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Flug-verspaetet.de bezieht Stellung und vertritt Rechte von 17.000 Passagieren gegen Airlines

Montag, 22. Juni 2020

Der Fluggastrechte-Spezialist bereitet rechtliche Schritte gegen Airlines vor um 9,3 Millionen Euro in Rückerstattungen einzufordern

In den letzten Monaten sind etwa 90% aller Flüge in Europa ausgefallen. Mindestens 147 Millionen Passagiere waren betroffen und haben das Recht auf die Wahl zwischen einem Gutschein von der Airline und einer Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Flug-verspaetet.de vertritt die Rechte von etwa 17.000 jener Passagiere, deren Ansprüche auf Rückerstattung von den Fluggesellschaften abgelehnt wurden. Rechtlich gesehen, hätten diese Passagiere ihr Geld bereits 7 Tage nach dem Flugausfall erhalten sollen, wie in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt ist. Diverse Airlines brechen aktuell jedoch geltendes EU-Recht, indem Sie Ihre Kunden seit Monaten mit Gutscheinen vertrösten wollen, anstatt ihnen das Geld für Ihre ungenutzten Tickets zurückzuzahlen.

Flug-verspaetet.de Rückerstattung Ticketkosten Zahlen und Fakten

17.000 Passagiere warten auf Rückerstattung

“Das Verhalten von Fluggesellschaften ist ein deutlicher Rechtsbruch. Die Rechte von Fluggästen sind in der Europäischen Union klar definiert, doch Airlines weigern sich, diese anzuerkennen”, sagt Tom van Bokhoven, Gründer von Flug-verspaetet.de. In der Datenbank des Fluggastrechte-Spezialisten befinden sich aktuell bereits Fälle von mehr als 17.000 Verbrauchern, die das Unternehmen gesetzlich damit beauftragt haben, ihre Rückerstattungen für sie einzufordern - und die Zahl der Hilfesuchenden steigt täglich rasant an. Um diesen Passagieren dabei zu helfen, ihre Rückerstattungen so schnell und unkompliziert wie möglich zu erhalten, steht Flug-verspaetet.de in engen Kontakt mit den Airlines und versucht den Konflikt zwischen Verbrauchern und Fluggesellschaften durch außergerichtliche Verhandlungen mit dem bestmöglichen Ergebnis für beide beteiligten Parteien zu lösen. Für Fluggäste ist dies vorteilhaft, da sie ohne ein Gerichtsverfahren ihre Rückerstattung viel schneller erhalten können, sofern die Airline einer Auszahlung zustimmt.

Die Fluggesellschaften hingegen können die Zahlung erheblicher Gerichtskosten vermeiden, indem sie den zu erstattenden Betrag direkt auszahlen. Eine große Mehrheit der Airlines handelt jedoch nicht gemäß dem geltenden Recht, weshalb sich das Portal für Fluggastrechte dazu gezwungen sieht, gerichtlich gegen diese Fluggesellschaften vorzugehen. Da die Europäische Kommission in diesem Jahr die Gültigkeit der europäischen Fluggastrechte bereits mehrmals bestätigt hat, ist klar, dass diese Gerichtsverfahren eigentlich nicht notwendig sein sollten.

Verständnis für betroffene Unternehmen

Die aktuelle Lage ist nicht nur für Verbraucher schwierig. Die meisten Wirtschaftszweige wurden vom Ausbruch des Coronavirus stark betroffen, die Luftverkehrsbranche bildet hier keine Ausnahme. Flug-verspaetet.de hat daher beschlossen, den Fluggesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, sich offiziell zu der aktuellen Situation zu äußern und darzulegen, wie sie die Ansprüche auf Rückerstattung ihrer Kunden handhaben möchten. Leider hat ein Großteil der betroffenen Airlines entweder gar nicht auf die Schreiben des Fluggastrechte-Spezialisten reagiert, oder lehnte die Ansprüche auf Rückerstattung direkt ab.

Diese Ignoranz der Airlines stößt bei Flug-verspaetet.de auf Unverständnis. “Die aktuelle Situation macht uns erneut deutlich, dass den Airlines einzig ihr Profit wichtig ist. Einzelne Fluggäste werden von den meisten Fluggesellschaften einfach ignoriert. Mit unserem Expertenwissen versuchen wir daher Verbraucher bestmöglich zu unterstützen und setzen die Fluggastrechte der Passagiere nun für sie durch”, so van Bokhoven.

Rechtsbruch der Fluggesellschaften

Insgesamt bearbeitet Flug-verspaetet.de Ansprüche auf Rückerstattung gegen 86 Airlines. Keine dieser Fluggesellschaften hat einer Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zugestimmt. Eine hohe Anzahl an Airlines hat die Ansprüche auf Rückerstattung der Passagiere direkt zurückgewiesen und bricht so geltendes Recht. Diese Fluggesellschaften weigern sich damit systematisch, ihren Passagieren eine Erstattung der Ticketkosten auszuzahlen.

Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Die offensive Art der Kommunikation von Airlines, die versuchen ihre Fluggäste zu Annahme von Gutscheinen zu zwingen, hat die meisten von ihnen glauben lassen, dass kein Recht auf eine finanzielle Rückerstattung besteht. Flug-verspaetet.de vertritt 17.000 aller 147 Millionen Passagiere, die seit März von einem Flugausfall betroffen sind und damit ein Recht auf Rückerstattung haben. Basierend auf der Tatsache, dass einzelne Fluggäste oft keine Chance haben, erfolgreich gegen Airlines vorzugehen, kann davon ausgegangen werden, dass mehr als 99% aller Passagiere weiterhin auf die ihnen zustehende Rückerstattung warten. Und dies, obwohl diverse EU-Mitgliedstaaten die Fluggesellschaften in ihren eigenen Ländern stark finanziell unterstützen und diese daher das Geld haben sollten, um ihre Kunden auszuzahlen. Somit lässt sich erneut beweisen, dass die Prioritäten von Fluggesellschaften eindeutig nicht bei ihren Passagieren liegen.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einem Flugausfall helfen?

Ihr Flug wurde annulliert? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zusteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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