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Das Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen, dessen offizieller Titel „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ lautet, ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen des internationalen Flugrechts. In dem Übereinkommen werden für allen EU-Mitgliedstaaten die zivilrechtlichen Haftungen von Luftfahrtunternehmen bei Beschädigungen während des Transports bezüglich aller Fluggäste, Gepäck und Fracht geregelt. Auf Basis des Montrealer Abkommens können Passagiere Schadensersatz für Schäden verlangen, welche sie aufgrund von Reiseunterbrechungen und Problemen mit ihrem Gepäck erlitten haben.

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Das Montrealer Übereinkommen: Was ist das?

Das Montrealer Übereinkommen wurde 1999 unterzeichnet und legt Vorschriften fest, die Fluggesellschaften auf internationalen Flügen befolgen müssen. Der Vertrag schützt die Rechte von Passagieren bei Verlust bzw. Verspätung ihres Gepäcks, sowie bei Flugverspätungen und -annullierungen und Personenschäden von Passagieren.

Das Übereinkommen löste das erste internationale Luftverkehrsabkommen, das Warschauer Abkommen ab, welches im Jahr 1929 verabschiedet wurde. Zweck dieses Vertrags war es, gemeinsame Regeln für internationale Flüge aufzustellen. Das Dokument, welches ursprünglich von 156 Parteien unterzeichnet wurde, setzt Standards für den Flugverkehr, die viele Passagiere heute gut kennen und als selbstverständlich erachten. So wurden beispielsweise Fluggasttickets, Dokumente für aufgegebenes Gepäck und die Haftung des Beförderers im Falle von Verletzungen oder Tod eingeführt.

Dieses wichtige Dokument wurde in den Jahren 1955 und 1971 mehrmals geändert, bevor in den 1990er Jahren beschlossen wurde, dass es nötig ist, die bestehenden Vorschriften zu modernisieren und zu vereinfachen.

In Folge dessen wurde 1999 das Montrealer Übereinkommen verabschiedet, welches seitdem das Warschauer Abkommen ersetzt.

Was sind die Unterschiede zwischen der EU-Fluggastrechteverordnung und dem Montrealer Übereinkommen?

Die EU-Fluggastrechteverordnung setzt klare Regeln zur Entschädigung von Passagieren fest, welche eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung in Kauf nehmen mussten. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass es sich um eine EU-Regulierung handelt. Dies bedeutet, dass die Verordnung nur innerhalb der Europäischen Union gültig ist. Weitere Informationen zur Fluggastrechteverordnung finden Sie unter: Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?

Das Montrealer Übereinkommen hingegen gilt nicht nur für den europäischen Flugverkehr, sondern auch für die meisten internationalen Flüge. Dass bedeutet, dass Passagierrechte beispielsweise auch auf Flügen von China in die USA geschützt sind.

Im Gegensatz zu den neueren europäischen Rechtsvorschriften bietet das Montrealer Übereinkommen keine Entschädigung für die durch eine Flugunterbrechung verursachten Unannehmlichkeiten an. Das Abkommen bezieht sich wohl aber auf Schadensfälle. Traditionell bezieht sich das Wort „Schaden“ häufig auf finanzielle Verluste. In den letzten Jahren befassten sich Gerichte jedoch zunehmend mit der Frage, ob bei einem psychischen Trauma die Rede von einem Schaden sein kann.

Laut dem Montrealer Abkommen sind Fluggesellschaften definitiv für Schäden bei Körperverletzung oder Tod verantwortlich, wenn sich der Unfall während des Fluges oder beim Ein- und Aussteigen ereignete. Die Konvention besagt zudem, dass es möglich ist, eine Entschädigung zu erhalten, wenn eine Flugverspätung zu Schäden (im Sinne von zusätzlichen Kosten) und Problemen mit dem Gepäck führt.

Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.

So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.

Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.

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Wie kann ich meine Entschädigung fordern?

Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.

Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an die Airline und fordern schriftlich die Entschädigung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt Ihrer Entschädigung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen.

Dieses Verfahren gegen die Airline kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.de Ihnen gerne weiter.

Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Das Jahr 2018 galt als besonders verspätungsreich. Sollten auch Sie in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis Ende 2021 einfordern.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.

Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.

Flug-Verspaetet.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich die Fluggesellschaft jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.de an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.

Wie viel Geld steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Fluggastrechte Flug verspätet Entschädigung Höhe

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

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Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?

Eine Entschädigung für Flugverspätung von Fluggesellschaften zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Entschädigung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen.

Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.de ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch auf Entschädigung gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Flug-Verspaetet.de einreichen?

Flug-Verspaetet.de überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Entschädigung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von der Fluggesellschaft selbst abgewiesen wurde.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Entschädigungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern von Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.

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Wie kann Flug-Verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!