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Vorerst keine Streiks bei Lufthansa mehr

Mittwoch, 13. November 2019

Nach einem zweitägigen Streik von 21.000 Mitgliedern der Kabinenbesatzung von Lufthansa am 7. Und 8. November, bei dem 1.500 Flüge ausgefallen sind und mehr als 180.000 Passagiere betroffen waren, konnten Lufthansa und die Gewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) eine Einigung erzielen. Dies bedeutet, dass bis auf weiteres keine Streiks mehr stattfinden werden.

Lufthansa Logo

Bis zum gestrigen Dienstag dauerten die Sondierungsgespräche an, welche weitere, bereits angekündigte, Streiks der UFO-Mitglieder verhindern sollten. Die Gespräche stellen einen unerwarteten Richtungswechsel der Lufthansa dar. Die Fluggesellschaft hatte die UFO-Führung aufgrund interner Führungskämpfe lange Zeit nicht anerkannt und Verhandlungen mit der Gewerkschaft ausgeschlossen. Im nächsten Schritt werden die genauen Konditionen der Arbeitsverträge von UFO-Mitgliedern zwischen UFO und Lufthansa verhandelt. Während diesen Zeitraums wird es es zu keinen weiteren Streiks der Gewerkschaft kommen.

Haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung bei einem Streik?

Entschädigungen, welche auf der EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 beruhen, können bei Streiks nicht eingefordert werden. Die Verordnung besagt, dass „Umstände höherer Gewalt“ außerhalb des Einflussbereichs von Fluggesellschaften liegen und dadurch entstandene Flugausfälle oder Verspätungen nicht von den Airlines entschädigt werden müssen. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtsprechung ist unklar ob Streiks als außergewöhnlicher Umstand gelten. Daher ist es aktuell stark vom Einzelfall abhängig, ob eine Verspätung bzw. ein Flugausfall im Zeitraum des Streiks zu einer Entschädigung führen kann.

Gute Nachrichten gibt es jedoch für Fluggäste, deren Flug am Tag vor bzw. nach dem Streik beeinträchtigt ist. Hier liegen die Gründe oft im operativen Bereich, auf welchen die Fluggesellschaft sehr wohl Einfluss hat. Kommt es zum Beispiel zu Überbuchungen, da die Passagiere vom Streiktag auf einen späteren Flug gebucht werden, besteht durchaus ein Recht auf Entschädigung.

Welche weiteren Rechte haben Passagiere?

In jedem Fall haben Fluggäste zusätzlich das Recht auf Betreuungsleistungen, wie Getränke, Verpflegung, kostenlose Telefonate, sowie einer Hotelübernachtung inklusive Transfer, falls sich die Verspätung bis zum nächsten Tag zieht. Die Kosten hierfür müssen von der Airline übernommen werden. Diese Rechte sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung festgesetzt.

Streik Rechte Flug verspätet

Wie kann Flug-Verspaetet.de Ihnen bei einem Streik helfen?

Wenn Ihr Flug nicht unmittelbar in den Streikzeitraum gefallen ist, so  helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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