Kurz erklärt #3: Einen Fall in einer anderen Sprache einreichen

Montag, 23. Juli 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mir Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten! So bietet sich auch eine gute Gelegenheit, unser internationales Team kennenzulernen.


Frage: Hey Flug-Verspaetet.de, ich bin 2014 von England nach Deutschland gezogen und dementsprechend kein deutscher Muttersprachler. Daher würde ich es bevorzugen, mit Ihnen auf Englisch zu schreiben. Macht es einen Unterschied, auf welcher Ihrer Webseiten ich meinen Fall einreiche?

Zussanna, Claims Specialist (England): Nein, es macht keinen Unterschied, auf welcher unserer 10 Webseiten Sie Ihren Anspruch geltend machen. Wenn Sie Ihren Fall auf Flug-Verspaetet.de einreichen, werden Ihr Konto und Ihre Zeitleiste auf Deutsch sein. Um Ihren Anspruch auf Englisch einzureichen, benutzen Sie bitte unsere Webseite www.flight-delayed.co.uk! Unser internationales und mehrsprachiges Team unterstützt Sie bei Ihren Fragen und sorgt dafür, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten!

Zusanna erklärt die Fluggastrechte

Wenn Sie es vorziehen, mit uns in einer anderen Sprache zu kommunizieren, können Sie eine unserer anderen Websites aus der Liste unten auswählen:

Um einen Fall auf Deutsch einzureichen, nutzen Sie bitte direkt unser Online-Tool:


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Fluggastrechte kurz erklärt

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