Lgjkhjd

Frankfurter Flughafen wegen verdächtigem Koffer gesperrt

Donnerstag, 13. April 2017

Große Aufregung am Frankfurter Flughafen: Ein herrenloser Koffer verursachte die Sperrung des halben Terminal 2. Passagiere verpassten dadurch ihren Flug.

Am gestrigen Nachmittag wurde am Frankfurter Flughafen (FRA) im Check-in Bereich des Terminal 2 ein herrenloser Koffer entdeckt. Dieser stand Angaben zufolge für längere Zeit unbeaufsichtigt im Bereich E des Terminals. Sicherheitskräfte sperrten daraufhin vorsorglich einen großen Teil des Terminals ab. Mit Spezialequipment wurde das verdächtige Gepäckstück untersucht und geöffnet. Dabei stellte sich glücklicherweise heraus, dass der Koffer keinen gefährlichen Inhalt enthielt. Zur gleichen Zeit meldete sich dann auch der Besitzer des Koffers. Wo er in der vergangenen Stunde geblieben war, ist unklar. Der junge Mann wurde zunächst für eine Sicherheitskontrolle hinter die Absperrung gebracht, konnte aber nach kurzer Zeit mitsamt Koffer wieder entlassen werden.

Der Vorfall blieb nicht ohne Folgen

Durch die Sperrung des Check-in Bereichs konnten sich viele Passagiere nicht für Ihren Flug einchecken. Auch wenn der Vorfall nicht lange andauerte und obwohl die Sperrung schnellstmöglich wieder aufgehoben wurde, gelangten einige Passagiere nicht rechtzeitig zu ihrem Flieger. Für viele Familien, die über die Osterfeiertage verreisen wollten, wurde der Beginn des Urlaubs verzögert bzw. ganz gestrichen.

Ein kleiner Trost bleibt: immerhin waren die Passagiere nicht von einer Flugüberbuchung betroffen. Wie der United Airlines-Vorfall zeigt, können die Folgen einer Überbuchung mitunter schmerzlicher sein als ein geplatzer Urlaub.

    ⇒ United Skandal: Passagier aus überbuchter Maschine gezerrt

Haben Sie ein Recht auf Entschädigung?

Ein verdächtiges Gepäckstück und eine daraus resultierende potentielle Bombendrohung liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airlines. Hinzu kommt, dass die meisten Maschinen trotzdem pünktlich gestartet sind - nur ohne einen Teil ihrer Passagiere. Betroffene Passagiere haben daher leider keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber den Airlines, da die Fluggesellschaften das nicht rechtzeitige Eintreffen der Passagiere am Gate nicht zu verantworten haben.

Ob der Zwischenfall für den jungen Kofferbesitzer weitere Folgen nach sich ziehen wird, ist derzeit noch unklar. Klar hingegen ist, dass dieser in Zukunft wohl besser auf sein Gebäck aufpassen wird.

Geschrieben von Flug-Verspaetet.de