ANA-Flug verspätet oder gestrichen? Holen Sie sich Entschädigung und Rückerstattung!

War Ihr ANA-Flug in den letzten 6 Jahren verspätet oder wurde er gestrichen? Obwohl All Nippon Airways (ANA) eine japanische Fluggesellschaft ist, könnten Sie — in bestimmten Situationen — Anspruch auf eine Entschädigung und/oder eine Rückerstattung von bis zu 600 € haben! Unsere Experten, die in 9 verschiedenen Ländern tätig sind, kümmern sich für Sie um den gesamten Anspruchsprozess. Kein Erfolg, keine Kosten.

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Wichtige Informationen

  • ANA-Flug um mehr als 3 Stunden verspätet? Sie könnten eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast erhalten!

  • Wurde Ihr ANA-Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen? Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung und eine Ticketrückerstattung haben!

  • Vorsicht: Sie können einen Antrag auf Entschädigung für Ihren ANA-Flug nur stellen, wenn Sie von einem europäischen Flughafen abgeflogen sind.

  • Reichen Sie Ihren Anspruch bei Flug-Verspaetet.de ein und profitieren Sie von über 10 Jahren Erfahrung im Umgang mit Fluggesellschaften weltweit! Es dauert nur ein paar Minuten!

Entschädigung von ANA — was sind meine Rechte als Fluggast?

ANA ist keine EU-Fluggesellschaft. Britische und europäische Vorschriften schützen jedoch in bestimmten Situationen immer noch Ihre Rechte auf Entschädigung.

Um Anspruch auf eine Entschädigung von ANA zu haben, muss Ihr verspäteter oder gestrichener Flug von einem europäischen Flughafen abgeflogen sein.

Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs/der EU in das Vereinigte Königreich/die EU fliegen, können Ihrer Rechte als Fluggast leider nicht durch die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs/der EU geschützt werden (siehe Tabelle unten).

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

Verspäteter ANA-Flug — fordern Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast. 

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn:

  • Ihr ANA-Flug von einem europäischen Flughafen abgeflogen ist

UND
  • mehr als 3 Stunden verspätet war.

Beachten Sie jedoch, dass Sie nur dann eine Entschädigung verlangen können, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Weitere Informationen zu solchen Situationen finden Sie im Abschnitt „Außergewöhnliche Umstände“ dieses Artikels.

Prüfen Sie jetzt mit unserem unverbindlichen Anspruchsrechner, ob Sie Anspruch auf eine ANA-Entschädigung haben. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, übernimmt unser Team das gesamte Anspruchsverfahren für Sie. Wir kämpfen sogar vor Gericht für Ihre Rechte, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung und eine juristische Erfolgsquote von 95 %! Kein Erfolg, keine Kosten.

ANA-Flug um 3 Stunden oder mehr verspätet?

Fordern Sie eine Entschädigung von bis zu 600 €!

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ANA-Flug gestrichen — Vorschriften bzgl. Rückerstattung und Entschädigung 

Abhängig von den Umständen Ihrer ANA-Stornierung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, eine Rückerstattung oder beides!

Wann kann ich Entschädigung für einen gestrichenen ANA-Flug fordern?

Sie können eine Entschädigung für einen gestrichenen Flug mit ANA fordern , wenn dieser weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum gestrichen wurde*.

Beachten Sie, dass ANA für die Stornierung verantwortlich sein muss. Weitere Informationen darüber, wann die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern kann, finden Sie im Abschnitt „Außergewöhnliche Umstände“ weiter unten.

*Das Recht auf Entschädigung für Flüge von ANA gilt nur für Flüge, die von europäischen Flughäfen abfliegen.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Wann kann ich mir den Ticketpreis für meinen gestrichenen ANA-Flug erstatten lassen?

Wenn Ihr ANA-Flug gestrichen wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (weitere Informationen finden Sie in der folgenden Tabelle):

  • Die Fluggesellschaft hat Ihnen keinen Alternativflug angeboten, oder

  • Ihnen wurde ein Alternativflug angeboten, Sie haben sich aber dagegen entschieden.

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Wie viel Entschädigung kann ich bei einem verspäteten oder gestrichenen ANA-Flug verlangen?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung Ihres Fluges ab und beträgt pro Fluggast:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Außergewöhnliche Umstände — kann ANA meine Entschädigungsanspruch ablehnen?

Selbst wenn Ihr ANA-Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte oder in letzter Minute gestrichen wurde, kann ANA Ihnen dennoch eine Entschädigung verweigern. Dies könnte passieren, wenn die Störung durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde. Solche Situationen werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

Einige der häufigsten außergewöhnlichen Umstände sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Fluggastr, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Es ist möglich, dass ANA fälschlicherweise behauptet, dass ein außergewöhnlicher Umstand eingetreten ist! Sie tun dies, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

=> Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft nicht täuschen. Prüfen Sie mit unserem Anspruchsrechner in nur einer Minute, ob Sie für einen Anspruch berechtigt sind!

Wie viel Zeit habe ich, um Entschädigung und Erstattung für meinen ANA-Flug zu fordern?

Für Ihren Flug können unterschiedliche Zeitbeschränkungen gelten, je nach:

  • Gesetzen im Herkunftsland

  • Gesetzen im Zielland

  • Gesetzen des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat

Legen Sie Ihren Anspruch in gute Hände!

Wir verteidigen die Rechte von Fluggästen seit mehr als 10 Jahren!

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Wie lange dauert es, bis ANA meine Entschädigung bzw. Rückerstattung auszahlt? 

Fluggäste, die bei Flug-Verspaetet.de einen Anspruch einreichen, erhalten ihr Geld in der Regel innerhalb weniger Wochen oder Monate zurück.

Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert und/oder der Anspruch vor Gericht eingereicht werden muss, kann sich die Wartezeit auf Monate oder Jahre verlängern.

Wenn Sie Ihren Anspruch bei Flug-Verspaetet.de einreichen, hält Sie unser weltweit tätiges Expertenteam über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Wie fordere ich eine Entschädigung und Rückerstattung von ANA?

Reichen Sie jetzt in weniger als 5 Minuten Ihren Anspruch über Flug-Verspaetet.de ein – dies maximiert Ihre Chancen auf einen erfolgreichen ANA-Anspruch!

Laden Sie einfach alle erforderlichen Unterlagen auf unserer Plattform hoch. Anschließend analysiert unser Rechtsteam Ihren Anspruch, verfasst Rechtsdokumente, kontaktiert die Fluggesellschaft und bringt Ihren Anspruch gegebenenfalls in Ihrem Namen vor Gericht. Kein Erfolg, keine Kosten.

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Über ANA 

ANA, auch bekannt als All Nippon Airways, ist eine japanische Fluggesellschaft mit Sitz in Tokio, Japan. Die Fluggesellschaft wurde 1952 gegründet. ANA führt Flüge innerhalb Japans und zu internationalen Zielen durch. International fliegt ANA nach ganz Europa, Asien, Ozeanien sowie nach Nord- und Südamerika. In Europa fliegt ANA nach London, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, München, Paris und Wien.

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