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Streik am Flughafen Hamburg: Mehr als 50 Flugausfälle

Montag, 4. Februar 2019

Die Gewerkschaft Ver.di hat die Mitarbeiter Bodendienste und Gepäckabfertigung des Hamburger Flughafens zu einem Warnstreik aufgerufen. Dieser soll den ganzen Tag dauern und begann bereits um 03 Uhr in der Früh. Flugreisende müssen sich auf Verspätungen und Flugausfälle gefasst machen.

Bereits 58 Flüge am Flughafen Hamburg gestrichen

Bisher haben die Fluggesellschaften  vorsorglich bereits 58 von 388 Flügen gestrichen. Auch Flüge, die in Hamburg landen, sind davon betroffen. Reisende sind dazu aufgefordert, wenn möglich nur mit Handgepäck zu reisen, um Verspätungen zu minimieren. Den Passagieren wird geraten, sich vor der Anreise zum Flughafen bei den Airlines über den Flugstatus zu informieren und mehr Zeit für die Reise einzuplanen.

Gewerkschaft fordert Lohnerhöhung

Ver.di fordert für die fast 1000 Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 275 Euro monatlich. Eine Ver.di Sprecherin begründet die Forderung: „35 Leute sind mit der Abfertigung einer Maschine beschäftigt. Da müssen sich die Menschen auch mal überlegen, wie viel sie für ihr Ticket zahlen.“  Letztendlich würde es sich nur um rund einen Euro pro Passagier handeln.

Der Manager des Hamburger Flughafens hingegen kritisiert den Warnstreik stark: „Dieser unangekündigte 24-Stunden-Streik ist zum jetzigen Stand der Tarifverhandlungen völlig überzogen und maßlos.“  Überarbeitete Angebote der Arbeitgeberseite seien bereits für die nächsten Verhandlungstage angekündigt worden. Außerdem würde die „angespannte Marktlage“  die geforderte Lohnerhöhung nicht zulassen.

Fluggastrechte bei Streiks der Gepäckarbeiter am Hamburger Flughafen: Besteht ein Recht auf Entschädigung?

Passagieren steht bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden oder einem Flugausfall in der Regel eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Ausnahme: Es handelt sich bei der Ursache des Problems um einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand. In diesem Fall entfällt dieses Recht leider. Die Fluggesellschaft muss ihre Gäste jedoch auf den nächstmöglichen Flug umbuchen oder die Ticketkosten zurückerstatten. Auch für eine eventuell notwendige Hotelübernachtung muss die Airline aufkommen.

War ein anderer Ihrer Flüge in den letzten 3 Jahren verspätet? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner und finden Sie heraus, ob und wie viel Entschädigung Sie geltend machen können: