Airport 2373727 1920 750

Beschwerden über Online-Reisebüros: Passagiere, die Rückerstattungen für annullierte Flüge fordern, tappen im Dunkeln

Freitag, 4. Dezember 2020

Verbraucher, die lediglich Flugtickets bei sogenannten OTAs (Online Reisebüros) gebucht haben, werden bei Annullierungen oft über Ihre Fluggastrechte im Dunklen gelassen.

In den letzten Monaten traten vermehrt Beschwerden von Reisenden auf, welche Ihre Flüge bei Online-Reiseanbietern gebucht haben und nun vergeblich auf eine Rückerstattung für ihre ausgefallenen Flüge warten. Fluggastrechte-Spezialist Flug-verspaetet.de beschäftigt sich täglich mit den Rechten dieser Verbraucher und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Basierend auf der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere im Fall von Flugannullierungen ein Recht auf eine vollständige Rückerstattung ihrer Ticketkosten. “In der Regel kümmert sich der Anbieter, bei dem das Ticket gebucht wurde, um den Forderungsprozess. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Reisebüros ihre Kunden oft im Regen stehen lassen. Alles in allem herrscht eine große Unsicherheit. Der Kunde weiß nicht, woran er ist und seine gesetzlichen Fluggastrechte werden ignoriert”, so Tom van Bokhoven, Gründer von Flug-verspaetet.de

Beschwerden über Online-Reisebüros: Passagiere, die Rückerstattungen für annullierte Flüge fordern, tappen im Dunkeln

Online-Reisebüros behalten Geld von Fluggesellschaften für sich

Eine Auswertung diverser Beschwerden von Reisenden, welche täglich bei Flug-verspaetet.de eingehen, zeigt, dass die meisten Passagiere versuchen ihre Fluggastrechte bei den Online-Anbieter durchzusetzen, bei dem sie das Flugticket gebucht haben. Dies kann jedoch zu diversen Schwierigkeiten führen, da die Reisebüros oft mit diversen Tricks arbeiten, um Rückerstattungszahlungen an Kunden zu vermeiden. In bestimmten Fällen ist es schon vorgekommen, dass das Online-Reisebüro die Rückerstattung von der Fluggesellschaft erhalten hat, dem Kunden nur einen Gutschein angeboten hat und schlicht behauptet hat, dass die Rückerstattung nie bei ihnen eingegangen sein. Dieses Risiko kann vermieden werden, indem Passagiere die Fluggesellschaft direkt kontaktieren. "Unabhängig vom Buchungspartner ist die Fluggesellschaft immer dafür verantwortlich, die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung zu zahlen. Aus diesem Grund setzt sich unser Team direkt mit dem Rechtspartner, nämlich der Fluggesellschaft, in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle Rückerstattungsansprüche anerkannt und an den Kunden ausbezahlt werden", erklärt Tom van Bokhoven von Flug-verspaetet.de.

Fluggastrechte-Portal warnt vor unnötigen Gebühren

Den Angaben von betroffenen Fluggästen zufolge, verweisen die meisten Online-Reisebüros auf die Buchungsbedingungen der Airline, um Rückerstattungszahlungen im Fall von Flugannullierungen oder Flugplanänderungen auf ein Datum, an dem der Passagier aus beruflichen oder anderen Gründen nicht reisen kann, zu vermeiden. Diese Bedingungen sind von Reisebüro zu Reisebüro unterschiedlich, was es für die Kunden schwierig macht, einen Überblick über all die verschiedenen Regeln zu behalten. Ein weiteres Problem ist, dass Reisevermittler häufig eine Erstattungsgebühr für die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft berechnen. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist jedoch zweifelhaft. “Um diese Tricks zu umgehen, sollten Passagiere das Geld direkt von der Airline einfordern. Diese dürfen bei Annullierungen keinerlei Gebühren erheben und sind rechtlich dazu verpflichtet, den vollständigen Ticketbetrag an die betroffenen Passagiere auszahlen”, so van Bokhoven von Flug-verspaetet.de.

Keine staatliche Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft

Für Unsicherheiten bei Flugpassagieren sorgt zudem das Fehlen einer rechtlichen Absicherung im Falle einer Insolvenz der Airline. Während Pauschalreisen durch eine staatliche Absicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit der Reiseanbieter geschützt sind, fehlt dieser Schutz für Airlines komplett. Bei Pauschalreisen handelt es sich um mindestens zwei Reiseleistungen, also z.B. Flug und Unterkunft, welche gleichzeitig beim selben Anbieter gebucht wurden. Flugtickets alleine sind so also nicht gegen die Zahlungsfähigkeit geschützt. Während sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine staatliche Insolvenzabsicherung für Pauschalreise-Anbieter geeinigt haben, existiert keinerlei Sicherung für Fluggesellschaften. Passagiere, welche ihre Flugtickets also via Online-Anbietern buchen, welche gegen eine Zahlungsunfähigkeit gesichert sind, werden im Ernstfall dennoch im Regen stehen gelassen, da ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft durchgesetzt werden müssen. Rechtlich gesehen hätte die Airline die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung bezahlen müssen. Leider werden nach wie vor weniger als ein Prozent aller Ansprüche innerhalb dieser rechtlichen Frist ausgezahlt und Passagiere werden dadurch dem Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft ausgesetzt. “Umso wichtiger ist es, dass Fluggäste ihr Geld zeitnah nach der Annullierung erhalten und, dass ein Richtlinien Chaos seitens der Online-Reisebüros vermieden wird. Für Passagiere muss Klarheit und Sicherheit herrschen, dass sie Ihr Geld direkt von der Fluggesellschaft fordern können und, dass dies dann auch schnellstmöglich ausgezahlt wird”, so van Bokhoven.

Hilfe von Flug-verspaetet.de beim Durchsetzen meines Anspruchs

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei Ryanair durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Meinen Anspruch prüfen


Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de