzeug

Bundesministerium plant strengere Vorschriften

Auch das Bundesministerium möchte die Sicherheit im Luftraum erhöhen und führt neue Regeln zum Fliegen eines unbemannten Flugobjekts ein:

  • Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm  müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein.
  • Für Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm benötigen die Piloten zusätzlich zur Namens- und Adressplakette einen so genannten Flugkundenachweis.
  • Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen darüber hinaus eine Aufstiegserlaubnis.
  • Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm sind nicht gestattet.

Die neuen Drohnen-Regeln sollen 2017 in Kraft treten und gelten für den Betrieb außerhalb von Modellflugplätzen. Drohnen-Flüge innerhalb von Modellflugplätzen bleiben von der Neuregelung weitestgehend unberührt – lediglich die Kennzeichnungspflicht ist hier ebenfalls erforderlich.

Geschrieben von Flug-Verspaetet.de