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Kurz erklärt #8: Verspätung unter 1 Stunde, aber Anschlussflug verpasst

Donnerstag, 30. August 2018

So ziemlich jeder kennt es. Man will eigentlich nur in den Urlaub, aber dann ist der Flug verspätet. Das allein ist schon nervig. Noch schlimmer ist es, wenn man einen Anschlussflug erwischen muss. Man beeilt sich also, rennt quer durch den Flughafen, aber trotzdem: Der Anschlussflug ist schon weg. Manchmal klappt einfach nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.

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Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de Team. Wie ich auf eurer Homepage erfahren habe, kann man bei einer Flugverspätung Entschädigung bekommen, wenn diese mindestens drei Stunden betragen hat. Mein Flug war nur eine Stunde verspätet – aber aufgrund dessen habe ich meinen Anschlussflug verpasst. Welche Rechte habe ich in dieser Situation?

Hanneke Verstegen, Claims Specialist (Niederlande): Danke für diese Frage, dieses Problem haben einige Fluggäste. Dabei stehen bei einem verpassten Anschlussflug die Chancen gut, dass ein Recht auf die Entschädigung besteht, die bis zu 600 Euro betragen kann!

Hanneke erklärt die Fluggastrechte

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen die Fluge unter anderem unter die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 fallen. Das bedeutet, dass der Flug entweder innerhalb der EU stattfindet oder in der EU gestartet ist. Alternativ kann auch nur die Landung in der EU erfolgen. Dann gilt die Verordnung jedoch nur, wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wurde. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt zudem von den folgenden Punkten ab:

  • Die Flüge müssen zusammen gebucht worden sein: Wenn die beiden Flüge in einer Buchung gekauft wurden, so ist die Airline dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich am Endreiseziel ankommen. Das gilt auch dann, wenn die beiden Flüge von zwei unterschiedlichen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Hat man jedoch zwei aufeinanderfolgende Flüge getrennt voneinander gebucht, so besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.

  • Die Verspätung an der finalen Destination muss mindestens drei Stunden betragen. Manchmal kommt es nämlich vor, dass man schnell auf einen folgenden Flug umgebucht wird. Ebenfalls problematisch: Hat der erste Flug mehr als 3 Stunden Verspätung, man erwischt den Anschlussflug aber dennoch (z.B. weil genug Puffer eingeplant wurde oder der zweite Flug ebenfalls etwas verspätet ist), so bekommt man ebenfalls keine Entschädigung.

Zusätzlich zu der Entschädigung muss die Fluggesellschaft übrigens auch dafür sorgen, dass Sie ihr Ziel erreichen. Das bedeutet, dass Sie entweder einen Ersatztransport erhalten (z.B. mit der Bahn) oder auf einen anderen Flug umgebucht werden. Sollte dies erst am nächsten Tag möglich sein, so muss die Airline auch für ein Hotel aufkommen – diese Rechte sind im Gegensatz zu der Entschädigungszahlung übrigens unabhängig davon, warum es zu der Flugverspätung kam.

Wie kann Flug-Verspaetet.de mir bei einem verpassten Anschlussflug helfen?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Entschädigung einzufordern. Fluggesellschaften weigern sich häufig, die Entschädigung auszuzahlen und haben so einige Tricks auf Lager. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:

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Sollten Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, legt unser internationales Expertenteam sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!


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Fluggastrechte kurz erklärt

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