Kurz erklärt #5: Entschädigung trotz früherem Ersatzflug

Montag, 6. August 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten! So bietet sich auch eine gute Gelegenheit, unser internationales Team kennenzulernen.


Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de! Mein Flug wurde annulliert und ich habe von der Airline einen Ersatzflug bekommen. Dieser kommt jedoch deutlich früher an, als der ursprünglich gebuchte Flug. Habe ich in diesem Fall ein Recht auf Entschädigung oder nur, wenn ich mit einer Verspätung lande?

Ramon, Claims Specialist (Spanien): Häufig Ja! Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt davon ab, wie die genauen Flugzeiten der Ersatzfluges sind und wann Sie über die Annullierung informiert wurden.

Ramon Claims Specialist

Diese Regeln wurden in der Fluggastrechteverordnung definiert – demnach besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn

  • Sie zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug über die Annullierung wurden und der Alternativflug früher als 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit startet oder mehr als 4 Stunden später als geplant ankommt
  • Sie später (also weniger als 7 Tage vor Abflug) über die Annullierung informiert wurden und der Ersatzflug früher als 1 Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit startet oder mehr als 2 Stunden später als geplant ankommt

haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich übrigens nur nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 Euro (Kurzstrecke) und 600 Euro (Langstrecke).

Viele Grüße, Ramon von Flug-Verspaetet.de

Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung

Wie bereits in der Antwort angeklungen, besteht häufig ein Entschädigungsanspruch, wenn der Flug annulliert wird. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung „unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“  anbieten oder die Ticketkosten vollständig erstatten, wenn der Fluggast von der Reise zurücktritt.

Neben den neuen Abflugzeiten gibt es jedoch noch zwei weitere Details, die darüber entscheiden, ob ein Entschädigungsanspruch besteht: Zum einen darf die Ursache der Annullierung kein außergewöhnlicher Umstand sein, wie z.B. ein Streik oder sehr schlechtes Wetter. Außerdem muss der Flug innerhalb von der EU aus starten (oder zumindest dann, wenn er nicht annulliert worden wäre).Falls der Flug außerhalb der EU startet, muss er auf einem Flughafen innerhalb der EU landen und von einer Airline mit Sitz in Europa durchgeführt werden.

Der kostenlose Entschädigungsrechner von Flug-Verspaetet.de kennt die wichtigen Details der Verordnung und kann Ihnen in Kürze mitteilen, wie viel Entschädigung Ihnen aufgrund Ihres annullierten Fluges zusteht:


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Fluggastrechte kurz erklärt

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