Flugzeug vom boden aus

Wilder Streik bei TUIfly: Entschädigung für die Passagiere

Dienstag, 17. April 2018

Bisher gab es unterschiedliche Gerichtsurteile zu der Frage, ob ein „wilder Streik“ ein außergewöhnlicher Umstand sei, bei dem die Fluggesellschaft keine Entschädigung an die Passagiere von verspäteten oder ausgefallen Flügen zahlen müsste. Der Europäische Gerichtshof entschied heute im Sinne der Passagiere!

Im Herbst 2016 gab der Vorstand von TUIfly weitreichende Pläne zur Neustrukturierung der Fluggesellschaft bekannt. Daraufhin kam es zwischen dem 01. und 10. Oktober 2016 zu einem sogenannten „wilden Streik“, bei dem sich zeitweise bis zu 89 % des Cockpitpersonals und bis zu 62 % des Kabinenpersonals krank meldeten. Organisiert wurde diese Maßnahme gegen die geplante Fusionierung der mittlerweile insolventen AirBerlin-Tochter Niki nicht von der Gewerkschaft, sondern von den Arbeitnehmern selbst.

Viele Flüge fielen daraufhin aus oder waren mehr als drei Stunden verspätet. In solchen Fällen steht den Passagieren nach der europäischen Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu. Es sei denn, es handelt sich eben um einen außergewöhnlichen Umstand

Wilder Streik kein außergewöhnlicher Umstand

Dass es sich bei der organisierten Krankmeldung der Belegschaft um einen solchen handelte, verneinte der EuGH nun. Demnach steht betroffenen Passagieren eine Entschädigung zu. Die Begründung: Der wilde Streik liege im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, da „die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der betreffenden Fluggesellschaft zu betrachten“ seien. Hinzu kommt, dass der Streik eben nicht von Arbeitnehmervertretern organisiert wurde.

Als letztes Argument führte das Gericht an, dass der „wilde Streik“ durch die Airline beherrschbar war, da die Krankmeldungen nach einer Einigung mit dem Betriebsrat am 07. Oktober deutlich zurückgingen.

Waren Sie vom TUIfly-Streik betroffen? Fordern Sie jetzt Entschädigung!

Wenn auch Ihr Flug wegen dem „wilden Streik“ bei TUIfly im Oktober 2016 mindestens drei Stunden verspätet war oder ausgefallen ist, steht auch Ihnen bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Die gute Nachricht: In Deutschland hat man drei Jahre Zeit, eine Entschädigung zu fordern! Die Frist zählt dabei immer erst ab Ende des Jahres – Fälle aus 2016 können Sie also noch bis Ende 2019 einreichen!

Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und das Datum in den Entschädigungsrechner ein und erfahren Sie in nur 3 Minuten – vollkommen unverbindlich – wie viel Ihnen genau zusteht: