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Flughafen droht mit Strafe für Verspätungen

Mittwoch, 11. April 2018

Unpünktlicher Flug? Das dürfte die Fluggesellschaften am Flughafen Changi in Singapur bald einiges kosten!

Vor kurzem wurde der Flughafen Changi noch erneut zum besten Airport der Welt gewählt, jetzt will er offenbar auch noch der pünktlichste werden. Bis zu umgerechnet 61.000 Euro Strafe sollen die Fluggesellschaften in Zukunft zahlen müssen, wenn sich deren Flüge wiederholt oder absichtlich verspäten. Besonders unpünktlichen Airlines könnte außerdem sogar der Slot entzogen werden.

Die Ankündigung, dass auch zu früh ankommende Flugzeuge bestraft werden könnten zeigt, dass der Flughafen dabei nicht nur die Zufriedenheit der Passagiere im Blick hat. Ziel sei es vielmehr, eine “optimale Nutzung der Flughafenkapazität zu ermöglichen”. Dass dies nötig ist, zeigen die nachten Zahlen: 2017 kam es in Changi zu mehr als 370.000 Starts und Landungen. Für die Zukunft ist eine erneute Steigerung geplant.

    ⇒ In China gibt es eine Versicherung gegen Flugverspätungen

Fluggesellschaften sehen Strafe kritisch

Grundsätzlich sind pünktliche Flüge natürlich auch im Interesse der Airlines. Allerdings gebe es, wie Air-Asia Chef  Logan Velaitham der Zeitung “The Strait Times” sagt, viele Herausforderungen wie unterschiedlich Effektive Flughäfen sowie verschiedene Zuständigkeiten in den Lufträumen in der entsprechenden Region, die zu unvorhersehbaren Verspätungen führen könnten.

Auch die Pilotengewerkschaft Air Line Pilots Association übt Kritik und stellt klar, dass nicht zusätzlich Druck auf die Piloten ausgeübt werden dürfte. Die Sicherheit müsse oberste Priorität haben.

Entschädigung bei Flugverspätungen in Europa

In Europa erheben die Flughäfen bei verspäteten Flügen zwar keine Strafgebühr, allerdings kann den Passagieren ab einer Flugverspätung von drei Stunden oder bei einem Flugausfall eine Entschädigung zustehen, die je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro beträgt. Waren Sie in den letzten drei Jahren von solch einer Verspätung betroffen? Dann prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, was Ihnen zusteht: