Kurz erklärt #11: Entschädigung für Tochter und Sohn?

Donnerstag, 13. September 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.


Frage: Guten Tag Flug-Verspaetet.de Team. Ich bin zusammen mit meiner Frau sowie meinem 4-jährigen Sohn und meiner 16 Monate alten Tochter in den Urlaub nach Lanzarote geflogen. Leider kam es dabei zu einer Flugverspätung von 4 Stunden, die sehr anstrengend wurde und uns den Urlaubsanfang ziemlich vermiest hat. Euer Tool hat uns gesagt, dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht - aber gilt das auch für unsere Kinder?

Ramon, Claims Specialist (Spanien): Hallo! Es tut mir leid zu hören, dass ihr Urlaub so stressig begonnen hat. Allerdings habe ich auch eine gute Nachricht: Sie können auch für Ihre Kinder Entschädigung fordern!

Ramon erklärt die Fluggastrechte

Die Fluggastrechteverordnung, in der die Entschädigungszahlung geregelt wird, spricht diese nämlich jedem Fluggast zu, der von der Verspätung betroffen ist - also auch Kindern und Babys. Die einzige Ausnahme ist in Artikel 3, Absatz 2 festgelegt: Dort heißt es, dass die Verordnung nicht für Fluggäste gilt, die "kostenlos" reisen. Das bedeutet, dass für die Beförderung Ihres Sohnes beziehungsweise Ihrer Tochter etwas gezahlt worden sein muss, uns sei es nur ein Kerosinzuschlag oder eine (reduzierte) Sitzplatzgebühr.

   Blogpost: Spiele, die Sie prima mit Kindern im Flugzeug spielen können!

Weitere ausführliche Informationen, Gerichtsurteile und Hintergründe finden Sie auf unserer Themenseite: Wann haben Kinder und Babys einen Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigung für Kinder: So viel Geld gibt es

Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich überprüfen, wie viel Entschädigung Ihnen und Ihren Kindern zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht übrigens bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

Fluggastrechte kurz erklärt

Sie haben auch eine Frage? Schreiben Sie uns an info@flug-verspaetet.de oder schauen Sie nach, welche Antworten wir bisher gegeben haben: