Donnerstag: Warnstreiks an deutschen Flughäfen
Flugreisende in mehreren deutschen Städten müssen morgen aufgrund weiterer Warnstreiks mit Flugausfällen rechnen. Die Sicherheitsbeschäftigten der Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart seien zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, weshalb mit starken Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen sei.
Bereits am Montag hatten knapp 500 Sicherheitsmitarbeiter an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld ihre Arbeit um 5 Uhr morgens für etwa 4 Stunden niedergelegt. Knapp 50 Flüge mussten annulliert werden, 30 weitere wurden auf die Vormittags- und Mittagsstunden verschoben.
Warnstreik für bessere Bezahlung des Sicherheitspersonals
Hintergrund des Warnstreiks sind die bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen und Verdi für rund 23.000 Beschäftigte der Flugsicherheit.
Die Gewerkschaft fordert eine Erhöhung des Stundenlohns im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle auf 20 Euro. Bislang erhält ein Beschäftigter, der in Tegel oder Schönefeld in der Passagierkontrolle tätig ist, nach dem regionalen Tarifvertrag 17,12 Euro pro Stunde. Das vorliegende Angebot der Unternehmer beläuft sich auf eine Erhöhung von rund 40 Cent. „Ein völlig unzureichendes Angebot. Auf dieser Grundlage ist ein Tarifkompromiss nicht möglich”, betont Verdi-Verhandlungsführer Benjamin Roscher. Die Tarifverhandlungen sollen am 23. Januar in Berlin fortgesetzt werden.
Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall aufgrund von Streiks
Streiks werden in der Regel als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft, bei dem eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss. Das ist allerdings nur der Fall, wenn die Flugverspätung direkt durch den Streik ausgelöst wird und nicht erst einige Zeit danach stattfindet. Auch falls der Flug schon vor dem Streik aus operationellen Gründen gestrichen wird, bestehen gute Chancen auf eine Entschädigung! Mehr Informationen zu Ihren Fluggastrechten bei einem Streik finden Sie auf unserer Themenseite.
Grundsätzlich haben Passagieren bei Flugverspätungen ab 3 Stunden oder einer Flugannullierung einen Anspruch auf Entschädigung, sofern es sich bei der Ursache des Flugproblems nicht um einen solchen außergewöhnlichen Umstand handelt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie herausfinden, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht: