Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ haben!

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Vorgeschlagene Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004

 

In der EU gelten bestimmte Rechte, welche Passagiere im Fall von Flugverspätungen, Flugausfällen und weiteren Flugunregelmäßigkeiten schützen sollen und sie für diese Unannehmlichkeiten entschädigen sollen. Fluggesellschaften und verschiedene Mitgliedsstaaten sind jedoch der Ansicht, dass diese Verordnung geändert werden soll, um die Interessen der Airlines besser zu schützen.

 

Weitere Informationen zu dem Thema:

Was sind meine Rechte?

Wie könnten sich diese Rechte ändern?

Wieso wird über eine Änderung der Fluggastrechte diskutiert?

 

Was sind meine Rechte?

Die Rechte von Passagieren sind in der Europäischen Union in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. Diese regelt das Recht auf Entschädigung im Falle bestimmter Flugunregelmäßigkeiten. Im Folgenden sind die wichtigsten Rechte kurz zusammengefasst.

 

Meine Rechte bei einer Flugverspätung

Bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden haben Passagiere ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieses Recht ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt und gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU stattfinden, oder in der EU starten. Zudem besteht dieses Recht für Flüge, die innerhalb der EU landen, sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

 

Flugverspätung Entschädigung Höhe Distanz

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Kompensation aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

 

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei allen Flügen innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1.500 Kilometern, sowie bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 € bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

 

Das Recht auf Entschädigung gilt für alle Passagiere. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden. Bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern können Fluggesellschaften die Höhe der Entschädigung um 50% reduzieren, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.

Zusätzlich zum Anspruch auf Entschädigung haben Sie bei Verspätungen ab 2 Stunden ein Recht auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

 

Flugverspätung Betreuungsleistungen

 

Meine Rechte bei einem Flugausfall

Auch bei annullierten Flügen haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung. Ebenso wie bei Flugverspätungen richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Flugdistanz des ausgefallenen Fluges und beträgt maximal 600 Euro pro Passagier. Bei Flugannullierungen durch die Airline haben Passagiere zudem das Recht auf eine Ersatzbeförderung, welche von der Airline organisiert werden muss. In den folgenden Fällen haben Passagiere zudem ein Recht auf Entschädigung:

 

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als eine Stunde früher als geplant starten, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant starten, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

 

Sollte die Fluggesellschaft Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über den Flugausfall und Ihre Ersatzbeförderung informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Flugplanänderung leider hinnehmen. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von der Fluggesellschaft über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!

 

In welchen Fällen habe ich kein Recht auf Entschädigung?

Als außergewöhnliche Umstände, werden Gründe für Flugverspätungen und Flugausfälle bezeichnet, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Airlines fallen. Ein Klassiker ist z.B. das schlechte Wetter. Bei starken Stürmen können Flieger oft nicht abheben und die Flüge verspäten sich. Dennoch haben Passagiere hier kein Recht auf Entschädigung, da die Fluggesellschaft nicht für den Sturm verantwortlich ist

 

Einige Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse verhindern eine sichere Ausführung des Fluges
  • Die Sicherheit der Passagiere kann wegen Sabotage an dem für den Flug vorgesehenen Flugzeug nicht gewährleistet werden
  • Terroristische Angriffe machen die Ausführung des Fluges unmöglich oder stellen ein Sicherheitsrisiko dar
  • Eine offizielle Warnung des Herstellers, welche bezeugt, dass die Sicherheit eines Flugzeugmodells nicht mehr garantiert ist, liegt vor
  • Der Flughafen wurde gesperrt
  • Ein Passagier an Board erkrankt oder ein medizinischer Notfall liegt vor und der Flug muss daher notlanden oder kann nicht starten
  • Streiks des Flughafen Personals oder der Luftsicherheit.

 

Wie könnten sich diese Rechte ändern?

Während Passagiere aktuell bereits ab 3 Stunden Verspätung ein Recht auf Entschädigung haben, könnte sich diese Dauer in Zukunft stark verändern. Der Vorschlag für die Revision der Fluggastrechteverordnung, lautet, dass Reisende in Zukunft erst ab einer Verspätung von mindestens 5 Stunden eine Entschädigung erhalten. Eine Änderung die Verbrauchern gegenüber äußerst unfreundlich wäre.

 

Im Genauen soll sich die Verspätungsdauer so gestalten:

  • 5 Stunden bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 9 Stunden bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, sowie bei Flügen innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern
  • 12 Stunden bei Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

 

Erst nach Ablauf dieser Fristen haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung, welche weiterhin nach Distanz in 250 Euro, 400 Euro und 600 Euro gestaffelt ist. Dies stellt gegenüber der aktuellen Regulierung eine deutliche Verschlechterung dar.

Dieser Änderungsvorschlag wurde von Airlines initiiert, was zeigt, dass diese stets und ausschließlich in ihrem eigenen Interesse handeln. Dies wird auch deutlich, wenn man bedenkt, dass Fluggesellschaften kontinuierlich versuchen Steuersenkungen für Kerosinsteuern und Umweltsteuern durchzusetzen. Flug-verspaetet.de versucht daher Verbrauchen über ihre Rechte zu informieren und zu zeigen, dass diese Rechte gegen die Interessen der Fluggesellschaften verteidigt werden müssen.

Auch bei Flugausfällen würde sich die Situation für Passagiere verschlechtern. Während aktuell diverse Regelungen gelten, die sicherstellen, dass Fluggäste bei Ersatzflügen keine zu hohe Verspätung in Kauf nehmen müssten, würde in Zukunft das Recht auf Entschädigung in folgenden Fällen entfallen:

 

  • Die Passagiere wurden mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Ersatzflug informiert. Dies entspricht der aktuellen rechtlichen Lage.
  • Die Passagiere wurden weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert, aber der Ersatzflug landet nicht später als:
    • 5 Stunden nach der geplanten Ankunft bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
    • 9 Stunden nach der geplanten Ankunft bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, sowie bei Flügen innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern
    • 12 Stunden nach der geplanten Ankunft bei Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

 

Das Recht auf eine Betreuung bleibt weiterhin bestehen und greift bei Verspätungen ab 2 Stunden. Die Distanz des Fluges ist egal. Fluggäste haben weiterhin das Recht auf Verpflegung und Getränke und werden zukünftig die Wahl haben zwischen 2 Telefonaten, Faxnachrichten, E-Mails oder anderen Online Nachrichtendiensten. Sollte sich die Verspätung über Nacht ziehen, muss Passagieren weiterhin ein Hotelaufenthalt sowie der Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel und wieder zurück zur Verfügung gestellt werden.

Teil der vorgeschlagenen Änderungen wird zudem eine abschließende Liste an außergewöhnlichen Umständen sein. Umstände, welche nicht in dieser Liste genannt werden, sind nicht als außergewöhnlich zu werten. Obwohl dies erst einmal gut für Passagiere klingt und mehr Klarheit schafft, zeigt ein genauer Blick auf die Liste, dass technische Fehler am Flugzeug als außergewöhnliche Umstände zu werten sind.

Technische Defekte gehören zu den häufigsten Gründen für Flugausfälle und Verspätungen. Durch das Einführen von technischen Defekten als außergewöhnliche Umstände, könnten Fluggesellschaften es vermeiden zahlreiche Entschädigungsansprüche auszuzahlen. Da Airlines für die Sicherheit an Bord ihrer Flugzeuge verantwortlich sind ist fraglich, weshalb dieser Grund zu der Liste an außergewöhnlichen Umständen hinzugefügt werden sollte. Hier werden klar die Interessen von Fluggesellschaften verfolgt.

 

Was bedeutet das für die Reisenden?

Die geänderte Verordnung würde den Fluggesellschaften sehr entgegen kommen – allerdings auf Kosten ihrer Kunden. Bereits heute haben von den jährlich ca. 892 Millionen Reisenden nur 6,6 Millionen Passagiere ein Recht auf Entschädigung. Das entspricht nur etwa 0,74%. Die Änderungen der Fluggastrechteverordnung würden dafür sorgen, dass nur ein Bruchteil dieser Personen weiterhin ein Recht auf Entschädigung hätte. Schätzungen gehen von etwa 1,8 Millionen Ansprüchen pro Jahr aus. Basierend auf dieser neuen Version der Fluggastrechte, hätten nur noch 0,2% aller Passagiere ein Recht auf Entschädigung. 73% aller Entschädigungsansprüche würden durch die Erhöhte Verspätungsdauer, sowie durch die Tatsache, dass technische Defekte als außergewöhnliche Umstände gewertet werden, ihr Recht auf Entschädigung verlieren.

Dass dies eine Änderung gegen den Willen der EU-Bürger ist wird dadurch gezeigt, dass 91% alles Reisenden in Europa die aktuelle EU-Fluggastrechteverordnung unterstützen. 85% Prozent sagen, dass die neue Version weniger verbraucherfreundlich ist und ganze 75% sind sogar der Ansicht, dass die Verspätungsdauern sinken sollte, statt zu steigen.

 

Wieso wird über eine Änderung der Fluggastrechte diskutiert?

Fluggesellschaften klagen seit Jahren über die genauen Bedingungen der EU-Fluggastrechteverordnung und versuchen diese zu ihren Gunsten zu verändern. Seit Januar hat nun Kroatien den Vorsitz im Europäischen Rat und möchte diese Zeit nutzen, um die EU-Fluggastrechte im Sinne von Fluggesellschaften zu verändern. Der Vorsitz besteht noch bis zum 30. Juni, ab dann wird Deutschland diese Rolle übernehmen. Potenzielle Änderungen der Fluggastrechte müssten also bis dahin beschlossen werden.

Dabei nennen Airlines diverse Argumente, welche zeigen, dass die europäischen Fluggastrechte zu zahlreichen Problemen für Fluggesellschaften führen. Die wichtigsten Argumente sind:

 

  • Die hohe Zahl von Entschädigungsansprüchen führt zur Insolvenz von Airlines
  • Die Kosten für die Entschädigungsansprüche sind zu hoch
  • Die EU-Fluggastrechteverordnung führt nicht dazu, dass Airlines pünktlicher sind und bringt daher keinerlei Vorteile für Passagiere.

 

Diverse Studien belegen jedoch, dass all diese Punkte so nicht stimmen. Die hohe Anzahl von Entschädigungsansprüchen hat in der Vergangenheit zu keiner einzigen Airline-Insolvenz geführt. Die Vereinigung für Interessensvertreter von Fluggastrechte, APRA (Association of Passenger Rights Advocates) konnte in ihrer Recherche feststellen, dass in 68% aller Fälle zwischen 2017 und 2019 schlechtes Management oder die falsche Unternehmensstrategie der Grund für eine Insolvenz waren. Weitere Gründe für die Zahlungsunfähigkeit von Fluggesellschaften waren die starke Konkurrenz, externe Faktoren (z.B. Brexit), Finanzstrukturen, Ölpreise oder Steuern. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass die hohe Zahl von Entschädigungsansprüchen kein Grund für Insolvenzen war. Dies wurde in einem Report des Beratungsunternehmens Steer, welcher für die Europäische Kommission durchgeführt wurde, bestätigt. Weiterhin ist nennenswert, dass nur etwa 0,74% aller Fluggäste in Europa überhaupt von Verspätungen oder Flugausfällen betroffen sind. Dies deutet daraufhin, dass verglichen mit allen durchgeführten Flügen, keine hohe Anzahl an Entschädigungsansprüchen vorliegen kann.

In dem Bericht von Steer wird erläutert, dass die Kosten für die Auszahlung von Entschädigungsansprüchen etwa 4,40 Euro pro Flugticket entsprechen. Dies schließt jedoch Kosten für Betreuungsleistungen und Umbuchungen auf Ersatzflüge mit ein. APRA konnte bestätigen, dass die tatsächlichen Kosten pro Flugticket lediglich bei 98 Cent liegen. Und sogar diese Schätzung spricht sich noch sehr zu Gunsten von Airlines aus, denn es wird davon ausgegangen, dass alle Fluggäste, welche einen Anspruch auf Entschädigung haben, diesen Anspruch auch geltend machen. Jedoch weiß nur ein Bruchteil aller Passagiere überhaupt, was genau ihre Rechte sind. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass von allen eingereichten Entschädigungsansprüchen nur ca. 20-40% ausgezahlt werden. Abschließend kann man vermuten, dass Fluggesellschaften diese Kosten in ihre Ticketpreise einschließen. Passagiere bezahlen also ihre Entschädigungen selbst. Im Übrigen zeigt die hohe Erfolgsquote von Fluggastrechte-Spezialisten, wie Flug-verspaeet.de, welche bei 97% gewonnener Fälle vor Gericht liegt, dass Airlines eher auf professionelle Anfragen reagieren und sich nicht um die Anliegen ihrer Kunden kümmern.

Auch die Aussage, dass die Fluggastrechte nicht zu weniger Verspätungen führen und daher keinerlei Vorteile für Passagiere bringen, lässt sich schnell entkräften. Ein Vergleich mit der aktuellen Lage in den USA, wo es keine umfangreichen Rechte für Fluggäste gibt, zeigt, dass Verspätungen, welche unter 3 Stunden dauern, etwa genauso hoch sind wie in Europa. Die Zahl der Verspätungen von mehr als 3 Stunden ist in den USA jedoch dreimal so hoch, wie in Europa. Dies zeigt, dass die Fluggastrechteverordnung durchaus zu weniger Verspätungen führt. Des Weiteren führen nicht-europäische Länder, wie z.B. Kanada, Verordnungen ein, welche den EU-Fluggastrechten nachempfunden sind. Dies bestätigt die Funktionalität der gegenwärtigen Verordnung in Europa.

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