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Airlines schulden Passagieren 24 Milliarden Euro

Donnerstag, 28. Mai 2020

Seit Mitte März waren allein in Europa mindestens 147 Millionen Passagiere von Flugausfällen betroffen - Nur die wenigsten von ihnen haben bisher eine Erstattung ihrer Ticketkosten erhalten.

Schätzungen von Flug-verspaetet.de zufolge schuldet Lufthansa ihren Kunden aktuell bereits mehr als 3,5 Milliarden Euro für Ticketerstattungen für Flüge, welche aufgrund des Coronavirus annulliert wurden. Trotz enormer staatlicher Förderungen in Höhe von 9 Milliarden Euro, die aktuell diskutiert werden, denkt die Airline nicht daran das Geld an ihre Kunden auszuzahlen. Die staatliche Finanzierung, welche vom Steuerzahler, also zum Teil von jenen Fluggästen, die nach wie vor auf ihre Erstattung warten, bezahlt wird, nimmt Lufthansa jedoch gerne an. In einer Welt, in der Regierungen den Fluggesellschaften zur Hilfe eilen - Wer kümmert sich um die Rechte der Passagiere?

Flugausfall Coronavirus Airlines schulden Passagieren 24 Milliarden Euro

Passagiere zur Annahme von Gutscheinen gezwungen

Weltweit sind im April und Mai ca. 66,6% aller Flüge ausgefallen, in Europa ist die Zahl mit ca. 90,4% noch wesentlich höher. Allein bei den 10 größten Airlines Europas waren seit Mitte März mindestens 147 Millionen Passagiere von diesen Flugausfällen betroffen. Eine immens hohe Zahl an Personen, besonders unter dem Aspekt, dass dies nur ein Bruchteil aller betroffenen Fluggäste ist, welche laut EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 ein Recht auf Erstattung ihrer Ticketkosten für die ausgefallenen Flüge haben.

“Allein letzten Monat erkundigten sich bei uns mehr als 120.000 Passagiere nach Ihren Rechten und suchten nach Hilfe, da Airlines die Rechte der Fluggäste einfach ignorieren. Wir versuchen mit unserem neuen Service, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen und die gewünschte Erstattung der Ticketkosten von den Fluggesellschaften zu erhalten. Ohne Hilfe von Dritten scheint dies für Fluggäste aktuell nahezu unmöglich zu sein. Rechtlich gesehen müssen Fluggesellschaften die Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen auszahlen. Sollten sie dies wirklich tun, ist unser Service kostenlos und der Passagier erhält die volle Erstattung. Nach dieser Frist werden wir gerichtlich gegen die Fluggesellschaft vorgehen, um dort die Rechte der Verbraucher durchzusetzen”, erklärt Tom van Bokhoven, CEO von Flug-verspaetet.de.

Überprüfen Sie gerne in unserem kostenlosen Erstattungsrechner, ob für Ihren Flugausfall ein Recht auf Erstattung besteht:

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In der Tat scheint es, als seien zumindest die EU-Mitgliedstaaten eher daran interessiert, ihre nationalen Fluggesellschaften zu retten, als ihre Bürger und deren Rechte zu unterstützen. Nach wie vor ignorieren zahlreiche Fluggesellschaften die europäischen Fluggastrechte und versuchen ihre Kunden zur Annahme von Gutscheinen zu zwingen. Rechtlich gesehen haben diese jedoch das Recht, sich selbst zwischen einem Gutschein und einer finanziellen Rückerstattung ihrer Ticketkosten zu entscheiden.

Airlines wehren sich gegen die Regelungen der EU

Die Europäische Kommission bestätigte das Recht der Verbraucher auf eine Wahl zwischen einem Gutschein und Erstattung der Ticketkosten bereits mehrmals seit März diesen Jahres. Zuletzt geschah dies im Rahmen einer Pressekonferenz, welche am 13. Mai stattgefunden hat. Airlines reagierten prompt auf diese Ankündigung. Mehrere Airlines, wie KLM und Air France gaben zeitnah bekannt, ihren Kunden von nun an nicht mehr nur Gutscheine, sondern auch Rückerstattungen anbieten zu wollen. Dabei verschwiegen beide Fluggesellschaften jedoch, dass dies nur für Flüge gelten soll, welche am oder nach dem 15. Mai annulliert werden. Für bereits ausgefallene Flüge werden weiterhin ausschließlich Gutscheine angeboten. Konform mit den EU-Fluggastrechten ist dieses Verhalten also nicht. Würden alle Airlines so handeln, wie KLM oder Air France, würde das bedeuten, dass nach wie vor die Rechte mindestens 115 Millionen Passagieren ignoriert werden.

Dennoch geht es schlimmer. Lufthansa zum Beispiel versteckt die Information zur Beantragung einer Rückerstattung von Ticketkosten geschickt auf ihrer Website. Auf den Seiten, die Informationen zur Situation in der Corona-Krise geben sollen ist ausschließlich die Rede von Gutscheinen. Obwohl die Information versteckt ist, bietet Lufthansa zwar durchaus Rückerstattungen an, diese müssen jedoch telefonisch von der Airline beantragt werden. Aufgrund der aktuellen Situation dürfte davon auszugehen sein, dass es für Reisende derzeit schwierig ist, telefonische Unterstützung von Lufthansa zu erhalten. Dies ist nur eine weitere Art der Airline, es den Passagieren schwer zu machen, ihre Rechte durchzusetzen.

Aber auch Reiseveranstalter unterschlagen ihren Kunden die Erstattung der Ticketkosten für Flugreisen. Selbst wenn die Fluggesellschaft die Erstattung gewährt und den Betrag an die Reiseveranstalter auszahlt, kommt das Geld nicht beim Kunden an. Häufig behalten Reiseveranstalter den Betrag und nutzen diesen, um während der Krise weiterhin zahlungsfähig zu bleiben. Während dies ein durchaus verständliches Ziel ist, kann und darf es nicht auf Kosten der Verbraucher erreicht werden.

Passagiere müssen die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Erstattung haben

Der Drang der Fluggesellschaften, Gutscheine statt Erstattungen auszugeben ist trotz allem durchaus verständlich. Durch dieses Vorgehen bleibt das Geld der Reisenden vorerst im Unternehmen und so kann sichergestellt werden, dass die betroffene Airline zahlungsfähig bleibt. Eine nicht grundlose Sorge in der aktuellen Krise. Viele Airlines versuchen daher Gutscheine attraktiver für Verbraucher zu gestalten, indem Sie den Wert der Gutscheine gegenüber der Rückerstattung der Ticketkosten steigern. Und auch Branchen-Giganten wie Lufthansa blieben nicht unversehrt. Erst kürzlich gab die Airline bekannt rund eine Millionen Euro in Liquiditäten pro Stunde zu verlieren.

Das zeigt, dass auch Fluggesellschaften Unterstützung brauchen. Und Regierungen folgen diesem Hilferuf. Es kann nur vermutet werden, dass dies daran liegt, dass der Verlust einer nationalen Airline mit enormen Steuereinbußen einher geht. Immerhin gehören Fluggesellschaften zu den größten Steuerzahlern.

Dennoch sollte dieses Problem nicht zulasten der Verbraucher gelöst werden, welche ebenso stark von der Krise betroffen sind. Flug-verspaetet.de ist der Ansicht, dass Fluggästen weiterhin die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Rückerstattung zustehen muss und, dass Fluggesellschaften diese Wahl akzeptieren und gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung handeln müssen. “Bis dies der Fall ist möchten wir Fluggäste mit unserem neuen Service zur Rückerstattung von Ticketkosten unterstützen und Verbraucherrechte so schützen”, verspricht Flug-verspaetet.de - Gründer, Tom van Bokhoven.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einem Flugausfall helfen?

Ihr Flug war gestrichen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zusteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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