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Reise mit Anschlussflug - darauf sollte man achten

Sonntag, 10. Juli 2016

Gerade über lange Distanzen reisen viele Passagiere mit Anschlussflügen zu ihrem letztendlichen Ziel. Oftmals werden diese „Kombi-Pakete“ auch direkt von den Airlines angeboten. Natürlich können sich Passagiere eine solche Reise aber auch selber zusammenstellen, zum Beispiel um Geld zu sparen. Doch worauf sollte man achten, wenn man bei seiner Flugreise ein- oder sogar mehrmals umsteigen muss und was kann man tun, wenn mal trotzdem seinen Flug verpasst?

Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst? Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Prüfen Sie ganz einfach Ihren Flug und wir sagen Ihnen, wie viel Entschädigung Ihnen zustehen könnte:

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Tipp 1: Kennen Sie Ihre Rechte

Auch wenn man alles richtig macht, früh genug am Flughafen ist und genug Zeit zum Umsteigen einplanen, kann es trotzdem vorkommen, dass man den Anschlussflug einfach verpasst. Das passiert vor allem dann, wenn der erste Flug verspätet war. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Fluggäste ihre Rechte kennen, denn je nach Destination und Flugdistanz könnte hier ein Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung bestehen.

Wenn der Zubringerflug verspätet war, muss sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern und Passagiere z.B. auf einen späteren Flug umbuchen. Oftmals führt dies dazu, das Gäste viel später, als erwartet, an ihrem Bestimmungsort ankommen. Liegt diese Verspätung bei mindestens drei Stunden nach der eigentlich geplanten Ankunftszeit am Zielort, hat man unter Umständen ein Recht auf eine Entschädigung. Auf unserer Themenseite "Anschlussflug verpasst – Was tun wenn Ihr Zubringerflug Verspätung hatte" finden sich alle relevanten Informationen zum Thema Entschädigung bei einem verpassten Flug.

Was wenn Ihr Anschlussflug annulliert wurde? Auch hier könnten Sie ein Recht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. In wesentlich mehr Fällen könnte Ihnen aber eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zustehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. einer Naturkatastrophe oder einer Pandemie (Coronavirus) von der Airline annulliert wurde. Prüfen Sie ganz einfach Ihren Flug und wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Tickets haben:

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Tipp 2: Umsteigezeit richtig planen

Generell sollte man immer darauf achten, genug Umsteigezeit einzuplanen. Je nach Flughafen und Ziel-Destination warten verschiedene Herausforderungen, wie Einreise-, Zoll- oder Visakontrollen auf die Reisenden.

Besonders bei größeren Flughäfen ist es nicht selten, dass sich die Gates weit voneinander entfernt befinden oder es sogar mehrere Terminals gibt. Falls der Reisende dann auch noch das erste Mal an dem Flughafen ist und sich nicht auskennt, kann es schnell hektisch werden. Deshalb ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig einen Plan des Flughafens herunterzuladen oder auszudrucken, um die Wege vor Ort einfacher zu finden. Eine feste Regel, wie viel Zeit man einplanen sollte, gibt es nicht. Mindestens 45 Minuten sollten es jedoch sein – darunter wird es in jedem Fall zu knapp! Bei Reisen in die USA (oder generell ins Ausland), in denen es strikte Immigrationskontrollen gibt, sollte man mindestens 2 Stunden einplanen.

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In vielen Flughäfen können die Wege von Gate zu Gate einige Zeit kosten.

Tipp 3: Auch der Fluggast ist in der Pflicht – Anschlussflüge müssen nicht warten

Ist es abzusehen, dass es schwer wird, den Anschlussflug zu erreichen, sollte sich auch der Passagier aktiv um eine bevorzugte Behandlung bemühen. So kann dieser z.B. bei Kontrollen auf seine Situation aufmerksam machen und um eine schnellere Abfertigung bitten. Selbstverständlich sollte man auch nicht bummeln oder gar noch eine Shopping-Pause im Duty Free einlegen, wenn die Zeit dafür zu knapp ist. Erscheint der Fluggast nicht rechtzeitig zur Abfertigung am Gate, darf das Flugzeug ohne ihn abheben.

Anschlussflüge müssen übrigens nicht warten, wenn ein Zubringerflug Verspätung hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, ist jedoch umso höher, je niedriger die Verspätung ausfällt. Außerdem steigen die Chancen, wenn es sich um eine Maschine der gleichen Fluggesellschaft handelt, oder diese zumindest im gleichen Verbund organisiert ist. Je mehr Passagiere Gefahr laufen, einen Anschlussflug zu verpassen, desto wahrscheinlicher ist, dass dieser wartet. Eine Garantie oder gar ein Anrecht darauf gibt es allerdings nicht. Auf jeden Fall muss sich die Fluggesellschaft aber um eine Umbuchung und Betreuungsleistungen kümmern – und je nach Verspätung auch eine Entschädigung zahlen!

Tipp 4: Rechtzeitig informieren, wie das Gepäck von A nach B kommt

Wenn man nur mit einer Fluggesellschaft fliegt, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese das Gepäck automatisch in den Anschlussflug verladen. Sollte man aber die Airline wechseln, kann es sein, dass man sich selbst darum kümmern muss. In diesem Fall sollten sich die Passagiere am besten schon beim Check-In informieren, wie mit dem Gepäck verfahren wird. Es kann vorkommen, z.B. bei einer Zollkontrolle, dass Passagiere das Gepäck selber abholen und neu aufgeben müssen, was natürlich zusätzlich Zeit kostet.

Übrigens: Falls einem Passagier der Weiterflug nach einem Zwischenstopp untersagt wurde, da sein Gepäck aufgrund von Zeitmangel nicht verladen werden konnte, hat dieser ein Anrecht auf Entschädigung. Wenn Ihnen das wiederfahren ist, nehmen Sie am besten Kontakt mit unserem Team auf, wir helfen Ihnen gerne, Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen!

Oder testen Sie Ihren Fall einfach kostenlos und unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner. Einfach Flugdaten eingeben und erfahren, wie viel Geld Ihnen zusteht:

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